8801/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
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DRINGLICHE ANFRAGE

gem. § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

 

 

der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler, Herbert Scheibner, Mag. Ewald Stadler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Genug gezahlt – Steuern senken jetzt!

 

Die Österreicherinnen und Österreicher arbeiteten 2010 bis zum 28. Juli für den Staat. Im Jahr 2011 verschiebt sich dieser Termin sogar noch auf den 30. Juli. Österreich ist der Nationalpark „Hohe Steuern“!

Das BZÖ sagt: „Genug gezahlt für überbordende Bürokratie, genug gezahlt an hohen Steuern und genug gehört an salbungsvollen Worten!“

Finanzministerin Fekter gibt sich gerne als „Eiserne Lady“ und eisern ist sie auch, wenn es darum geht die vermeintlichen Besitzstände der ÖVP, Banken, Beamte und Bundesländer zu wahren. Weniger eisern ist sie allerdings, wenn es darum geht, die Mittelschicht und die mittelständische Wirtschaft aus der Umklammerung von Steuern, Abgaben und Inflation zu befreien. Da bleibt es bei leeren Worten, wobei es nicht an der Erkenntnis seitens der ÖVP fehlt, dass schnelles Handeln notwendig ist. Dies ergibt sich bspw. aus folgenden Zitaten:

Finanzministerin Maria FEKTER: im Ständigen Unterausschuss des Hauptausschusses in Angelegenheiten der EU am 7. Juni 2011:

„Es ist bekannt, dass es in Österreich eine exorbitant hohe Steuerquote gibt.“

Finanzministerin Maria FEKTER auf krone.at:

„Wir müssen den Mittelstand entlasten. Diese Leute fallen in die steigende Progression, die bekommen keine öffentlichen Unterstützungen und die zahlen auch noch die Wertpapier- und Sparbuch-KESt.“

Finanzministerin Maria FEKTER auf krone.at:

„Mit 41,3 Prozent Steuersatz liegen wir deutlich über dem EU-Satz, der 34,2 Prozent beträgt. Zehn Prozent der Lohnsteuerpflichtigen zahlen 50 Prozent des Steueraufkommens.“


Schützenhilfe erhält sie dabei vom Neo-ÖVP-Chef und Vizekanzler, Michael SPINDELEGGER, in einem APA-Artikel, 12. Mai 2011:

„„Weniger, einfacher, leistungsgerechter“ ist das Motto für ein neues Steuersystem.“

Statt aber die Ärmel aufzukrempeln und eine Steuerreform durchzuführen, bleibt es bei der unverbindlichen Ankündigung, Vorstellungen dazu im Wahlkampf 2013 zu präsentieren, bzw. heißt es im Ausflugsbericht „7 Arbeitspakete | Fahrplan 2011-2013“ wenig ergebnisorientiert und ohne Ausschluss von Steuererhöhungen:

„Steuerstrukturreform (2013):

Die Bundesregierung wird an einer Strukturreform im Bereich der Steuern arbeiten. Die strukturellen Fragestellungen des österreichischen Steuersystems sollen - unter Wahrung der Leistungsfähigkeit des Staates - in der Steuerreformkommission weiterentwickelt werden.“

Ein gerechtes Steuersystem darf kein Wahlkampfbluff für die kommende Nationalratswahl werden, sondern die Österreicherinnen und Österreicher haben ein Recht auf Reform und Entlastung.

Während aber die Bundesregierung am Semmering lediglich angekündigt hat, wieder einmal einen „Arbeitskreis“ zu gründen, hat das BZÖ  mit seinem Modell der „Fairen Steuern“ eine maßgeschneiderte Lösung für Österreich vorgelegt, die sehr schnell umgesetzt werden kann. Die Entlastung der Bürger ist das Gebot der Stunde.

Die Gründe für eine Steuerreform mit einer Flat-Tax im Mittelpunkt liegen auf der Hand: Eine Flat-Tax nach dem BZÖ-Modell ist fair, einfach in der Einhebung und Berechnung und sie entlastet die Mittelschicht, während echte Vielverdiener mehr bezahlen müssen als nach dem geltenden Steuerrecht.

Wer die Mittelschicht und die mittelständische Wirtschaft erhalten will, muss rasch handeln! Die Bundesministerin kündigt aber bloß an, Pläne in zwei Jahren vorzulegen. So verkommt Mittelschichtspolitik zum Wahlkampfgag, während die Betroffenen unter hohen Steuern, hohen Preisen und der überbordenden Bürokratie leiden.

Die Frage der Finanzierung, die häufig als Totschlagargument ins Treffen geführt wird, stellt sich in Anbetracht der längst überfälligen Verwaltungsreform und der damit möglichen Einsparungen nicht. Weiters stellt bspw. die Reduktion auf nur mehr eine einhebende Stelle für Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge bereits einen zentralen Schritt der Verwaltungsreform dar.

Vor allem auch vor dem Hintergrund der Kritik des IWF und der Europäischen Kommission sollte die Bundesregierung endlich mit ihrer Arbeit beginnen. Erst am 9. Juni 2011 kritisierten die Vertreter des IWF die österreichische Regierung und ihre Pläne zur Verwaltungsreform und zur Schuldenreduktion als wenig ambitioniert.

Ins gleiche Horn stößt die EU-Kommission, in der Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2011 und Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2011-2014, die wie folgt lautet:

„Hauptziel der in der jüngsten Aktualisierung des Stabilitätsprogramms vorgelegten mittelfristigen Budgetstrategie ist es, das gesamtstaatliche Defizit, vorwiegend durch eine Eindämmung der öffentlichen Ausgaben, allmählich von 4,6 % des BIP im Jahr 2010 auf 2,4 % des BIP im Jahr 2014 zu senken. Diese Ziele sind hauptsächlich mit Abwärtsrisiken behaftet, die dadurch bedingt sind, dass der Konsolidierungspfad auf subnationaler Ebene durch keine konkreten Maßnahmen abgesichert ist und Einsparungen durch einige der auf Bundesebene angenommen Maßnahmen ausbleiben könnten, z. B. Einnahmen durch das Steuerbetrugsbekämpfungspaket, dessen erwartete Auswirkungen äußerst spekulativ erscheinen. Andererseits birgt der 2009 auf Ebene der Bundesregierung eingeführte mehrjährige Ausgabenrahmen ein Aufwärtsrisiko, da dieser zu einer besseren Vorhersehbarkeit der mittelfristigen Budgetentwicklung


beigetragen haben dürfte, wenn auch nur auf Bundesebene. Dem Programm zufolge wird die Schuldenquote von 72,3 % im Jahr 2010 auf 75,5 % im Jahr 2013 ansteigen, bevor sie 2014 wieder auf 75,1 % sinken wird. Diese Prognose ist allerdings aufgrund der zunehmenden Verschuldung staatseigener Unternehmen, die nicht zum Staatssektor gehören, und potenzieller weiterer Belastungen durch Maßnahmen zur Stützung des Bankensektors mit einigen Risiken verbunden.

Obwohl Österreich einen nationalen Stabilitätspakt eingeführt hat, könnte durch eine weitere Reform der Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen Ebenen der Regierung erhebliche Einsparungen erzielt, die Budgetkonsolidierung unterstützt und Mittel für wachstumsfördernde Investitionen in Bereichen wie FuE sowie Bildung freigesetzt werden. Es ist weithin bekannt, dass die derzeitigen Beziehungen komplex sind: Nicht nur fließen die Einnahmen aus den meisten Einzelsteuern nach festen Quoten an Bund, Länder und Gemeinden, sondern in vielen Bereichen verteilen sich auch die Entscheidungsbefugnisse auf die verschiedenen Ebenen des Staates. Bei vielen Tätigkeiten liegt die Zuständigkeit für die Einnahmenerhebung auf einer anderen Regierungsebene als die entsprechende Ausgabenbefugnis. Besonders deutlich wird die Ineffizienz der gegenwärtigen Form dieser Finanzbeziehungen beispielsweise im Gesundheitssektor und im Bildungswesen.

Die durchschnittliche Steuer- und Abgabenbelastung in Österreich zählt zu den höchsten in der EU. Gegenüber anderen EU-Ländern sind die Sozialversicherungsbeiträge von Angestellten sehr hoch. Die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Niedriglohnempfänger im Jahr 2008 und die Einkommenssteuerreform 2009 haben zwar dazu beigetragen, die Steuerlast auf Arbeit zu verringern, konnten allerdings einen geringen Anstieg der Steuer- und Abgabenbelastung für Niedrig- und Durchschnittslohnempfänger im Vergleich zum Beginn des letzten Jahrzehnts nicht verhindern. Diese Belastung wirkt sich negativ auf die Beschäftigung aus, insbesondere im Fall von gering bezahlten und gering qualifizierten Arbeitskräften.“

Der Rechnungshof hat insgesamt 315 Vorschläge zur Reform von Verwaltung, Gesundheitswesen, Wohnbauförderung und Pensionen präsentiert. Insgesamt ortet der Rechnungshof ein Einsparungspotential von 7,1 Mrd. Euro, das durch Effizienzsteigerung, Qualitätsverbesserung, Verwaltungsmodernisierung und mehr Bürgerorientierung zu erreichen ist.

Bislang sind von der Bundesregierung nur Ankündigungen im Hinblick auf die Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofs zu hören, obwohl die Gefahren eines weiteren Aufschubs zumindest von den Finanzsprechern Stummvoll und Krainer sehr klar erkannt worden sind. Beide sprachen gegenüber den Vertretern des IWF am 9. Juni 2011 von tickenden Zeitbomben, die rasch entschärft werden müssen und kündigten eine „step by step“-Strategie bei der Umsetzung an.

Selbst die in Aussicht gestellte „step by step“-Strategie wäre schon ein großer Fortschritt gegenüber der bisherigen Untätigkeit.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Finanzen folgende


Dringliche Anfrage:

1.             Welche konkreten Schritte werden Sie entsprechend Ihrer Ankündigung, das Steuersystem im Hinblick auf die drei Säulen Spindeleggers „weniger, einfacher, leistungsgerechter“ zu gestalten, folgen lassen?

2.             Welchen Zeitrahmen haben Sie sich bis zur Umsetzung gesetzt?

3.             Mit welchem Koalitionspartner werden Sie diese Schritte auf eine gesetzliche Grundlage stellen?

4.             Welches Ausmaß in Euro wird die Säule „weniger“ in etwa umfassen?

5.             Wie wird die Säule „einfacher“ in etwa aussehen?

6.             Welchen Inhalt wird die Säule „leistungsgerechter“ haben?

7.             Warum brauchen Sie bis 2013, um ein fertiges Steuerkonzept vorzulegen?

8.             Warum setzen Sie dann die Steuerstrukturreform nicht vor den nächsten Wahlen um, sondern kündigen nur ein Modell für den Wahlkampf an?

9.             Werden Sie ein Flat-Tax-Modell in Österreich umsetzen?

a.             Wenn ja, wann?

b.             Wenn nein, wieso kündigen Sie dies dann an?

10.         Schließen Sie sich der Feststellung des BZÖ „Genug gezahlt!“ in Bezug auf das Steuerniveau Österreichs inhaltlich an?

a.             Wenn nein, wieso nicht, wenn die Steuern für die ÖVP doch zu hoch sind?

11.         Können Sie ausschließen, dass mit Jahresbeginn 2012 die Gebühren des Bundes erhöht werden?

a.             Wenn nein, welche Erhöhungen sind konkret geplant?

12.         Können Sie ausschließen, dass die von Ihnen angekündigte Steuerstrukturreform auch Steuererhöhungen beinhaltet?

13.         Ist eine Steuerentlastung mittels Flat Tax Ihrer Ansicht nach mit der SPÖ umsetzbar? Wenn nein, warum befindet sich die ÖVP noch mit der SPÖ in einer Koalition?

14.         Schließen Sie eine weitere Vermögensbesteuerung, wie von ihrem Koalitionspartner SPÖ gefordert, aus?

a.             Wenn ja, wann werden Sie klare Worte der Ablehnung dafür in der Öffentlichkeit finden?

b.              Wenn nein, wann treten Sie zurück?

15.         Hat die Steuerreformkommission seit dem Regierungsausflug der Bundesregierung auf den Semmering bereits getagt und wenn ja, was sind die Ergebnisse?

16.         Wie begründen Sie es, dass jeder Österreicher laut Hayek-Insitut 2010 bis zum 28. Juli für den Staat gearbeitet hat und 2011 schon bis zum 30. Juli nur für den Staat arbeiten muss?

17.         Wie sehen Sie als alleinige Eigentümervertreterin die Auskunftsverweigerung der OeNB betreffend die Zusammensetzung des Wertpapierbestandes, insbesondere darüber, welche und wie viele griechischen Anleihen bzw. andere Staatsanleihen von Euromitgliedsstaaten sich im Besitz der Nationalbank befinden?

18.         Welche Staatsanleihen welcher Staaten und zu welcher Bewertung hielt die Nationalbank zum Stichtag 1. Juni 2011?


19.         Welche weiteren Wertpapiere hielt die Nationalbank zum Stichtag 1. Juni 2011, insbesondere sog. „Asset Backed Securities“ zu welchen Bewertungen?

a.             Falls sie „Asset Backed Securities“ gehalten hat, wie werden Sie als alleinige Eigentümervertreterin der Nationalbank Ihre Verantwortung gegenüber dem österreichischen Steuerzahler in diesem Zusammenhang konkret wahrnehmen?

20.         Wie sehen Sie diese Risikovermehrung für den Steuerzahler auf dem Weg der Nationalbank?

21.         Wie begründen Sie Rückstellungen der OeNB in der Höhe von 6,4 Mrd. Euro angesichts Ihrer Behauptung einer garantierten Rückzahlung der Griechenland zur Verfügung gestellten Mittel?

22.         Sind Sie als alleinige Eigentümervertreterin der Nationalbank zur Offenlegung bereit, wo und in welchen Mengen jeweils die Goldreserven der Nationalbank lagern?

a.             Falls ja, bitte um Auflistung der genauen Mengen und jeweilige Orte und gegebenenfalls, ob und zu welchen Konditionen dieses Gold für Zwischenveranlagungen genutzt wird?

b.             Falls nein, warum wird aus dieser essentiellen Frage ein derartiges Geheimnis gemacht?

23.         Wie viele der 315 Empfehlungen des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform betreffen Ihr Ressort und wie viele Empfehlungen werden Sie bis zum Jahresende umsetzen?

24.         Sind Sie bereit, die 315 Vorschläge des Rechnungshofs, die ihr Ressort betreffen, zumindest zum Großteil umzusetzen?

25.         Wie sieht Ihr Plan einer ohnehin nur schrittweisen Umsetzung umfassender Reformen in der Verwaltung, im Gesundheitswesen, bei der Wohnbauförderung und im Bereich der Pensionen aus, zumal Sie mit dem Finanzausgleich eines der wenigen Druckmittel besitzen, um die Länder zu echten Reformen zu zwingen?

26.         Sind Sie bereit, dafür gegenüber der Bevölkerung eine persönliche Verpflichtungserklärung abzugeben, dass die überfälligen Verwaltungsreformschritte bis 2013 endlich umgesetzt werden?

a.             Falls ja, welche konkreten Schritte der Verwaltungsreform werden Sie noch im Jahr 2011 setzen?

b.             Welche konkreten Schritte werden Sie 2012 setzen?

c.             Welche konkreten Schritte werden Sie 2013 vor der Neuwahl setzen?

d.             Falls nein, was spricht aus Ihrer Sicht gegen die Umsetzung?

27.         Um wie viel Prozent könnte Österreich die Steuer- und Abgabenquote senken, wenn die 315 Vorschläge des Rechungshofs zur Verwaltungsreform umgesetzt werden würden?

28.         Um wie viel Prozent könnte Österreich die Steuer- und Abgabenquote mit den bisher nach Griechenland überwiesenen 1,2 Milliarden Euro senken?

29.         Wären die den Österreichern im letzten Budgetbegeleitgesetz auferlegten Sparmaßnahmen ohne die Griechenland überwiesenen 1,2 Mrd. Euro verzichtbar gewesen?

30.         Zu welchen Konditionen (Laufzeiten und Zinsen) hat sich die Republik Österreich die 1,2 Mrd. Euro für die Zahlungen an Griechenland auf den internationalen Märkten ausgeborgt?

31.         Was kosten die Republik Österreich Mehrschulden von 1,2 Mrd. Euro, die auf den internationalen Märkten ausgeborgt wurden, pro Jahr und welche Laufzeit haben die entsprechenden Anleihen?

32.         Wieso sprechen Sie im Zusammenhang mit der Griechenlandhilfe angesichts dieser Zahlen von einem guten Geschäft?


33.         Sie haben in der „Aktuellen Stunde“ am 15. Juni 2011 davon gesprochen, dass Sie nur Geld nach Griechenland bezahlen, wenn sichergestellt ist, dass dieses auch zurück bezahlt wird.

a.              Wie haben Sie für die bisherigen Zahlungen sichergestellt, dass das Geld zurück bezahlt wird?

b.             Wie werden Sie für die zukünftigen Zahlungen sicherstellen, dass das Geld zurück bezahlt wird?

c.             Welche Sicherheiten werden seitens Griechenlands gegenüber der Republik Österreich abgegeben?

d.             Wieso kommen Sie zur Ansicht, dass Sie – so wie in der Debatte in der „Aktuellen Stunde“ vom 15. Juni 2011 – garantieren können, dass das Geld von Griechenland zurückgezahlt wird?

e.             Welche politischen und persönlichen Konsequenzen werden Sie setzen, wenn es trotz Ihrer Garantien zu Zahlungsausfällen bei der Rückzahlung Griechenlands kommt?

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.