8791/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.06.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Verhöhnung eines couragierten Polizisten
Die
„Kronen
Zeitung“ vom 09.06.2011 berichtete:
„Beamter
in Zivil ertappt Fahrraddieb und stellt sich in Dienst
Weil Polizist in seiner Freizeit "arbeitete", wurde er bestraft
Unglaublich, aber wahr: Ein Polizist ertappt in der Freizeit einen Verbrecher,
stellte sich in den Dienst und macht den Täter dingfest. Doch statt Dank
erntete der vorbildliche Beamte eine Rüge - wegen Amtsmissbrauch! Der Wert
der potenziellen Beute war laut Dienstanweisung für ein solches
Einschreiten zu gering. Nun wird ein Auge zugedrückt, es gibt "nur"
eine inoffizielle Verwarnung!
Den falschen Tatort hat sich jüngst ein verdächtiger Einbrecher in
Wien ausgesucht: Gerade als der Mann den Fahrradraum eines Wohnhauses aufbrach,
spazierte ein Polizist in Zivil vorbei. Der aufmerksame Beamte entdeckte den
Kriminellen und warf seine Freizeit umgehend über Bord: Er stellte sich
couragiert in den Dienst, überwältigte den mutmaßlichen
Verbrecher, nahm diesen fest und brachte ihn schließlich persönlich
zu seinen Kollegen in die nächstgelegene Polizeidienststelle. Trotz des
Erfolges dürfte es aber wohl die letzte Fleißaufgabe des
couragierten Beamten gewesen sein. Denn statt Dank erhielt er eine heftige
Rüge. Grund: Er habe Amtsmissbrauch begangen - ein
"In-Dienst-Stellen" käme bei dieser Straftat nicht in Frage.
Für ein solches Einschreiten muss die Beute - laut offizieller
Dienstanweisung - nämlich mehr als 36.337 Euro wert sein.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: