8756/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.06.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Walser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Rechnungshofprüfung der Personalgebarung des BMUKK

 

Im Bereich der Schule gibt es „Mitverwendungen“ nur für unterrichtende Tätigkeiten. Das klassische Beispiel ist eine Lehrkraft, die an der Stammschule 1 mit 10 Werteinheiten unterrichtet und an der Schule 2  ebenfalls mit 10 Werteinheiten „mitverwendet“ wird. Sie unterrichtet also an beiden Schulen und ist mit 20 Werteinheiten vollbeschäftigt.

 

In einer Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied zu der schriftlichen Anfrage (6376/J) heißt es wörtlich: „Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass das Beamten-Dienstrechtsgesetz eine Mitverwendung an anderen Institutionen als den eben genannten, und damit auch an Dienststellen der Verwaltung, ausschließt.“

 

Nach der Veröffentlichung von diesen Bestimmungen widersprechenden Fällen am 27. 5. 2011 hat ein Sprecher der Unterrichtsministerin freilich zugegeben, dass rund 600 Lehrkräfte außerhalb der Schule im Einsatz seien (Die Presse vom 28. 5. 2011, http://diepresse.com/home/bildung/schule/666006/Gruene_Lehrer-rechtswidrig-in-Verwaltung-eingesetzt).

 

Damit wird das Rechtsinstitut der Mitverwendung ausgehöhlt: LehrerInnen werden zu anderen Beschäftigungen herangezogen, z.B. in der allgemeinen Verwaltung (Landesschulrat, Stadtschulrat oder Ministerium; teilweise sogar in Privatvereinen!). Das geht soweit, dass es bis zu 100 Prozent Mitverwendungen gibt, wobei betroffene Lehrkräfte offiziell im Personalstand der Stammschule (oft sogar mit Dauermehrdienstleistungen) beschäftigt sind.

 

Dies ist z.B. bei Frau Dr. R. der Fall. Sie ist offiziell Lehrerin am BG Nonntal, hat aber noch keine Minute als Lehrerin gearbeitet. Sie erhält seit 2002 sogar noch Dauer-Mehrdienstleistungen, Vordienstzeiten wurden „zur Gänze“ berücksichtigt (nach §26 Abs. 3 VBG). Es wurde so getan, als ob sie an der Universität Salzburg und somit an einer öffentlichen Einrichtung tätig gewesen sei, was nicht der Fall war. In einer Weisung aus dem Jahr 2002 des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrats für Salzburg, HR Mag. Gerhard Schäffer, heißt es: „Die Zustimmung des Bundesministers für Finanzen ist nicht einzuholen.“

 

Faksimile:

Ein weiterer Fall ist jener von Frau Mag. G. Sie ist Mitarbeiterin von SC Stelzmüller im Unterrichtsministerium. Ihre Stammschule ist die HAK Hetzendorf, wo sie aber nie gearbeitet hat. Mag. G. war zuvor in der Unterrichtsverwaltung (Landesschulrat Salzburg) tätig. Rechtlich liegt somit eigentlich eine Versetzung vor (gleicher Dienstgeber, geänderter Dienstort).

 

Pikantes Detail: Frau Mag. G. erfüllt als Betriebswirtin ohne vierjährigen Praxisnachweis die Anstellungserfordernisse für den Unterricht an der HAK nicht.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Ist Ihnen der angesprochene Fall von Frau Dr. R. bekannt?

 

    1. Wie schätzen Sie die rechtliche Gültigkeit der Weisung durch den LSR Salzburg ein?

 

    1. Sind Ihnen bzw. Ihren Beamten im BMUKK weitere, ähnlich gelagerte Fälle bekannt?

 

  1. Ist Ihnen der angesprochene Fall von Frau Mag. G. bekannt?

 

    1. Wie schätzen Sie die rechtliche Gültigkeit der Anstellung von Frau Mag. G. an der HAK Hetzendorf ein?

 

    1. Sind Ihnen bzw. Ihren Beamten im BMUKK bzw. den Landesschulräten/Stadtschulrat weitere, ähnlich gelagerte Fälle bekannt?

 

  1. Hat es bezüglich der Personalgebarungen des BMUKK innerhalb der letzten zehn Jahre eine Prüfung des Rechnungshofs gegeben? Wenn ja, bitte um Anhang des Prüfberichts.

 

  1. Halten Sie angesichts der aufgezeigten Fälle eine Prüfung im Zuständigkeitsbereich des BMUKK und der Landesschulräte/Stadtschulrat durch den Rechnungshof für angebracht?

 

    1. Wenn ja, wann werden Sie eine solche veranlassen?

 

    1. Wenn nein, wie begründen Sie dies angesichts der von Ihrem Ministerium getätigten Aussage, dass rund 600 Lehrkräfte außerhalb der Schule im Einsatz sind (Quelle: Die Presse vom 28. 5. 2011)?