8695/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.06.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Verletzung geistigen Eigentums im Jahr 2010“

 

Mit der AB 5963/XXIV.GP vom 7.09.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier einer inhaltlich gleichen Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.      In welchen und wie vielen Fällen wurden im Jahr 2010 bestimmte Rechte des geistigen Eigentums verletzt, gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wurde dabei jeweils verstoßen (Auflistung der verletzten Rechte nach Rechtsmaterien)?

 

2.      In welchen und wie vielen Fällen kam es im Jahr 2010 zu zivilrechtlichen Verfahren (Fallcode 41 - Gewerblicher Rechtsschutz), so

-     nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)

-     dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG)

-     dem Patentgesetz (PatG) sowie

-     dem Muster- und Markenschutzgesetz (MSchG bzw. MarkSchG) (Aufschlüsselung auf die genannten Rechtsmaterien)?

 

3.      Wie wurden diese Fälle jeweils gerichtlich erledigt (Aufschlüsselung nach den Rechtsmaterien des Gewerblichen Rechtsschutzes)?

4.      In welchen und wie vielen Fällen kam es im Jahr 2010 zu gerichtlichen Strafanzeigen und Strafverfahren, weil bestimmte Rechte des geistigen Eigentums verletzt wurden?
Gegen welche Rechte und gegen gesetzliche Bestimmungen wurde dabei jeweils verstoßen?
Wie wurden diese Strafanzeigen gerichtlich erledigt (Aufschlüsselung der Fälle bzw. Rechtsverletzungen)?

 

5.      Wie hoch wird seitens Ihres Ressorts der durch derartige Produkt- und Markenfälschungen jährlich in Österreich angerichtete volkswirtschaftliche Schaden geschätzt?
Wie hoch wird der Schaden für die EU geschätzt?

 

6.      Ist dem BMJ in der Zwischenzeit bekannt geworden, in welchen Mitgliedsstaaten der EU der (nicht gewerbliche) Kauf und/oder Besitz von nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Waren zum eigenen Gebrauch für KonsumentInnen strafbar ist (Ersuche um Aufzählung der Länder)?

 

7.      Unter welchen Voraussetzungen können in diesen EU-Mitgliedsländern bei Kauf und/oder Besitz von nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Waren zum eigenen Gebrauch Strafen gegenüber Konsumentinnen ausgesprochen werden?
Welche Strafen können dabei verhängt werden (Ersuche um landesbezogene Darstellung der Voraussetzungen sowie des jeweiligen Strafausmaßes)?

 

8.      Wie stehen Sie zum geänderten Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums?
Welche Position nimmt Österreich nun dazu ein?
Hat sich die österreichische Position seit der AB 5963/XXIV.GP geändert?

 

9.      Wie ist aktuell der Stand der Diskussionen innerhalb der EU?

 

10.  In wie weit wird durch ACTA in die geltenden europäischen Regelungen zur Durchsetzung der Ansprüche von geistigen Eigentums eingegriffen?
Müssen damit die Strafbestimmungen im Bereich der Verletzung der Rechte geistigen Eigentums geändert werden?