875/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.02.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Bilanzpressekonferenz des Leiters der Verwaltungspolizeilichen Abteilung HR Kovarnik vom 4.2.2009.
Diese Pressekonferenz war geprägt von einigen interessanten Einblicken in den Vollzug des Asyl- und Fremdenwesens.
So wurden einerseits Einzelfälle geschildert, in denen strafrechtlich Verurteilte mehrere Asylanträge hintereinander gestellt haben sollen, oder auch Überlegungen für eine Verschärfung des Asylrechtes geäußert. (Abschiebung im laufenden Asylverfahren).
Ebenso wurden Daten in den Raum gestellt, die bisher nicht auf der Homepage des Innenministeriums verfügbar waren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele (Asyl)Folgeanträge wurden im Jahr 2008 gestellt?
2. Können sie die Zahl der 2008 gestellten Folgeanträge nach Bundesland auflisten?
3. Lt HR Kovarnik liege der Rekord bei neun aufeinanderfolgenden Anträgen. Führen Sie eine Statistik ,aus der hervorgeht, wie viele AsylwerberInnen zwei oder mehrere Anträge in Folge gestellt haben?
4. Wenn ja, können Sie diese Statistik der Anfragebeantwortung beilegen?
5. Wenn nein, wie kommt HR Kovarnik zu seiner Einschätzung bezüglich „Antragsrekord“ und, dass das Asylrecht die Arbeit der Bundespolizeidirektion Wien beeinträchtigen würde?
6 .Halten Sie es für angebracht, dass ein leitender Beamter in einer Pressekonferenz geheime Daten, die nur aus dem EKIS und dem AsylwerberInneninformationssystem (AIS) stammen können – wenn auch nicht auf eine bestimmte Person rückführbar – öffentlich macht?
7. Können Sie sicherstellen, dass allen VollzugsbeamtInnen Ihres Ressorts bekannt ist, dass das geltende Recht die Zurückweisung von Folgeasylanträgen wegen entschiedener Sache und damit eine rasche Erledigungsmöglichkeit kennt?
8. Ist die öffentlich geäußerte Auffassung Ihres Beamten, wonach im Folgeantragsverfahren die Möglichkeit der Abschiebung im laufenden Asylverfahren vorgesehen werden soll, mit Ihnen akkordiert oder geben leitende Beamte Ihres Ressorts per Pressekonferenz die Linie vor?
9. Wie gehen Sie nun bei geplanten Abschiebungen von Familien vor?
10. Werden solche Vorhaben von der Behörde 1. Instanz an die Sicherheitsdirektionen gemeldet?
11. Wenn ja, wer entscheidet dann nach welchen Kriterien, ob die Abschiebung durchgeführt wird?
12. Wie viele beabsichtigte Abschiebungen von Familien wurden seit Einführung dieser Praxis den Sicherheitsdirektionen gemeldet?
13. In wie vielen Fällen kam es seither zur Abschiebung?
14. Ist es richtig, dass für Familienabschiebungen im Einzugsbereich der BPD Wien HR Kovarnik als „letzte Instanz“ zuständig ist?
15. Wenn ja, halten Sie das angesichts der an den Tag gelegten Vorgangsweise des HR Kovarnik für vertretbar?