8754/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.06.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend dem Bericht des Rechnungshofes über die Effektivität der behördlichen Ermittlungsmaßnahmen
In der Kurzzusammenfassung des RH-Berichts über die Effektivität der behördlichen Ermittlungsmaßnahmen heißt es:
Die Überprüfung von
Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften Innsbruck, Krems, Salzburg
und Wels ergab, dass von 2008 bis Mitte 2010 zwischen rd. 42 % und rd. 58 % der
Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter eingestellt wurden.
Staatsanwälte konnten bereits nach einem Jahr Einstellungen verfügen,
ohne dass diese Entscheidungen einer weiteren Kontrolle unterlagen.
Aus einer vom RH ausgewählten Stichprobe ging hervor, dass
Staatsanwälte in 32 % der Fälle vor Einstellung weitere Ermittlungen
durch die Kriminalpolizei anordneten. Bei mehr als einem Drittel dieser
Anordnungen waren die Ermittlungsaufträge allerdings nicht konkretisiert.
Staatsanwälte führten nur in 3 % der überprüften Fälle
selbst Einvernahmen durch.
Die Information der Verfahrensbeteiligten über die Einstellung des
Ermittlungsverfahrens war nicht ausreichend transparent, weil
Staatsanwälte die Entscheidungsgründe in der Verständigung
überwiegend nicht darlegten und ihre interne Begründung von der
Akteneinsicht ausgenommen war.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wird es zukünftig bei Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen österreichweit einheitliche Fragebögen („Kridafragebögen“) geben, die den Polizeiinspektionen bei der Sachverhaltsermittlung zur Verfügung stehen und vom Justizministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres erarbeitet werden?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Zwischen der Staatsanwaltschaft Wels und dem Landeskriminalamt OÖ kam es laut RH zu massiven Differenzen, weil bestimmte Ermittlungsansuchen der Kriminalpolizei von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurden. Wie erklären Sie es sich, dass gerade das Landeskriminalamt OÖ einen anderen Maßstab bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen zu haben scheint?
4. Wie weit sind die Überlegungen bezüglich der Reform des Systems der Revisionen und Einschauen bei den Staatsanwaltschaften bereits fortgeschritten?
5. Wie wird das reformierte System der Revisionen und Einschauen aufgebaut sein?
6. Wird das reformierte System der Revisionen und Einschauen die Möglichkeit von bundesweiten Vergleichen zur Festlegung von Benchmarks und Best-Practice-Modellen eröffnen?
7. Wann wird man mit der tatsächlichen Umsetzung des reformierten Systems der Revisionen und Einschauen rechnen können?
8. Der Rechnungshof schlägt vor, anstelle der Berichtspflicht eine bloße Verpflichtung zu einer Information ohne Genehmigungspflicht für geplante Maßnahmen vorzusehen. Was halten Sie von diesem Vorschlag?
9. Gibt es empirische Studien, die sich dem Zusammenhang zwischen Berichtspflichten und Dauer des Ermittlungsverfahrens widmen?
10. Wenn nein, würden Sie eine solche Studie für sinnvoll erachten?
11. Planen Sie das System der Berichtspflichten zu überarbeiten?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Teilen Sie die Ansicht des Rechnungshofes, dass es trotz der Schaffung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft insgesamt einer Steigerung der Wirtschaftskompetenz von Staatsanwälten bedarf?
14. Wenn ja, was unternehmen Sie abseits der wenigen und schlecht besuchten Fortbildungsveranstaltungen, um den Erwerb von Wirtschaftskompetenz bei den Staatsanwaltschaften zu fördern?
15. Der Rechnungshof schreibt in seinem Bericht, dass bei der Staatsanwaltschaft Wels in zwei Fällen mangels rechtzeitiger Bearbeitung und fehlender Kontrolle der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Verjährung eingetreten sei. Trotzdem würde die Staatsanwaltschaft Wels ihre bisherige Prüfroutine als ausreichend ansehen. Würden Sie eine behördeninterne Meldepflicht, im Sinne einer vierteljährlichen einzelfallbezogenen Berichterstattung bezüglich der Gründe für Verfahrensverzögerungen, für sinnvoll erachten?
16. Wenn nein, warum nicht?
17. Wenn ja, halten Sie es für sinnvoll eine solche interne Meldepflicht per Erlass zu verfügen, oder soll die Entscheidung über die Einführung einer solchen internen Meldeplicht auch weiterhin den Staatsanwaltschaften überlassen bleiben?