8725/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.06.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Hofer, Podgorschek, Ing. Hackl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Auslegung bzw. Novellierung § 31 Tabakmonopolgesetz 1996
Im Newsletter März/April 2011 der Monopolverwaltung wird angekündigt, dass es zu einer Novellierung des § 31 TabMG 1996 im Zusammenhang mit der Nachfolge von Tabakfachgeschäftsinhabern durch Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Enkelkinder) kommen soll. Begründet wir dies damit, dass in Zukunft die Karenzzeit bei Frauen im Zusammenhang mit der Anwartschaft von Familienangehörigen entsprechend berücksichtigt werden soll, und zwar im Ausmaß von 10 Monaten.
Diese Ankündigung hat viele Tabakfachgeschäftsinhaber aber auch ihre Familienangehörigen verunsichert, da unklar ist, ob die bisherige Vergabepraxis in Frage gestellt, rückgängig gemacht oder geändert werden soll und aus welchen Gründen.
Dass es hier zukünftig eine eigene Novellierung des § 31 TabMG 1996 zur Berücksichtigung von Karenzzeiten bei Frauen bedarf, ist auf Grundlage der bisherigen Gesetzeslage und Verwaltungspraxis nicht einsichtig, da bereits in der Vergangenheit die jeweilige Besetzungskommission gemäß § 31 Abs 6 TabMG 1996 aus gutem Grund Karenzzeiten und Wehr-/Zivildienstzeiten bei der Gesamtbeschäftigungsdauer berücksichtigen konnte.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie viele Tabakfachgeschäfte wurden seit dem Jahre 1996 gemäß § 31 TabMG 1996 an Familienangehörige vergeben?
2. Bei wie vielen Tabakfachgeschäftsvergaben wurde bis heute die Karenzzeit im Rahmen des § 31 Abs 6 TabMG 1996 durch die Besetzungskommission anerkannt?
3. Bei wie vielen Tabakfachgeschäftsvergaben wurde bis heute die Wehrdienstzeit/Zivildienstzeit im Rahmen des § 31 Abs 6 TabMG 1996 durch die Besetzungskommission anerkannt?
4. Warum wird die bisherige Gesetzeslage und Verwaltungspraxis gemäß § 31 Abs 6 TabMG 1996 derzeit nicht mehr auf die Anrechnung von Karenzzeiten/ Wehrdienstzeiten/Zivildienstzeiten angewendet?
5. Gab bzw. gibt es anhängige Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem § 31 TabMG 1996, der eine Novellierung begründet?
6. Wie werden die bisher bereits gemäß § 31 Abs 6 TabMG 1996 neu vergebenen Tabakfachgeschäfte auf Grund der derzeitigen bzw. zukünftigen Gesetzeslage bewertet werden?
7. Warum wird im Zuge einer allfälligen Novellierung nicht auch die Anrechnung von Wehrdienstzeiten/Zivildienstzeiten geregelt?
8. Rechnet man im Bundesministerium für Finanzen bzw. der Monopolverwaltung mit einer baldigen Abschaffung des Wehrdienstes/Zivildienstes, da man die Anrechnung von Wehrdienstzeiten/Zivildienstzeiten nicht mehr ins Auge fasst?
9. Bis wann soll diese Novellierung des TabMG 1996 umgesetzt werden?