8701/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.06.2011
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ANFRAGE

der Abgeordneten Gerald Grosz, Mag. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Vergabepraktiken Ihres Ressorts zur Elektronische Gesundheitsakte und zur
E-Medikation

 

Noch am 20.11.2009 zeigte sich Gesundheitsminister Alois Stöger in einer OTS-Aussendung seines Ressorts „höchst erfreut“ dass man sich auf die Gründung einer GmbH geeinigt habe, die das Projekt "Elektronische Gesundheitsakte" (ELGA) umsetzen werde.

 

In ELGA sollen nach den damaligen Angaben des Gesundheitsministeriums keine Gesundheits­daten gespeichert, sondern die - bei den einzelnen Gesundheitseinrichtungen vorliegenden - Informationen für die medizinische Versorgung durch andere Einrichtungen zugänglich gemacht werden.

 

Zwei Jahre später spricht die Österreichische Ärztekammer in Bezug auf „ELGA“ bereits von einem Fass ohne Boden und befürchtet, dass die Kosten das 10-fache der ursprünglich veranschlagten 30 Millionen Euro überschreiten werden. Zusätzlich warnt die Ärztekammer auch vor datenschutzrechtlichen Problemen.

 

Durch die unrechtmäßige Vergabe des mit dem ELGA zusammenhängenden Pilotprojekts
"E-Medikation" an drei Softwareanbieter musste wiederum der Hauptverband der Sozialversiche­rungsträger aktuell eine Strafe in Höhe von 24.000 Euro bezahlen und darf keine Änderungen an der Software mehr vornehmen lassen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Auf welcher gesetzlichen Basis und aufgrund welcher Beschlüsse von welchen Personen wurde die ELGA GmbH gegründet; gehört diese dem Steuerzahler?

 

  1. Wer sind die ELGA Manager, für welchen Zeitraum wurden diese bestellt und von wem wurden sie bestellt?

 

  1. Wie erfolgten die nötigen Ausschreibungen zu den Gründungs- und Bestellungs­vorgängen, in welchem Umfang sind diese erfolgt und in welchen Medien wurden diese EU-weit publik gemacht?

 

  1. Basiert der ELGA auf Schnittstellen an bestehenden EDV-Einrichtungen oder auf einer vollkommen neuen Infrastruktur?

 

 

  1. Wann wurden die Anforderungen, welche Daten erhoben werden sollen, definiert, wer war in diese Entscheidungsprozesse eingebunden und wie lauten diese Anforderungen? Ist diese Festlegung vor oder nach der Gründung der ELGA GmbH erfolgt?

 

  1. Wie erfolgte die Vergabe von Teilprojekten, wo wurden diese ausgeschrieben, wer war dafür zuständig?

 

  1. Wieviel Geld wurde bisher, gegliedert nach Teilprojekten, ausgegeben?

 

  1. Gibt es eine begleitende Kostenkontrolle für das Projekt, wenn ja, wie lautet diese und wie ist der derzeitige Stand?

 

  1. Kann der ELGA mit den ursprünglich vorgesehenen 30 Mio. € finanziert werden, wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie hoch schätzen Sie die Gesamtkosten des Projekts ELGA für den Steuerzahler/die Steuerzahlerin? Wie hoch werden später die laufenden Kosten pro Jahr sein?

 

  1. Welche Kosten und rechtlichen Verpflichtungen wären mit einem Abbruch des Projektes ELGA verbunden?

 

  1. Studien habe gezeigt, dass die Erstinvestitionskosten des Projektes ELGA bei mindestens 135 Millionen Euro liegen, was ist Ihre Meinung dazu?

 

  1. Wer soll die kolportierten jährlichen Folgekosten von weiteren 36 Millionen Euro bezahlen?

 

  1. Was hat Sie veranlasst, ein derartiges Projekt in Auftrag zu geben ohne vorher zu wissen was Sie erheben wollen?

 

  1. Was hat Sie veranlasst, ein derartiges Projekt in Auftrag zu geben ohne es vorher durch eine gesetzliche Grundlage abzusichern?

 

  1. Stellen Sie das Recht der Patientinnen und Patienten auf Selbstbestimmung vor das Interesse an Erhebung und Weitergabe von Daten, wenn nein, warum nicht?

 

  1. Muss jeder Patient automatisch an ELGA teilnehmen, ja oder nein?

 

  1. Wie soll die Übermittlung von sensiblen Gesundheitsdaten datenschutz- und verfassungsrechtlich abgesichert erfolgen?

 

  1. Werden die 24.000 € Strafe vom Hauptverband der österreichischen Sozialver­sicherungsträger aufgrund der unrechtmäßige Vergabe des Pilotprojekts "E-Medikation" an drei Softwareanbieter aus Steuergeldern bezahlt? Wenn ja, warum? Wenn nein welche Mittel werden dafür verwendet?

 

  1. Darf es aufgrund eines Bescheides vom Bundesvergabeamt zum Pilotprojekt
    "E-Medikation zu keinen Softwareadaptionen mehr kommen, wenn ja, was bedeutet das, eine nicht-adaptierbare Software im Pilotstadium zu besitzen und was soll jetzt geschehen?

 

  1. Was hat das Pilotprojekt "E-Medikation“ bisher gekostet?

 

  1. Haben Sie vor die Notbremse zu ziehen und das Projekt „E-Medikation“ abzubrechen, wenn ja, wann, wenn nein, welche Mittel haben Sie noch vor in das Projekt „E-Medikation“ zu investieren und wie ist das rechtlich möglich?