Eingelangt am 06.06.2011
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Gerald Grosz, Mag. Spadiut
Kolleginnen
und Kollegen
an
den Bundesminister für Gesundheit
betreffend
Vergabepraktiken Ihres Ressorts zur Elektronische
Gesundheitsakte und zur
E-Medikation
Noch am 20.11.2009 zeigte sich
Gesundheitsminister Alois Stöger in einer OTS-Aussendung seines Ressorts
„höchst erfreut“ dass man sich auf die Gründung einer
GmbH geeinigt habe, die das Projekt "Elektronische
Gesundheitsakte" (ELGA) umsetzen werde.
In ELGA sollen nach den
damaligen Angaben des Gesundheitsministeriums keine Gesundheitsdaten
gespeichert, sondern die - bei den einzelnen Gesundheitseinrichtungen
vorliegenden - Informationen für die medizinische Versorgung durch andere
Einrichtungen zugänglich gemacht werden.
Zwei Jahre später
spricht die Österreichische Ärztekammer in Bezug auf
„ELGA“ bereits von einem Fass ohne Boden und befürchtet, dass
die Kosten das 10-fache der ursprünglich veranschlagten 30 Millionen Euro
überschreiten werden. Zusätzlich warnt die Ärztekammer auch vor
datenschutzrechtlichen Problemen.
Durch die unrechtmäßige
Vergabe des mit dem ELGA zusammenhängenden Pilotprojekts
"E-Medikation" an drei Softwareanbieter musste wiederum der
Hauptverband der Sozialversicherungsträger aktuell eine Strafe in
Höhe von 24.000 Euro bezahlen und darf keine Änderungen an der
Software mehr vornehmen lassen.
Die unterfertigenden Abgeordneten
stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
- Auf
welcher gesetzlichen Basis und aufgrund welcher Beschlüsse von
welchen Personen wurde die ELGA GmbH gegründet; gehört diese dem
Steuerzahler?
- Wer sind
die ELGA Manager, für welchen Zeitraum wurden diese bestellt und von
wem wurden sie bestellt?
- Wie
erfolgten die nötigen Ausschreibungen zu den Gründungs- und
Bestellungsvorgängen, in welchem Umfang sind diese erfolgt und
in welchen Medien wurden diese EU-weit publik gemacht?
- Basiert
der ELGA auf Schnittstellen an bestehenden EDV-Einrichtungen oder auf
einer vollkommen neuen Infrastruktur?
- Wann wurden
die Anforderungen, welche Daten erhoben werden sollen, definiert, wer war
in diese Entscheidungsprozesse eingebunden und wie lauten diese
Anforderungen? Ist diese Festlegung vor oder nach der Gründung der
ELGA GmbH erfolgt?
- Wie
erfolgte die Vergabe von Teilprojekten, wo wurden diese ausgeschrieben,
wer war dafür zuständig?
- Wieviel
Geld wurde bisher, gegliedert nach Teilprojekten, ausgegeben?
- Gibt es
eine begleitende Kostenkontrolle für das Projekt, wenn ja, wie lautet
diese und wie ist der derzeitige Stand?
- Kann der
ELGA mit den ursprünglich vorgesehenen 30 Mio. € finanziert
werden, wenn nein, warum nicht?
- Wie hoch
schätzen Sie die Gesamtkosten des Projekts ELGA für den
Steuerzahler/die Steuerzahlerin? Wie hoch werden später die laufenden
Kosten pro Jahr sein?
- Welche
Kosten und rechtlichen Verpflichtungen wären mit einem Abbruch des
Projektes ELGA verbunden?
- Studien habe gezeigt, dass die Erstinvestitionskosten des
Projektes ELGA bei mindestens 135 Millionen Euro liegen, was ist Ihre
Meinung dazu?
- Wer soll
die kolportierten jährlichen Folgekosten von
weiteren 36 Millionen Euro bezahlen?
- Was hat
Sie veranlasst, ein derartiges Projekt in Auftrag zu geben ohne vorher zu
wissen was Sie erheben wollen?
- Was hat
Sie veranlasst, ein derartiges Projekt in Auftrag zu geben ohne es vorher
durch eine gesetzliche Grundlage abzusichern?
- Stellen
Sie das Recht der Patientinnen und Patienten auf
Selbstbestimmung vor das Interesse an Erhebung und Weitergabe von Daten,
wenn nein, warum nicht?
- Muss
jeder Patient automatisch an ELGA teilnehmen, ja oder nein?
- Wie soll die Übermittlung von sensiblen
Gesundheitsdaten datenschutz- und verfassungsrechtlich abgesichert
erfolgen?
- Werden
die 24.000 € Strafe vom Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger aufgrund der
unrechtmäßige Vergabe des Pilotprojekts
"E-Medikation" an drei Softwareanbieter aus Steuergeldern
bezahlt? Wenn ja, warum? Wenn nein welche Mittel werden dafür
verwendet?
- Darf es
aufgrund eines Bescheides vom Bundesvergabeamt zum Pilotprojekt
"E-Medikation zu keinen Softwareadaptionen mehr kommen, wenn ja, was
bedeutet das, eine nicht-adaptierbare Software im Pilotstadium zu besitzen
und was soll jetzt geschehen?
- Was hat
das Pilotprojekt "E-Medikation“ bisher gekostet?
- Haben
Sie vor die Notbremse zu ziehen und das Projekt „E-Medikation“
abzubrechen, wenn ja, wann, wenn nein, welche Mittel haben Sie noch vor in
das Projekt „E-Medikation“ zu investieren und wie ist das
rechtlich möglich?