8699/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.06.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Elmar Mayer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen, Dr. Maria Fekter

betreffend . günstige Abschreibungsmodelle"

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

In Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den früheren Finanzminister Karl Heinz Grasser ist der Verdacht auf wohlwollende Steuerprüfung von führenden Finanzbeamten aufgetaucht. Konkret soll der ehemalige Leiter der Großbetriebsprüfung in Vorarlberg durch so genanntes Advance Ruling" vorweg verbindliche Aussagen gegenüber Großbetrieben gemacht haben, die zu diesem Zeitpunkt gesetzlich nicht gedeckt waren.

In einem konkreten Fall in Vorarlberg sollen günstige Abschreibungsmethoden" für die Niederlassung des deutschen Konzerns Gildemeister in Vorarlberg sowie in Liechtenstein zumindest toleriert worden sein. Dadurch soll der Republik Österreich wegen Steuerhinterziehung ein Schaden von rund 30 Millionen entstanden sein.

Der frühere Finanzminister Karl Heinz Grasser, der genau so wie der frühere Vizekanzler Hubert Gorbach involviert war, hat in einer Stellungnahme dazu erklärt, er habe die Finanzverwaltung in Vorarlberg gebeten, die Betriebsansiedlung entsprechend unseren Regeln" umzusetzen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs. Der verantwortliche frühere Leiter der Großbetriebsprüfung beim Finanzamt Feldkirch bezeichnet die Vorwürfe wörtlich als unglaublich hoch gespielte Geschichte".


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie lauten  die Spielregeln" im Vorfeld zu Betriebsansiedlungen bis zum Jahre 2010?

2.    Wurden diese Spielregeln beim konkret geschilderten Fall in Vorarlberg eingehalten? Wer hat dies wann überprüft und wie lautet das Ergebnis?

3.      Wie  definieren  Sie  den  Begriff günstige  Abschreibungsmodelle"  bei Betriebsansiedlungen  und  wie  wurde  dieses  Modell  in  den  einzelnen Finanzlandesdirektionen gehandhabt?

4.    Gibt es  noch andere ähnlich gelagerte Fälle von denen  Sie  Kenntnis haben? Wenn ja, welche, wie und wann wurden diese überprüft und wie lauten hier die konkreten Ergebnisse?

5.      Gibt  es  ähnlich  gelagerte  Fälle  von  Betriebsansiedlungen  die  keine vergleichbar günstigen Abschreibungsmodelle erhalten haben?

6.      Stimmt  es,  dass  der  Leiter  der  Großbetriebsprüfung  Feldkirch als Spitzenbeamter   bei   zahlreichen    Unternehmensberatungs-      und Immobilienfirmen  zusammen   mit Steuerberatern,  Rechtsanwälten  und Industriellen beteiligt war? Hatten Sie davon Kenntnis, in welcher Weise sind Sie tätig geworden und wie ist eine solche Beteiligung in Kombination mit seiner Tätigkeit als Vorsand der Großbetriebsprüfung vereinbar?

7.      Ist  es  richtig   dass  derzeit  sowohl  das  BIA  (Büro   für   interne Angelegenheiten)  als  auch die  Staatsanwaltschaft  mehrere   Fälle untersuchen,    wo   es   bei  Betriebsprüfungen   zu   fragwürdigen Entscheidungen des Leiters der Großbetriebsprüfung gekommen sein soll?

8.      Teilen  Sie  di   Meinung,   dass  die   auch  ein  Fa   für  die Korruptionsstaatsanwaltschaft sein müsste?

9.    Wie  sind  Sie und  insbesondere  die  zuständige  Abteilungen  der Großbetriebsprüfung mit den in Liechtenstein per Zufall (CD) entdeckten Daten weiter verfahren? Wer war und ist für die Weiterverfolgung in den einzelnen Bundesländern verantwortlich?