8724/J XXIV. GP
Eingelangt am
09.06.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,
Kolleginnen und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend Strafverfahren gegen Vertreter der BH Horn und Mittäter in der Causa Rakhat Aliyev
Im Herbst 2007 erhielten der frühere kasachische Botschafter Rakhat Aliyev und weitere Personen aus seinem Umfeld Aufenthaltstitel durch die BH Horn in der rekordverdächtig kurzen Zeit von zwei Tagen, wobei zu beachten ist, dass in zeitlicher Nähe Zahlungen des Aliyev an eine ÖVP-nahe Firma erfolgten. Die BH Horn wurde nur deshalb zuständig, weil Aliyev und seine Mitantragsteller pro forma auf einem Anwesen seines Anwaltes melderechtlich angemeldet wurden. Auf die diesbezüglichen Ergebnisse des parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird verwiesen.
In weiterer Folge wurden durch die StA Linz gegen die Verdächtigen der BH Horn strafrechtliche Ermittlungen zu GZ 2 St 14/11t geführt. Dabei kam einerseits zu Tage, dass der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Franz Lang an den Sicherheitsdirektor für Niederösterreich in einem E-Mail vom 03.09.2007 zu GZ 2/1/16/178 folgenden Freibrief verfasste:
"Aus Sicht der Generaldirektion kann, in Übereinstimmung mit den oben angeführten Stellen, die Beurteilung geäußert werden, dass gegen eine Erteilung eines Aufenthaltstitels in der angesprochenen Form keine Bedenken bestehen. Zu dieser Haltung führen insbesondere die bisherigen Ergebnisse der justiziellen Prüfung aller vorliegenden Verdachtslagen sowie des Auslieferungsbegehrens des betreffenden Entsendestaates, weiters die fremdenrechtliche Prüfung im gesamten Sachzusammenhang sowie das bisherige Verhalten der Betroffenen."
Andererseits wurde bei den Ermittlungen festgestellt, dass es zu einer Intervention zugunsten des Aliyev und seiner Mitantragsteller durch eine bedeutende Persönlichkeit des öffentlichen Lebens gekommen ist.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Welche
"Ergebnisse der justiziellen Prüfung" lagen am 03.09.2007 vor,
auf die sich die Generaldirektion für öffentliche Sicherheit im oben
zitierten E-Mail berufen konnte?
2.
Welche Ergebnisse einer fremdenrechtlichen
Prüfung im gesamten Sachzusammenhang lagen am 03.09.2007 vor, die den oben
zitierten "Freibrief" der Generaldirektion für die
öffentlichen Sicherheit rechtfertigten?
3.
Welche bedeutende Person des
öffentlichen Lebens konnte ausgeforscht werden, die auf den Verfahrensgang
bei der BH Horn in der gegenständlichen Aufenthaltsangelegenheit so
maßgeblichen Einfluss nehmen konnte, dass Aliyev und seine
Mitantragsteller nicht nur in der Rekordzeit von zwei Tagen ihren
Aufenthaltstitel erhielten, sondern dass hiezu auch die Hälfte der entsprechenden
Jahresquote für das Bundesland Niederösterreich aufgebraucht werden
musste?
4.
Welche Interventionen gab es insgesamt nach
den bisherigen Ermittlungsergebnissen zugunsten des Aliyev und seiner
Mitantragsteller, insbesondere in Ihrem Ministerium bei der Sicherheitsdirektion
Niederösterreich und bei der BH Horn, und von wem gingen diese
Interventionen jeweils aus?
5. Welche Rolle spielten die zeitnahen Zahlungen des Aliyev an eine ÖVP-nahe Lobbyistenfirma?