876/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.02.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Drin. Glawischnig-Piesczek, Maga. Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Separatoren-Werk in Feistritz/Rosental
Im Mai 2008 wurde in Feistritz im Rosental (Kärnten) ein Werk der Firma Daramic Austria GmbH, welches Batterie-Separatoren herstellt, eröffnet.
Die BürgerInnen von Feistritz haben seit der Eröffnung einerseits massiv mit Geruchsbelästigungen aus der Anlage zu kämpfen, andererseits ist eine Belastung der Luft mit Trichlorethylen zu verzeichnen, welches die Gesundheit der BürgerInnen erheblich schädigen kann. Hinzu kommt, dass besorgten BürgerInnen keine verwertbaren Auskünfte hinsichtlich der Anlage erteilt werden.
Entsprechend der Beantwortung einer Anfrage der Grünen im Kärntner Landtag durch die zuständige Landesrätin ist es richtig, dass die Anlage Trichlorethylen und Geruchsstoffe sowie Stickoxide und Kohlenmonoxid emittiert.
Bei Trichlorethylen handelt es sich um einen Stoff, hinsichtlich dessen begründeter Verdacht auf krebserregendes Potential besteht und der gesundheitsschädlich ist – Folgen nach Einatmen können Schleimhautreizungen, Husten und Atemnot, Schläfrigkeit und Benommenheit sein, weitere Folgen eines Kontakts sind Reizungen der Augen, abdominelle Schmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Mattigkeit, Kopfschmerzen, Herzrhythmusstörungen, Übelkeit, Erregung, Krämpfe sowie Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit.
Auch nach kurzen Einwirkzeiten sind Schädigungen des zentralen Nervensystems ebenso wie Schädigungen der Leber und der Nieren möglich. Weitere Folgen können Hirnschäden, Erblindung und Aufhebung der Geruchs- und Geschmacksempfindung sein - Trichlorethylen wirkt im menschlichen Körper neurotoxisch.
Trichlorethylen wird auch als stark wassergefährdend (WKG 3) eingestuft und kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben.
Die Verwendung von Trichlorethylen ist dementsprechend aufgrund seiner toxischen Wirkung beispielsweise in Farben und Lacken durch die Lösungsmittelverordnung verboten und sind in der Grenzwerteverordnung sowie in der Grundwasserschwellenverordnung Grenz- bzw. Zielwerte festgelegt, es besteht ab bestimmten Mengen eine Berichtspflicht nach der E-PRTR-VO (166/2006/EG).
Aufgrund der möglichen Gesundheitsgefährdung der Feistritzer BürgerInnen ergeht an Sie als zuständigen Bundesminister nachstehende
ANFRAGE:
1) Für welche Tätigkeiten der Firma Daramic Austria GmbH in Feistritz/Rosental wurde nach welchen gesetzlichen Bestimmungen eine Genehmigung erteilt? Ist die Anlage eine IPPC-Anlage?
2) a) Wurde ein Versuchbetrieb genehmigt?
Wenn ja, aus welchen Gründen wurde der Versuchsbetrieb genehmigt anstatt gleich das normale Genehmigungsverfahren mit entsprechender Beteiligung auch der NachbarInnen durchzuführen?
b) Für welchen Zeitraum wurde der Versuchsbetrieb genehmigt?
3) Welche Auflagen wurden im für den Versuchsbetrieb auferlegt? Welche Grenzwerte wurden insbesondere für den giftigen Stoff Trichlorethylen festgelegt? Wie wurden diese festgelegt (wissenschaftliche Grundlage)?
4) Ist die Anlage berichtspflichtig nach der E-PRTR-VO (166/2006/EG)? Wenn ja, wurde bereits ein Bericht übermittelt und welche Daten wurden darin genannt?
5) a) Welche Messungen und/oder Untersuchungen werden bzw. wurden wo und von wem in bezug auf eine mögliche Kontamination der Umwelt durch vom gegenständlichen Werk emittierte Schadstoffe, vor allem durch Trichlorethylen, durchgeführt?
b) Welche Ergebnisse brachten diese Messungen? Wurden die bescheidmäßig oder gesetzlich gegebenen Grenzwerte überschritten? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
c) Welche Konsequenzen werden aus den ersten Messergebnissen, die nach der Anfragebeantwortung durch die zuständige Landesrätin Ende 2008 vorliegen sollten, gezogen? Werden weitere Auflagen erteilt? Welche sonstigen Maßnahmen werden ergriffen?
6) Wie werden Sie sicherstellen, dass Gesundheitsschädigungen und Belästigungen der Nachbarn sowie eine nachteilige Beeinflussung der Wasserbeschaffenheit ausgeschlossen sind?