8809/J XXIV. GP
Eingelangt am
16.06.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kuzdas
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend der Verfahrenseinstellung zu Zahl der Staatsanwaltschaft: 3 UT 122/2010.
Sachverhalt:
Der kinderlose Thomas GAB
, am 2.3.1928 geboren, erkrankte Anfang 2007 an De- menz, sodass vom
Gericht ein Sachwalter bestellt wurde. Einige Monate später verstarb er an der Krankheit.
Bei der Aufnahme des Vermögens
wurde festgestellt, dass Schlüs-
sel sowohl des Anwesens, als auch vom
Bankschließfach verschwunden sind. Das An- wesen wurde
vom gerichtlich bestellten Sachwalter durch neue Schlösser vor
Zugriff durch Unberechtigte gesichert, das Bankschließfach jedoch
nicht.
In der Folge ließ man bei der Aufnahme der Sparbücher nicht die nötige Sorgfalt walten, sodass sich jetzt eine Differenz bei der Anzahl von Sparbüchern zwischen den Auf- zeichnungen der vom Gericht bestellten Organwaltern und dem Ist-Stand ergibt. Bei der Aufnahme des Vermögens durch den Sachwalter wurden im Anwesen Schönau 3 elf Sparbücher aufgefunden. Dies geht aus einem Bericht des Gerichtskommissärs für die Abwicklung des Erbes hervor.
Bei der Protokollaufnahme zur Erbschaftsverzichtserklärung wurde der Notar zum Ver- mögensbestand befragt. Dabei gab dieser an, dass sich im Schließfach bei der Volks- bank Litschau 23 Sparbücher befinden würden. Das wären insgesamt 34 Sparbücher.
Darüber hinaus fehlt ein nicht
unbeträchtliches Sparvermögen (rund 3,5 Million Schilling - [noch in Schilling angelegt und die genaue Summe
ist aufgrund der Zinsen nicht exakt feststellbar])
aus dem Besitz des Thomas GAB .
Aufgrund einer Anzeige des Erben wegen
Diebstahl, Einbruchsdieb- stahl und
Urkundenunterdrückung (Zahl der
Staatsanwaltschaft: 3 UT 122/2010) nah- men Kriminalbeamte
des Landeskriminalamtes Niederösterreich
die Ermittlungen nach dem
gestohlenen Sparvermögen und den trotz gerichtlicher
Aufsicht offensichtlich ge- stohlenen Sparbüchern
auf. Die ermittelnden Beamten stießen
schnell an ihre Grenzen, da seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes in
Krems an der Donau die vom Opfer
beantragten Beschlüsse nicht erteilt wurden.
Nachdem das Landeskriminalamt die Ermittlungen nicht mehr
fortsetzen konnte, stellte der Erbe in Eigenregie Ermittlungen an. Dabei
stellte sich heraus, dass Thomas GAB bereits
vor seiner Erkrankung Opfer eines versuchten schweren Raubes durch mehrere Täter geworden
ist, wobei es dem mutmaßlichen Täter bereits
damals um die Sparbücher ging. Diesen Sachverhalt zeigte der
Erbe bei der Staatsanwaltschaft Krems an
der Donau am 23. November 2010 an. Die Staatsanwaltschaft leitete weder Erhe- bungen
ein, noch befragte sie Zeugen. Die Staatsanwaltschaft ließ keine Spuren sichern und unternahm überhaupt
nichts zur Aufklärung der Tat. Soweit bekannt ist, wurde nicht
einmal ein Akt zum
schweren Raub durch vorerst unbekannte Täter angelegt und auch keine
Aufträge an die Kriminalpolizei erteilt.
Da dieser Umstand höchst aufklärungsbedürftig ist, stellen die unterfertigten Abgeordne- ten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1.
Weshalb trat die Staatsanwaltschaft St. Pölten die
Ermittlungssache nach Krems
ab,
obwohl das Bezirksgericht Tulln für die Erbschaftsabwicklung zuständig ist?
2.
Warum interessiert einen Leiter eines Ermittlungsverfahrens, wie es der
Staats- anwalt gemäß der Strafprozessordnung ist, ein schweres
Delikt, wie ein versuch-
ter schwerer Raub, überhaupt nicht?
3. Wieso wird der angezeigte Sachverhalt nicht zur Kenntnis genommen und kein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
4. Warum wurden keine Erhebungen durch die Kriminalpolizei beauftragt?
5. Warum wurden die im Antrag ausgeführten Spuren, wie DNA und Fingerspuren, nicht gesichert?
6.
Besteht nicht mehr das Recht auf Aufklärung einer
gegen einen alten, an De-
menz
erkrankten Mann begangenen Tat (versuchter schwerer Raub)? Sollte hier
nicht
ein besonderer Schutz durch die öffentliche Hand bestehen, wenn jemand
hilflos ist?
7.
Warum stellt ein Staatsanwalt eine Hypothese auf, um einem Erben die
Rolle des Opfers abzuerkennen, obwohl es dazu keine diesbezügliche
Judikatur gibt, an-
statt an der Aufklärung einer schweren Straftat zu arbeiten?
8.
Dient das Verhalten der Staatsanwaltschaft und des Landesgerichtes in
Krems
an der Donau dazu, aufgetretene Fehler innerhalb der Justiz (ungesichertes Bankschließfach,
Ungereimtheiten in der Anzahl der Sparbücher etc.) durch Blo-
ckade
des Landeskriminalamtes an der Aufklärung und Ausforschung der Täter
zu
hindern, damit bei einer öffentlichen Verhandlung die Fehler
nicht publik wer-
den?
9.
Welche Maßnahmen werden seitens des BMJ gesetzt, um
eine Aufklärung über
die
exakte Anzahl und den Verbleib der Sparbücher zu erhalten?
10.
Welche Maßnahmen werden seitens des BMJ gesetzt, um die
Angelegenheit
restlos aufzuklären?