8788/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2011
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend militärische Basisausbildung für ehemalige Zivildiener

 

 

Die Zivildienstgesetz-Novelle 2010 beinhaltet in § 6b folgenden Absatz 5:

„(5) Von Wehrpflichtigen nach Abs. 3 ist kein Grundwehrdienst zu leisten. Der jeweils zuständige Bundesminister kann durch Verordnung festlegen, wie weit der bereits vollständig abgeleistete ordentliche Zivildienst bei der jeweiligen Ausbildung Berücksichtigung findet, wobei auch eine militärische Ausbildung vorgesehen werden kann.“

 

Der Anfragebeantwortung 6594/AB der XXIV.GP musste entnommen werden, dass ein entsprechendes Ressortübereinkommen erst in Ausarbeitung ist. Dies sollte eigentlich zu Jahresbeginn 2011 vorliegen, da die genannten Änderungen im Zivildienstgesetz bereits mit 1. November 2010 in Kraft getreten sind.

 

Der Anfragebeantwortung 6607 /AB der XXIV.GP vom  20.12.2010 des Bundesministeriums für Inneres musste entnommen werden:

„Es besteht derzeit noch kein Ressortübereinkommen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Mit einem Entwurf bzw. einer konkreten Umsetzung des Verwaltungsübereinkommens ist mit Anfang 2011 zu rechnen.“

 

Und der Anfragebeantwortung 7168/AB XXIV. GP vom 21.2.2011 des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport konnte entnommen werden:

„Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ressortübereinkommen steht derzeit noch nicht fest.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wann soll das Ressortübereinkommen nun endlich vorliegen?
  2. Wie lautet das diesbezügliche Ressortübereinkommen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport?