8806/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk, Haubner

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Wahlen der IGGiÖ

 

 

Die Zustände rund um die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) sind seit Jahren bekannt. Fehlende Mitgliederverzeichnisse, fehlende Transparenz bei den Finanzen, dubiose Verbindungen zur Hamas und weiteren vom Verfassungsschutz beobachteten Personen, eine zweifelhafte rechtliche Grundlage, etc. Vor kurzem wurden Wahlen abgehalten, die anscheinend auch wenig transparent waren. Obwohl die Wahlordnung der IGGiÖ von der Abhaltung von geheimen Wahlen spricht, wurden je 50 Wähler, welche einen bestimmten Delegierten gewählt haben, auf der IGGiÖ-eigenen Website (http://www.iggiö-wahlen.at) mit Namen, Bundesland und Wohnort veröffentlicht. Hierzu gab es keine Zustimmung, geschweige dessen Inkenntissetzung der Wähler(innen). Dieses Vorgehen ist verfassungswidrig und widerspricht außerdem dem Datenschutzgesetz. Darüber hinaus ist eine offene Abstimmung oder Akklamation gemäß Rechtssprechung des OGH und VfGH verboten (OGH-Entscheide 6Ob62/02i vom 12.12.2002 und 10Ob36/07b sowie 1Ob32/10b vom 10.06.2008. VfGH-Entscheide WI-7/83, VfSlg 10.412/1985, VfSlg 10.217/1984, VfSlg. 11.738/1988 sowie 17.146/2004, Art141 Abs1 Satz 3 B-VG, §70 Abs1 VfGG, WI-2/95, VfSlg. 10412/1985, Art26, 95, 117 B-VG).

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur scheint dies trotzdem nicht zum Eingreifen bewegen zu können. Sie argumentiert mit dem „selbstständigen Wirkungsbereich innerer Angelegenheiten.“ Diese Argumentation scheint die IGGiÖ als Freibrief zu verstehen, auf jegliche Art von Transparenz und Kontrolle verzichten zu können.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Sind Ihnen oben genannte Missstände und Vorwürfe im Zusammenhang mit den IGGiÖ-Wahlen bekannt?
  2. Haben Sie die oben im Zusammenhang mit den IGGiÖ-Wahlen genannten Vorwürfe untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  3. Haben Sie hierzu Gespräche mit einem Vertreter der IGGiÖ geführt? Wenn ja, mit wem, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  4. Hat die IGGiÖ aufgrund der Veröffentlichung von Namen und Daten von Wählern mit Konsequenzen zu rechnen? Wenn ja, mit welchen?

  1. Auf welcher Rechtsbasis begründen Sie dies?
  2. Haben Sie vor, gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um bei Bedarf besseren Einblick und Eingriffsmöglichkeiten in den selbstständigen Wirkungsbereich innerer Angelegenheiten der IGGiÖ zu erhalten?
  3. Wenn ja, wann? Wie definieren Sie „Bedarf“?
  4. Wenn nein, halten Sie die diesbezügliche Rechtslage für ausreichend?
  5. Haben Sie über die IGGiÖ-Problematiken jemals mit dem Staatssekretär für Integration gesprochen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?