8769/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Korun, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend grüne Bezirksrätin von rechtsradikalen Hooligans bedroht, Polizei bleibt tatenlos

 

 

Die grüne Bezirksrätin Negar Roubani fuhr am 3. Juni 2011 mit dem Zug von Salzburg nach Wien. Es stellte sich heraus, dass in dem Zugabteil auch eine Gruppe männlicher Hooligans saßen und sich betranken. Dabei wurden lautstark v.a. nationalistische und sexistische  Parolen gegrölt (u.a.:  „die Deutschen ficken wie die Weeeelltttmeiister“, „DEUTSCHE Weiber!“, „HOOOOLLIIGANS, heute haun wir auf die Fresseeee…“Deutschland wird Meister öööööhhhhh“). Mitfahrenden, die es wagten sich zu beschweren wurden mit „Judas“ beschimpft. Alsbald eskalierte die Situation als die Hooligans lautstark Hitler hochleben ließ, den Hitlergruß zeigten und „Deutschland, Deutschland über alles“ zu singen begannen. Frau Roubani entschloss sich das nicht weiter mit anzusehen, stand auf und sagte zu ihnen: „Leute das geht zu weit, laut und lustig sein ist ok aber Deutschlandlied und Hitlergruß geht zu weit.“ Daraufhin begannen die Fußballfans sie mit rassistischen Ausdrücken wie  „Scheiß Marokko-Sau“, „du Kommunistenschwein - Drogen verkaufen ist erlaubt aber Hymne nich’ oder was?“ „Hau ab nach Afghanistan“ zu beschimpfen. Einer der Hooligans stand auf und kam in bedrohlicher Art auf sie zu, woraufhin Frau Roubani gezwungen war in ein anderes Abteil zu flüchten. Aus Angst rief sie von dort aus bei der Polizei an, die sie in die Bundespolizeidirektion nach Wien verband und ihr zusicherte, dass man PolizistInnen zum betreffenden Gleis am Westbahnhof schicken würde. Beim Aussteigen standen am Gleis 10 PolizistInnen, die sich jedoch weigerten einzuschreiten, geschweige denn Personalien der Hooligans aufzunehmen. Die Schilderung der Wiederbetätigung und der rassistischen Beschimpfungen tat der Polizist leichthin ab mit: ‚Jo und, wos sui ma jetzt mochn?’ bzw. „Jo oba des hot jo kana gsehn, jetzt san nur sie do“, obwohl Frau Roubani ihn darauf hin wies, dass ein ganzes Zugabteil Zeuge dieser Szene war. Zum Hitlergruß und Deutschlandlied war seine einzige Reaktion:  ‚Na des deafns net ernst nehma, de sand bsuffn und woin Fuaßboi schaun’. Erst als die Hooligans vollständig und grölend an den reaktionslosen Polizisten vorbeigegangen waren meinte der Polizist: ‚Wir können erst einschreiten wenn wos passiert is.’. Auf den Hinweis seitens Frau Roubani, dass sie offen gegrölt hatten, dass sie Hooligans seien und ‚Leuten auf die Fresse haun wollen’ wiederholte er, dass sie erst einschreiten können wenn etwas passiert ist und nicht schon präventiv und dass es „ja ohnehin zu Ausschreitungen kommen“                                                                                                              würde.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Gibt es einen Erlass, der den Umgang der PolizistInnen mit Hooligans regelt? Falls ja,  bitte um Beifügung.

 

  1. Falls nein, wie ist sonst das standardmäßige Vorgehen in Fällen, in denen Hooligans andere Personen bedrohen bzw. sich wiederbetätigen?

 

  1. Entsprach das Untätigsein und Zuwarten der 10 PolizistInnen „bis es ohnehin zu Ausschreitungen kommen wird“ diesem standardmäßigen Vorgehen?

 

  1. Ist die öffentliche Verherrlichung von Hitler, Salutieren mit Hitlergruß und das Singen des Liedes  „Deutschland, Deutschland über Alles“ als strafrechtlich relevant nach dem Verbotsgesetz zu qualifizieren?

 

  1. Ist die Bezeichnung einer Person in aller Öffentlichkeit als „Scheiß Marokko Sau“ als strafrechtlich relevant zu qualifizieren?

 

  1. Ist die körperliche und verbale Bedrohung einer Person in aller Öffentlichkeit als strafrechtlich relevant zu qualifizieren?

 

  1. Weshalb wurde hier nicht amtswegig von der Polizei gegen die Hooligans vorgegangen, zumal Wiederbetätigung und Drohung Offizialdelikte darstellen, ja noch nicht einmal auf mehrfache Aufforderung hin?

 

  1. Was war der Grund, weshalb die 10 PolizistInnen vor Ort untätig zusahen als die Hooligans an ihnen vorüberzogen, geschweige denn Personalien aufzunehmen?

 

  1. Weshalb wurden von den PolizistInnen keine Aussagen von Mitfahrenden aufgenommen, die das Verhalten und Übergriffe der Hooligans bezeugen hätten können?

 

  1.  Entspricht es dem generellen Vorgehen der Polizei, bei Hooligans, die Personen bedrohen und beschimpfen nicht einzugreifen solange bis etwas passiert (Aussage des Polizisten: „Wir können erst einschreiten wenn wos passiert is“)? Falls ja, auf welcher Dienstanweisung basiert dieses untätige Zuwarten (bitte um Beifügung).

 

  1. Falls dieses untätige Zuwarten nicht auf einer Dienstanweisung basiert, weshalb hat dann der einsatzleitende Polizist gegenüber Frau Roubani behauptet „Wir können erst einschreiten wenn wos passiert is“?
  2. Falls das untätige Zuwarten der 10 PolizistInnen nicht dem üblichen Vorgehen der Polizei entspricht, wurden disziplinare Schritte gegen die 10 untätigen PolizistInnen eingeleitet? Falls ja, welche? Falls nein, weshalb nicht?

 

  1. Inwiefern stimmt der Ansatz der PolizistInnen nicht einzugreifen wenn Hooligans Leute beschimpfen und bedrohen, da es „ja ohnehin zu Ausschreitungen kommen wird“ (Aussage Polizist) mit dem polizeilichen Auftrag zur Gefahrenabwehr nach dem SPG überein?

 

  1. Zuletzt, als sich Frau Roubani ob der Untätigkeit der PolizistInnen schockiert zeigte, verlangte der besagte Polizist ihre Personalien. Entspricht es dem üblichen Vorgehen der Polizei Personalien des Zeugen bzw. Opfers aufzunehmen, nicht aber jene der TäterInnen? Falls ja, welchen Sinn, außer Einschüchterung, soll dieses Vorgehen haben? Falls nein, zu welchem Zweck nahm besagter Polizist dann die persönlichen Daten von Frau Roubani auf?

 

  1. Welche Schritte wurden seitens der Polizei wann eingeleitet, um die besagte Gruppe von Hooligans ausfindig zu machen und ein Strafverfahren einzuleiten? 

 

  1. Wie werden Sie in Zukunft dererlei Wegschauen und Untätigkeit der Polizei bei Wiederbetätigung, Bedrohung und  rassistischer Beleidigung verhindern?

 

  1. Wie werden Sie in Zukunft der Bedrohung der Bevölkerung durch Hooligans effizienter entgegenwirken?

 

  1. Wurden der Polizei bereits vorab Daten zu den im Zug befindlichen Hooligans von deutschen szenekundigen PolizistInnen übermittelt? Falls ja, welche und wann?

 

  1. Entspricht es dem Standardvorgehen der Polizei bei solchen Fußballspielen die Daten deutscher Hooligans aus Deutschland vorab anzufordern? Falls ja, wie sieht dieses Vorgehen aus und welche Vorkehrungen werden daraufhin getroffen? Falls nein, weshalb nicht?