Eingelangt am 10.06.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Familienentlastungspaket 2009
Mit dem „Steuerreformgesetz
2009“ wurde 2009 eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen für
Familien eingeführt.
Seit 2009 können
steuerpflichtige Eltern Kosten für Kinderbetreuung in der Höhe von
maximal 2.300 Euro pro Kalenderjahr und Kind absetzen. Das betreffende Kind
darf das zehnte Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht vollendet
haben (für Kinder, die erhöhte Familienbeihilfe aufgrund einer
Behinderung beziehen gilt das 16. Lebensjahr), und die Betreuung muss in einer
privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung oder durch
pädagogisch qualifizierte Personen erfolgen. Die Kinderbetreuungskosten
werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der
Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche
Belastung“ geltend gemacht.
Weiters wurde im Zuge der
Steuerreform die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen
ArbeitnehmerInnen einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zu zahlen. Dieser
Zuschuss ist bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Kalenderjahr
sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Der Zuschuss wird den Eltern in Form von
Gutscheinen zur Einlösung bei einer Kinderbetreuungseinrichtung oder aber
direkt als Zuschuss an die Betreuungseinrichtung ausgezahlt.
Eingeführt wurde zudem der
Kinderfreibetrag. Dieser beträgt 220 Euro jährlich wenn er nur von
einem/einer Steuerpflichtigen geltend gemacht wird bzw. 132 Euro wenn er von
zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird. Der
Kinderfreibetrag wird ebenfalls über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. die
Einkommensteuererklärung geltend gemacht.
Insgesamt wurden im Zuge der
Steuerreform 2009 für Familien 510 Millionen Euro bereitgestellt. Die
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie der Kinderfreibetrag konnten
erstmals im Jahr 2010 rückwirkend für das Jahr davor geltend gemacht
werden. Medienberichten zu Folge wurden für die Absetzbarkeit von
Kinderbetreuungskosten 100 Mio Euro geltend gemacht. Der Steuerentfall macht
rund 35 Mio Euro aus. Beim Kinderfreibetrag wurden rund 180 Mio Euro geltend
gemacht. Der Steuerentgang für den Staat beläuft sich auf 65 Mio Euro
(Quelle: news.orf.at, 8.5.2011)
Wenngleich die steuerlichen
Begünstigungen fünf Jahre rückwirkend geltend gemacht werden
können, so wird deutlich, dass die Möglichkeiten weit weniger genutzt
wurden als erwartet, denn budgetiert waren laut Medienberichten für beide
Maßnahmen rund 167 Mio Euro.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- In welcher
Höhe wurden 2009 Aufwendungen für Kinderbetreuung aus dem Titel
der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten bei der
Finanz geltend gemacht? (insgesamt und getrennte Auflistung nach
Bundesländern)
- In wie viel
Prozent der Fälle versuchen Eltern Kinderbetreuungskosten, die durch
außerhäusliche Betreuung entstanden sind, geltend zu machen?
(Auflistung nach Bundesland)
- In wie viel
Prozent der Fälle versuchen Eltern Kinderbetreuungskosten, die durch
private Betreuung (au-pair, Babysitter, Leih-Oma, Verwandte) entstanden
sind, geltend zu machen? (Auflistung nach Bundesland)
- Wie hoch
sind die Steuerausfälle aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit
für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2009? (insgesamt und getrennte
Auflistung nach Bundesländern)
- Wie hoch
wurden 2009 die Steuerausfälle aus dem Titel der steuerlichen
Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten angenommen?
- Warum haben
Sie einen weit höheren Steuerausfall erwartet als er 2009
tatsächlich eingetreten ist? Von welchen Annahmen wurde bei der
Schätzung des Steuerentgangs ausgegangen?
- Worin sehen
Sie die Ursachen der geringeren Inanspruchnahme?
- Wie stehen
Sie zur Idee, die Differenz zwischen dem geschätzten und
tatsächlichen Steuerentgang in den Ausbau der Kinderbetreuung
für unter 3-Jährige Kinder zu investieren?
- Wie hoch
schätzen sie die Steuerausfälle aus der steuerlichen
Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2010 und 2011?
- Wird seitens
des Bundesministeriums angedacht, die Höhe der steuerlichen
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten zu reduzieren?
- Wie hoch
sind die Steuerausfälle aufgrund des Kinderfreibetrages im Jahr 2009?
(insgesamt und getrennte Auflistung nach Bundesländern)
- In wie viel
Prozent der Fälle handelt es sich um Alleinverdienerhaushalte,
Alleinerzieherhaushalte und in wie viel Prozent der Fälle wird der
Kinderfreibetrag von beiden Elternteilen geltend gemacht?
- Wie hoch
wurden die Steuerentfälle für den Kinderfreibetrag bei
Beschlussfassung der gesetzlichen Bestimmung geschätzt?
- Warum haben
Sie einen weit höheren Steuerausfall erwartet, als er 2009
tatsächlich eingetreten ist?
- Worin sehen
Sie die Ursachen für die geringere Inanspruchnahme?
- Wie hoch
schätzen sie die Steuerausfälle für den Kinderfreibetrag im
Jahr 2010 und 2011?
- Planen Sie
Änderungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit des Kinderfreibetrags?
- Wie hoch
sind die Aufwendungen im Jahr 2009, die für den Zuschuss der
Arbeitgeberin für Kinderbetreuung geltend gemacht wurden?
- Wie hoch ist
im Jahr 2009 der Steuerentfall aufgrund des steuerfreien
Kinderbetreuungszuschusses für Unternehmen?
- Wie viele
Unternehmen haben 2009 den steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss geltend
gemacht?
- Für wie
viele Kinder wurde 2009 der steuerfreie Kinderbetreuungszuschuss geltend
gemacht?
- In wie viel
Prozent der Fälle wird der Zuschuss direkt an institutionelle
Kinderbetreuungseinrichtungen geleistet, in wie viel Prozent der
Fälle in Form von Gutscheinen?