8759/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend "Verdacht der parteipolitischen Postenbesetzungen in der Justizanstalt Innsbruck"

Für die im Dezember 2009 ausgeschriebenen Stelle Traktkommandant/ 2. Stellvertreter Justizwachekommandant in der Justizanstalt Innsbruck soll Herr Abteilungsinspektor Peter Gschließer von dem Anstaltsleiter als auch vom Leitungsteam als bestgeeignetester Kandidat vorgeschlagen worden sein. Verwunderlicherweise wurde der Vorschlag der Anstaltsleitung übergangen und eine Neuausschreibung der Stelle eingeleitet, die am 17.05.2010 erfolgte. Wieder normierte die Leitung der Justizanstalt Innsbruck Herrn Gschließer als bestgeeignesten Kandidaten und begründete dies unter anderem damit, dass "AI Peter Gschließer für die ausgeschriebene Funktion in höchstem Maße geeignet [...] sei und eine Bereicherung der Struktur des Justizwachkommandos darstelle. Bei Bl Jäger Bruno kam die Anstaltsleitung hingegen zudem Schluss, dass dieser "ein ausgezeichneter Abteilungskommandant ist, jedoch für die Funktion des Traktkommandaten noch nicht geeignet erscheint". Die Reihung wurde in Absprache mit den Leitenden Beamten und dem ho. Justizwachkommando erstellt. Der Dienststellenausschuss lehnte die Bewerbung von Herrn Gschließer dennoch ab und schlug für die Stelle stattdessen den "eigenen" jungen Kandidaten Bruno Jäger vor.

Jegliche Form des Nepotismus ist strikt abzulehnen. Offene Posten müssen mit den Personen besetzt werden, die dazu die besten Qualifikationen aufweisen. Um dem Verdacht politischer Umfärbungsaktionen nachzugehen, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende


Anfrage

1.  Bitte zeichnen Sie den Bestellungsvorgang der Postenbesetzung Traktkommandant/

2. Stellvertreter Justizwachekommandant in der Justizanstalt Innsbruck nach!

2.  Trifft es zu, dass die Anstaltsleitung bei der ersten Ausschreibung Peter Gschliesser

als bestgeeignesten Kandidaten für die ausgeschrieben Stelle befand?


3.    Aus welchen Gründen wurde der Reihungsvorschlag der Anstaltsleitung übergangen?

4.    Aus welchen Gründen wurde die Stelle des Traktkommandanten an Herr Bruno Jäger

vergeben?

5.  Welche Argumente konnten die eindeutige Beurteilung der Anstaltsleitung, dass Herr

Bruno Jäger für den Posten nicht geeignet erscheint, ausräumen?

6.    Wieso wurde die Stelle zweimal ausgeschrieben?

7.    Es  ist  üblich,  dass  die  Vollzugsdirektion  den  Besetzungsvorschlag  an  den

Fachausschuss zur Stellungnahme weiterleitet. Weder die erste noch die zweite Ausschreibung sollen an den Fachausschuss zur Stellungnahme weitergeleitet worden sein. Trifft dies zu?

8.  Wenn ja: Warum wurde der Fachausschuss umgangen?