8757/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.06.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Medienarbeit der Staatsanwaltschaft in der Causa Grasser

 

 

 

Am 26.5.2011 wurden an insgesamt zehn Adressen Hausdurchsuchungen in Zusammenhang mit strafrechtlichen Untersuchungen gegen Mag. Karl-Heinz Grasser durchgeführt.

 

Noch vor 10 Uhr vormittags erging eine entsprechende Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Wien an die Medien. Daraus resultierte, dass eine größere Anzahl von JournalistInnen, PressefotografInnen und Kamerateams sich vor der Wohnung des Verdächtigen in Wien einfand, wo noch die Hausdurchsuchungen im Gange waren.

 

Der Verdächtige erhob deshalb in der Folge schwere Kritik an dieser Vorgehensweise, welche in der Tat rechtsstaatlich hinterfragenswert erscheint.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.    Zu welcher Uhrzeit wurde am 26.5.2011 mit der Durchführung der gerichtlichen Hausdurchsuchungen bei Mag. Karl-Heinz Grasser begonnen?

2.    Zu welcher Uhrzeit wurden die Hausdurchsuchungen abgeschlossen?

3.    Zu welcher Uhrzeit erging die erste Information der Staatsanwaltschaft Wien an die Medien über die Durchführung der Hausdurchsuchungen?

4.    Wurde die Staatsanwaltschaft Wien hier von sich aus aktiv, oder erfolgte die Presseinformation als Reaktion auf Anfragen von JournalistInnen?

5.    Hat es nach Ihrem Wissen vor der Information der Staatsanwaltschaft bereits Informationen an die Medien durch den Verdächtigen oder durch seinen Rechtsanwalt gegeben?

6.    Welchem Zweck diente die Herausgabe einer Presseinformation in dieser Sache durch die StA Wien?

7.    Aus welchen Überlegungen heraus wurde die genaue Uhrzeit der Herausgabe der Presseinformation bestimmt?

8.    Wurde die Anwesenheit von JournalistInnen, FotografInnen und Kamerateams vor den durchsuchten Objekten noch während der laufenden Hausdurchsuchungen beabsichtigt, oder war mit einer derartigen Entwicklung nicht gerechnet worden?

9.    Auf welchem Weg wurden die Medien informiert?

10. Wurden einzelne JournalistInnen von den kommenden Hausdurchsuchungen vorinformiert?

11. Falls ja: wie wurde sichergestellt, dass dadurch der Erfolg der Ermittlungen nicht gefährdet wird?

12. Welche Bemühungen setzten die Staatsanwaltschaft und die die Hausdurchsuchungen vollziehenden Organe um die Belästigung anwesender Personen, die selbst nicht von den Ermittlungen betroffen waren, wie insbesondere von Angehörigen des Verdächtigen, so gering wie möglich zu halten?

13. Der Verdächtige beschwerte sich öffentlich darüber, dass auch Schulunterlagen und Mobiltelefone minderjähriger Kinder durchsucht bzw.  beschlagnahmt wurden. Ist dieser Vorwurf zutreffend, und wurden die entsprechenden Gegenstände mittlerweile wieder ausgefolgt?

14. Wurde die Möglichkeit zur Selbstdarstellung des Verdächtigen als Opfer übertriebener Ermittlungsmaßnahmen nach Ihrer Einschätzung durch die frühzeitige Medieninformation gefördert?

15. Entsprach die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft Wien in dieser Angelegenheit den Bestimmungen Ihres Ressorts, oder sehen Sie hier Verbesserungsbedarf?

16. Wurden in einer ex-post-Betrachtung die Rechte des Verdächtigen und seiner MitbewohnerInnen im Zuge der Hausdurchsuchung und der damit verbundenen Medienarbeit nach Ihrer Auffassung verletzt oder gewahrt?