8807/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk

Kollegin und Kollegen

An die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Missstände in der IGGiÖ

 

Nach den Wahlen der IGGiÖ ergeben sich einige offene Fragen, welche auch durch die AB 7987 nicht geklärt werden konnten. Die Frage nach einer Reform des Islamgesetzes wurde bis dato konsequent mit leeren Phrasen beantwortet. Dazu scheint es seitens der Bundesministerin keine Auskunft zu geben. Auch der steigende Einfluss des türkischen Staates auf die IGGiÖ, welche trotz angebrachter Kritik noch immer eine quasi Monopolstellung als Vertreter aller Muslime vor dem österreichischen Staat genießt, scheint die Bundesministerin nicht weiter zu beschäftigen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Wann werden Sie das Islamgesetz reformieren?
  2. Der türkische Dachverband Atib wird zukünftig nach den Wahlen stark in der IGGiÖ vertreten sein. Atib ist direkt beeinflusst und geleitet von DIYANET (dt. Präsidium für Religionsahngelegenheiten), der türkischen Religionsbehörde. Wie beurteilen Sie das im Zusammenhang mit der IGGiÖ und unter Berücksichtigung, dass viele Moscheen bzw. Gebetshäuser und Kulturzentren von Atib betriebenen werden?
  3. Können Sie ausschließen, dass die vom türkischen Staat entsandten Imame keine Deutschkenntnisse vorweisen können?
  4. Haben Sie mit Fuat Sanac, dem künftigen Präsidenten der IGGiÖ bereits Kontakt aufgenommen? Wenn ja, welche Themen haben Sie mit ihm besprochen?
  5. In diversen Aussendungen der Ilmö (Initiative liberaler Muslime) war die Rede davon, dass die IGGiÖ an Schulen um Mitglieder bzw. deren Registrierung warb. Haben Sie diesen Vorwurf überprüft? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Wie beurteilen Sie dies im Hintergrund der Verankerung einer Trennung von Staat und Religion in der Verfassung?
  6. Enthält sie Verfassung der IGGiÖ eine Salvatorische Klausel? Wenn nein, welche rechtlich relevanten Konsequenzen hätte dies?
  7. Ist es korrekt, dass auch ausländische Muslime, wie unzählige Botschaftsangehörige, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen und Firmen, die in Österreich ihren ständigen ordentlichen Wohnsitz und Aufenthalt haben, bei den IGGiÖ-Wahlen aktives und passives Wahlrecht besaßen?