Eingelangt am 16.06.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schenk
Kollegin und Kollegen
An die Bundesministerin für Unterricht, Kunst
und Kultur
betreffend Missstände in der IGGiÖ
Nach den Wahlen der IGGiÖ ergeben sich einige
offene Fragen, welche auch durch die AB 7987 nicht geklärt werden konnten.
Die Frage nach einer Reform des Islamgesetzes wurde bis dato konsequent mit
leeren Phrasen beantwortet. Dazu scheint es seitens der Bundesministerin keine
Auskunft zu geben. Auch der steigende Einfluss des türkischen Staates auf
die IGGiÖ, welche trotz angebrachter Kritik noch immer eine quasi
Monopolstellung als Vertreter aller Muslime vor dem österreichischen Staat
genießt, scheint die Bundesministerin nicht weiter zu beschäftigen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an
die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende
ANFRAGE:
- Wann werden Sie das Islamgesetz reformieren?
- Der türkische Dachverband Atib wird
zukünftig nach den Wahlen stark in der IGGiÖ vertreten sein.
Atib ist direkt beeinflusst und geleitet von DIYANET (dt. Präsidium
für Religionsahngelegenheiten), der türkischen
Religionsbehörde. Wie beurteilen Sie das im Zusammenhang mit der
IGGiÖ und unter Berücksichtigung, dass viele Moscheen bzw. Gebetshäuser
und Kulturzentren von Atib betriebenen werden?
- Können Sie ausschließen, dass die
vom türkischen Staat entsandten Imame keine Deutschkenntnisse
vorweisen können?
- Haben Sie mit Fuat Sanac, dem künftigen
Präsidenten der IGGiÖ bereits Kontakt aufgenommen? Wenn ja,
welche Themen haben Sie mit ihm besprochen?
- In diversen Aussendungen der Ilmö
(Initiative liberaler Muslime) war die Rede davon, dass die IGGiÖ an
Schulen um Mitglieder bzw. deren Registrierung warb. Haben Sie diesen
Vorwurf überprüft? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis? Wenn
nein, warum nicht? Wie beurteilen Sie dies im Hintergrund der Verankerung einer
Trennung von Staat und Religion in der Verfassung?
- Enthält sie Verfassung der IGGiÖ
eine Salvatorische Klausel? Wenn nein, welche rechtlich relevanten
Konsequenzen hätte dies?
- Ist es korrekt, dass auch ausländische Muslime,
wie unzählige Botschaftsangehörige, Diplomaten und Mitarbeiter
internationaler Organisationen und Firmen, die in Österreich ihren
ständigen ordentlichen Wohnsitz und Aufenthalt haben, bei den
IGGiÖ-Wahlen aktives und passives Wahlrecht besaßen?