8699/J XXIV. GP
Eingelangt am 01.06.2011
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Elmar Mayer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Finanzen, Dr. Maria Fekter
betreffend . „günstige Abschreibungsmodelle"
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
In Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den früheren Finanzminister Karl Heinz Grasser ist der Verdacht auf wohlwollende Steuerprüfung von führenden Finanzbeamten aufgetaucht. Konkret soll der ehemalige Leiter der Großbetriebsprüfung in Vorarlberg durch so genanntes „Advance Ruling" vorweg verbindliche Aussagen gegenüber Großbetrieben gemacht haben, die zu diesem Zeitpunkt gesetzlich nicht gedeckt waren.
In einem konkreten Fall in Vorarlberg sollen „günstige Abschreibungsmethoden" für die Niederlassung des deutschen Konzerns Gildemeister in Vorarlberg sowie in Liechtenstein zumindest toleriert worden sein. Dadurch soll der Republik Österreich wegen Steuerhinterziehung ein Schaden von rund € 30 Millionen entstanden sein.
Der frühere Finanzminister Karl Heinz Grasser, der genau so wie der frühere Vizekanzler Hubert Gorbach involviert war, hat in einer Stellungnahme dazu erklärt, er habe die Finanzverwaltung in Vorarlberg gebeten, die Betriebsansiedlung „entsprechend unseren Regeln" umzusetzen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs. Der verantwortliche frühere Leiter der Großbetriebsprüfung beim Finanzamt Feldkirch bezeichnet die Vorwürfe wörtlich als „unglaublich hoch gespielte Geschichte".
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Wie lauten „die Spielregeln" im Vorfeld zu Betriebsansiedlungen bis zum Jahre 2010?
2. Wurden diese Spielregeln beim konkret geschilderten Fall in Vorarlberg eingehalten? Wer hat dies wann überprüft und wie lautet das Ergebnis?
3. Wie definieren Sie den Begriff „günstige Abschreibungsmodelle" bei Betriebsansiedlungen und wie wurde dieses Modell in den einzelnen Finanzlandesdirektionen gehandhabt?
4. Gibt es noch andere ähnlich gelagerte Fälle von denen Sie Kenntnis haben? Wenn ja, welche, wie und wann wurden diese überprüft und wie lauten hier die konkreten Ergebnisse?
5. Gibt es ähnlich gelagerte Fälle von Betriebsansiedlungen die keine vergleichbar günstigen Abschreibungsmodelle erhalten haben?
6. Stimmt es, dass der Leiter der Großbetriebsprüfung Feldkirch als Spitzenbeamter bei zahlreichen Unternehmensberatungs- und Immobilienfirmen zusammen mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Industriellen beteiligt war? Hatten Sie davon Kenntnis, in welcher Weise sind Sie tätig geworden und wie ist eine solche Beteiligung in Kombination mit seiner Tätigkeit als Vorsand der Großbetriebsprüfung vereinbar?
7. Ist es richtig dass derzeit sowohl das BIA (Büro für interne Angelegenheiten) als auch die Staatsanwaltschaft mehrere Fälle untersuchen, wo es bei Betriebsprüfungen zu fragwürdigen Entscheidungen des Leiters der Großbetriebsprüfung gekommen sein soll?
8. Teilen Sie di Meinung, dass die auch ein Fa für die Korruptionsstaatsanwaltschaft sein müsste?
9. Wie sind Sie und insbesondere die zuständige Abteilungen der Großbetriebsprüfung mit den in Liechtenstein per Zufall (CD) entdeckten Daten weiter verfahren? Wer war und ist für die Weiterverfolgung in den einzelnen Bundesländern verantwortlich?