Eingelangt am 15.06.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Korun, Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Inneres
betreffend grüne
Bezirksrätin von rechtsradikalen Hooligans bedroht, Polizei bleibt
tatenlos
Die grüne Bezirksrätin Negar Roubani fuhr am 3. Juni 2011
mit dem Zug von Salzburg nach Wien. Es stellte sich heraus, dass in dem
Zugabteil auch eine Gruppe männlicher Hooligans saßen und sich
betranken. Dabei wurden lautstark v.a. nationalistische und sexistische
Parolen gegrölt (u.a.: „die Deutschen ficken wie die
Weeeelltttmeiister“, „DEUTSCHE Weiber!“, „HOOOOLLIIGANS,
heute haun wir auf die Fresseeee…“Deutschland wird Meister
öööööhhhhh“). Mitfahrenden, die es wagten
sich zu beschweren wurden mit „Judas“ beschimpft. Alsbald
eskalierte die Situation als die Hooligans lautstark Hitler hochleben
ließ, den Hitlergruß zeigten und „Deutschland, Deutschland
über alles“ zu singen begannen. Frau Roubani entschloss sich das
nicht weiter mit anzusehen, stand auf und sagte zu ihnen: „Leute das
geht zu weit, laut und lustig sein ist ok aber Deutschlandlied und
Hitlergruß geht zu weit.“ Daraufhin begannen die
Fußballfans sie mit rassistischen Ausdrücken wie „Scheiß
Marokko-Sau“, „du Kommunistenschwein - Drogen verkaufen ist
erlaubt aber Hymne nich’ oder was?“ „Hau ab nach
Afghanistan“ zu beschimpfen. Einer der Hooligans stand auf und kam in
bedrohlicher Art auf sie zu, woraufhin Frau Roubani gezwungen war in ein
anderes Abteil zu flüchten. Aus Angst rief sie von dort aus bei der
Polizei an, die sie in die Bundespolizeidirektion nach Wien verband und ihr
zusicherte, dass man PolizistInnen zum betreffenden Gleis am Westbahnhof
schicken würde. Beim Aussteigen standen am Gleis 10 PolizistInnen, die
sich jedoch weigerten einzuschreiten, geschweige denn Personalien der Hooligans
aufzunehmen. Die Schilderung der Wiederbetätigung und der rassistischen
Beschimpfungen tat der Polizist leichthin ab mit: ‚Jo und, wos sui ma jetzt
mochn?’ bzw. „Jo oba des hot jo kana gsehn, jetzt san nur
sie do“, obwohl Frau Roubani ihn darauf hin wies, dass ein ganzes
Zugabteil Zeuge dieser Szene war. Zum Hitlergruß und Deutschlandlied war
seine einzige Reaktion: ‚Na des deafns net ernst nehma, de sand
bsuffn und woin Fuaßboi schaun’. Erst als die Hooligans
vollständig und grölend an den reaktionslosen Polizisten
vorbeigegangen waren meinte der Polizist: ‚Wir können erst
einschreiten wenn wos passiert is.’. Auf den Hinweis seitens Frau
Roubani, dass sie offen gegrölt hatten, dass sie Hooligans seien und
‚Leuten auf die Fresse haun wollen’ wiederholte er, dass sie erst
einschreiten können wenn etwas passiert ist und nicht schon präventiv
und dass es „ja ohnehin zu Ausschreitungen kommen“ würde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Gibt es einen Erlass, der den Umgang der PolizistInnen mit
Hooligans regelt? Falls ja, bitte um Beifügung.
- Falls nein,
wie ist sonst das standardmäßige Vorgehen in Fällen, in
denen Hooligans andere Personen bedrohen bzw. sich wiederbetätigen?
- Entsprach das
Untätigsein und Zuwarten der 10 PolizistInnen „bis es ohnehin
zu Ausschreitungen kommen wird“ diesem standardmäßigen
Vorgehen?
- Ist die
öffentliche Verherrlichung von Hitler, Salutieren mit
Hitlergruß und das Singen des Liedes „Deutschland,
Deutschland über Alles“ als strafrechtlich relevant nach dem
Verbotsgesetz zu qualifizieren?
- Ist die
Bezeichnung einer Person in aller Öffentlichkeit als
„Scheiß Marokko Sau“ als strafrechtlich relevant zu
qualifizieren?
- Ist die
körperliche und verbale Bedrohung einer Person in aller
Öffentlichkeit als strafrechtlich relevant zu qualifizieren?
- Weshalb wurde
hier nicht amtswegig von der Polizei gegen die Hooligans vorgegangen,
zumal Wiederbetätigung und Drohung Offizialdelikte darstellen, ja
noch nicht einmal auf mehrfache Aufforderung hin?
- Was war der
Grund, weshalb die 10 PolizistInnen vor Ort untätig zusahen als die
Hooligans an ihnen vorüberzogen, geschweige denn Personalien
aufzunehmen?
- Weshalb wurden
von den PolizistInnen keine Aussagen von Mitfahrenden aufgenommen, die das
Verhalten und Übergriffe der Hooligans bezeugen hätten
können?
- Entspricht
es dem generellen Vorgehen der Polizei, bei Hooligans, die Personen
bedrohen und beschimpfen nicht einzugreifen solange bis etwas passiert
(Aussage des Polizisten: „Wir können erst einschreiten wenn
wos passiert is“)? Falls ja, auf welcher Dienstanweisung basiert
dieses untätige Zuwarten (bitte um Beifügung).
- Falls dieses
untätige Zuwarten nicht auf einer Dienstanweisung basiert, weshalb
hat dann der einsatzleitende Polizist gegenüber Frau Roubani
behauptet „Wir können erst einschreiten wenn wos passiert is“?
- Falls das
untätige Zuwarten der 10 PolizistInnen nicht dem üblichen Vorgehen
der Polizei entspricht, wurden disziplinare Schritte gegen die 10
untätigen PolizistInnen eingeleitet? Falls ja, welche? Falls nein,
weshalb nicht?
- Inwiefern
stimmt der Ansatz der PolizistInnen nicht einzugreifen wenn Hooligans
Leute beschimpfen und bedrohen, da es „ja ohnehin zu
Ausschreitungen kommen wird“ (Aussage Polizist) mit dem
polizeilichen Auftrag zur Gefahrenabwehr nach dem SPG überein?
- Zuletzt, als
sich Frau Roubani ob der Untätigkeit der PolizistInnen schockiert
zeigte, verlangte der besagte Polizist ihre Personalien. Entspricht es dem
üblichen Vorgehen der Polizei Personalien des Zeugen bzw. Opfers
aufzunehmen, nicht aber jene der TäterInnen? Falls ja, welchen Sinn,
außer Einschüchterung, soll dieses Vorgehen haben? Falls nein,
zu welchem Zweck nahm besagter Polizist dann die persönlichen Daten
von Frau Roubani auf?
- Welche
Schritte wurden seitens der Polizei wann eingeleitet, um die besagte
Gruppe von Hooligans ausfindig zu machen und ein Strafverfahren
einzuleiten?
- Wie werden Sie
in Zukunft dererlei Wegschauen und Untätigkeit der Polizei bei
Wiederbetätigung, Bedrohung und rassistischer Beleidigung
verhindern?
- Wie werden Sie
in Zukunft der Bedrohung der Bevölkerung durch Hooligans effizienter
entgegenwirken?
- Wurden der
Polizei bereits vorab Daten zu den im Zug befindlichen Hooligans von
deutschen szenekundigen PolizistInnen übermittelt? Falls ja, welche
und wann?
- Entspricht es
dem Standardvorgehen der Polizei bei solchen Fußballspielen die
Daten deutscher Hooligans aus Deutschland vorab anzufordern? Falls ja, wie
sieht dieses Vorgehen aus und welche Vorkehrungen werden daraufhin
getroffen? Falls nein, weshalb nicht?