8734/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.06.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Haftungen der OeNB im Fall eines Groundings der EZB

 

Die Refinanzierungsschwierigkeiten einzelner Mitglieder Eurozone veranlassten Jean-Claude Trichet, den Präsidenten der Europäischen Zentralbank, dazu, zu außergewöhnlichen Maßnahmen zu greifen. Entgegen der gesetzlichen Lage kaufte die Zentralbank Staatsanleihen ihrer Mitgliedsländer. Diese waren zuvor an den Finanzmärkten unverkäuflich geworden. Angaben des Bundestagsabgeordneten und Mitgliedes des Finanzausschusses Frank Schäffler zufolge, sollen sich irische, portugiesische und griechische Staatsanleihen im Volumen von 200 Milliarden Euro im Besitz der EZB befinden.

Die finanzielle Situation dieser Staaten gestaltet sich zunehmend problematisch. Irland und Griechenland werden weitere Hilfsgelder benötigen. Auch eine Umschuldung wird - zumindest im Fall Griechenlands – immer wahrscheinlicher. Eine Umschuldung bzw. ein Schuldenschnitt hätten seitens der Gläubiger erhebliche Abschreibungen zufolge, Wirtschaftswissenschaftler rechnen mit einem Wertverlust der Forderungen von bis zu 50 Prozent. Dadurch könnte die EZB in die Bredouille geraten. Ihre Eigenkapitalquote liegt bei elf Prozent und könnte im Fall erheblicher Abschreibungen negativ ausfallen und die Europäische Zentralbank wäre bankrott.

Die Österreichische Nationalbank ist Teil des Eurosystems, ein Konkurs der EZB würde – auch unter diesem Gesichtspunkt - nicht ohne Folgen bleiben.     

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Folgen hätte ein Grounding der EZB für im Besitz der OeNB befindliche Devisen?

2.    Hätte die EZB im Fall eines Groundings das Recht, Eigentum der EZB zu liquidieren?

3.    Besteht seitens der OeNB eine Zahlungsverpflichtung, falls die EZB kollabieren sollte?

4.    Wenn ja, wie hoch kann diese maximal ausfallen?

5.    Besteht seitens der Republik Österreich eine Zahlungsverpflichtung, falls die EZB kollabieren sollte?

6.    Wenn ja, wie hoch kann diese maximal ausfallen?

7.    Wäre die Republik verpflichtet, die OeNB zu retten, falls das Grounding der EZB auf diese durchschlagen würde?