8791/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Verhöhnung eines couragierten Polizisten

 

 

Die „Kronen Zeitung“ vom 09.06.2011 berichtete:
„Beamter in Zivil ertappt Fahrraddieb und stellt sich in Dienst
Weil Polizist in seiner Freizeit "arbeitete", wurde er bestraft
Unglaublich, aber wahr: Ein Polizist ertappt in der Freizeit einen Verbrecher, stellte sich in den Dienst und macht den Täter dingfest. Doch statt Dank erntete der vorbildliche Beamte eine Rüge - wegen Amtsmissbrauch! Der Wert der potenziellen Beute war laut Dienstanweisung für ein solches Einschreiten zu gering. Nun wird ein Auge zugedrückt, es gibt "nur" eine inoffizielle Verwarnung!
Den falschen Tatort hat sich jüngst ein verdächtiger Einbrecher in Wien ausgesucht: Gerade als der Mann den Fahrradraum eines Wohnhauses aufbrach, spazierte ein Polizist in Zivil vorbei. Der aufmerksame Beamte entdeckte den Kriminellen und warf seine Freizeit umgehend über Bord: Er stellte sich couragiert in den Dienst, überwältigte den mutmaßlichen Verbrecher, nahm diesen fest und brachte ihn schließlich persönlich zu seinen Kollegen in die nächstgelegene Polizeidienststelle. Trotz des Erfolges dürfte es aber wohl die letzte Fleißaufgabe des couragierten Beamten gewesen sein. Denn statt Dank erhielt er eine heftige Rüge. Grund: Er habe Amtsmissbrauch begangen - ein "In-Dienst-Stellen" käme bei dieser Straftat nicht in Frage. Für ein solches Einschreiten muss die Beute - laut offizieller Dienstanweisung - nämlich mehr als 36.337 Euro wert sein.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wer zeichnet für diese Dienstanweisung verantwortlich?
  2. Warum kam es zu dieser Dienstanweisung?
  3. Warum die Wertgrenze von 36.337 €?
  4. Wie lautet der genaue Inhalt der Dienstanweisung?
  5. Werden Sie diese Dienstanweisung abändern?

  1. Wenn ja, wie?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Werden Sie die Verwarnung zurücknehmen und dem Beamten Dank und Anerkennung für seine Leistung aussprechen?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Warum bestrafen Sie die vorbildliche Haltung des Exekutivbeamten?