8682/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Vorfälle am 15.5.2011 auf den Golanhöhen

 

 

Am 15.5.2011 kam es an der Grenze zwischen Israel und Syrien zu einem blutigen Zwischenfall. So berichtet beispielsweise die Tageszeitung „Kurier“:

 

„Mit Gewalt hatte man gerechnet - doch sie brach, dort aus, wo sie niemand erwartet hatte. Die Golanhöhen an der israelisch-syrischen Grenze wurden am diesjährigen Nakba-Gedenktag zum Schauplatz blutiger Zusammenstöße. Es gab Tote und Verletzte, als palästinensische und syrische Demonstranten die Grenzzäune zu Israel durchbrechen wollten. Dem bedrängten Regime von Bashar-al-Assad kam es an diesem Tag nicht ungelegen, dass sich die Unruhe gegen Israels Besatzung wandte, statt wie in den letzten Wochen gegen die eigene Unfreiheit.

Dutzenden palästinensischen Demonstranten aus syrischen Flüchtlingslagern gelang der Durchbruch. Ausgerechnet am sonst immer ruhigen Grenzzaun auf den Golan-Höhen mit Syrien wurde dabei mindestens zehn Eindringlinge durch Schüsse israelischer Soldaten getötet, über zwanzig Verletzte mussten in Israel verarztet werden.“

 

Die Angaben zu der Zahl der Opfer sind je nach Bericht unterschiedlich. Die Vorfälle dürften sich jedoch im Kontrollbereich des österreichischen Kontingentes der UNO Friedenstruppe UNDOF ereignet haben. So berichtet etwa die APA am 16.5.2011:

 

„Am Sonntag, dem Jahrestag der israelischen Staatsgründung, wurden bei Zusammenstößen nach palästinensischen Massenprotesten auf den von Israel besetzten Golanhöhen mehr als zwanzig Menschen getötet. Die blutigen Auseinandersetzungen fanden im Einflussbereich des österreichischen Bataillons statt, Bundesheertruppen – weder österreichische noch andere UNO-Einheiten - waren aber nicht involviert, bestätigte [der Sprecher des Verteidigungsministriums, Michael] Bauer.“

 

Laut einer Meldung von Agence France Presse vom 20. Mai 2011 hat die israelische Armee ihre Präsenz rund um das drusische Dorf Majdal Chams verstärkt, da weitere Demonstrationen befürchtet werden.

 

Auf der Internetseite der UNDOF werden die Aufgaben der Mission folgendermaßen beschrieben: (http://www.un.org/en/peacekeeping/missions/undof/background.shtml)

 

„From its numerous positions and through patrolling, UNDOF supervises the area of separation and intervenes whenever any military personnel enter or try to operate therein. This is accomplished using permanently manned positions and observation posts, foot and mobile patrols operating at irregular intervals by day and night, and closes contact and liaison with the host nations.

 

On each side of the area of separation there is an area of limitation with three zones; a zone of 0 to 10 kilometres (6.21 miles) from the area of separation, a zone of 10 (6.21 miles) to 20 kilometres (12.43 miles) from the area of separation, and a zone of 20 (12.43 miles) to 25 kilometres (15.53 miles) from the area of separation. UNDOF inspects these areas every two weeks in order to ascertain that the agreed limitations in armaments and forces are being observed within these areas of limitation.”

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Haben sich die Vorfälle vom 15.5.2011 im „area of separation“ oder im „area of limitation“ nach dem Mandat der UNDOF Mission ereignet?
  2. Waren im Zeitraum der Vorfälle SoldatInnen der UNDOF im betroffenen Gebiet im Einsatz?
  3. Falls nein: weshalb nicht?
  4. Waren im Zeitraum der Vorfälle SoldatInnen des österreichischen Bundesheeres im betroffenen Gebiet im Einsatz oder in leitender Funktion verantwortlich?
  5. Auf welche Art und Weise hat die UNDOF auf die Vorfälle reagiert?
  6. Gab es von syrischer Seite Bemühungen, den Grenzübertritt zu verhindern?
  7. Hat es Bemühungen seitens der UNDOF gegeben, die sich abzeichnende Grenzverletzung von syrischer Seite zu unterbinden?
  8. Falls ja: worin bestanden diese Bemühungen?
  9. Nach den oben zitierten Medienberichten wurden die Schüsse durch israelische SoldatInnen abgegeben. Stellte die Anwesenheit dieser SoldatInnen eine Verletzung der oben dargestellten Schutzzonen dar?
  10. Falls ja: hat die UNDOF im Sinne ihres Auftrages gegen diese Anwesenheit interveniert?
  11. Falls nein: aus welchen Gründen war die Anwesenheit zulässig?
  12. Wurden am 15.5.2011 Verletzungen der Schutzzonen durch syrische SoldatInnen registriert?
  13. Falls ja: wie hat die UNDOF auf diese Verletzungen der Schutzzonen reagiert?
  14. Wie viele Personen wurden nach letzten Erkenntnissen bei den Vorfällen am Golan getötet?
  15. Wie viele Personen wurden nach letzten Erkenntnissen bei den Vorfällen am Golan verletzt?
  16. Wurden die Vorfälle am 15.5.2011 auf den Golanhöhen und das Verhalten der UNDOF sowie der Angehörigen des österreichischen Bundesheeres im Speziellen nachträglich evaluiert?

 

  1. Falls ja: was war das Ergebnis der Evaluierung?
  2. Falls nein: weshalb nicht?
  3.  Befürchtet auch die UNDOF weitere Demonstrationen und Grenzübertritte?
  4. Wenn ja, welche Vorkehrungen wird das österreichische Kontingent bei der UNDOF treffen?