8693/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Observationen mit Peilsendern

 

Nach mehreren Berichten aus der Praxis bestehen in Zusammenhang mit dem Einsatz von "Peilsendern" für Observationszwecke verschiedene Unklarheiten. So sollen verschiedene Rechtsansichten im Behördenapparat darüber vertreten werden, ob derartige Einsätze auf Grundlage des Sicherheitspolizeigesetzes durchgeführt werden können.  Zudem scheinen Peilsendereinsätze auch von Einheiten vorgenommen zu werden, die nach den geltenden Erlässen und Richtlinien nicht primär zuständig sind und daher Doppelgleisigkeiten entstehen.

 

Daher stellen unterfertigte Abgeordnete an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.

Wer (welcher Bereich der Kriminalpolizei) ist für die Installation/Montage von Peilsendern und für die Durchführung der Überwachung sowie Auswertung der Daten verantwortlich?

 

2.

Nach welchen gesetzlichen Vorschriften, Erlässen und Richtlinien richten sich die Zuständigkeiten?

 

3.

Wurden Peilsender in den Jahren 2009, 2010 und 2011 allein von den dafür zuständigen Personen eingesetzt bzw. erfolgten die Einsätze im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie den geltenden Erlässen und Richtlinien?

 


4.

Wenn nein, warum nicht bzw. warum wurde von den gesetzlichen Vorschriften sowie den geltenden Erlässen und Richtlinien abgewichen?

 

5.  

Auf welche „materiellen Ermächtigungsgrundlagen“ wurde der Einsatz von Peilsendern in den Jahren 2009, 2010 und 2011 gestützt?

 

6.

Wurde der Einsatz von Peilsendern in den Jahren 2009, 2010 und 2011 sowohl auf Vorschriften der StPO als auch auf Vorschriften des SPG gestützt?

 

7.

Wenn ja, welche Vorschriften wurden konkret herangezogen?

 

8.

Ist es richtig, dass verschiedene Meinungen darüber bestehen, ob der Einsatz von Peilsendern auf Vorschriften des SPG gestützt werden kann, und, wenn ja, welche sind dies sowie welche Ansicht vertritt Ihr Ministerium bzw. welche diesbezüglichen Vorgaben werden intern gegeben?

 

9.

Wie viele "Peiler-Einsätze", die auf die Vorschriften der StPO gestützt worden sind, hat es in den letzten drei Jahren gegeben? (Bitte gegliedert nach Bundesländern)

 

10.

Wie viele "Peiler-Einsätze", die auf die Vorschriften des SPG gestützt worden sind, hat es in den letzten drei Jahren gegeben? (Bitte gegliedert nach Bundesländern)

 

11.

Ist es Ihrer Ansicht nach zutreffend, dass die Kriminalpolizei ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft Peilsender einsetzen kann?