8809/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kuzdas

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend der Verfahrenseinstellung zu Zahl der Staatsanwaltschaft: 3 UT 122/2010.

Sachverhalt:

Der kinderlose Thomas GAB       , am 2.3.1928 geboren, erkrankte Anfang 2007 an De- menz, sodass vom Gericht ein Sachwalter bestellt wurde. Einige Monate später verstarb er an der Krankheit. Bei der Aufnahme des Vermögens wurde festgestellt, dass Schlüs- sel sowohl des Anwesens, als auch vom Bankschließfach verschwunden sind. Das An- wesen wurde vom gerichtlich bestellten Sachwalter durch neue Schlösser vor Zugriff durch Unberechtigte gesichert, das Bankschließfach jedoch nicht.

In der Folge ließ man bei der Aufnahme der Sparbücher nicht die nötige Sorgfalt walten, sodass sich jetzt eine Differenz bei der Anzahl von Sparbüchern zwischen den Auf- zeichnungen der vom Gericht bestellten Organwaltern und dem Ist-Stand ergibt. Bei der Aufnahme des Vermögens durch den Sachwalter wurden im Anwesen Schönau 3 elf Sparbücher aufgefunden. Dies geht aus einem Bericht des Gerichtskommissärs für die Abwicklung des Erbes hervor.

Bei der Protokollaufnahme zur Erbschaftsverzichtserklärung wurde der Notar zum Ver- mögensbestand befragt. Dabei gab dieser an, dass sich im Schließfach bei der Volks- bank Litschau 23 Sparbücher befinden würden. Das wären insgesamt 34 Sparbücher.

Darüber  hinaus fehlt ein nicht unbeträchtliches Sparvermögen  (rund 3,5 Million Schilling - [noch in Schilling angelegt und die genaue Summe ist aufgrund der Zinsen nicht exakt feststellbar]) aus dem Besitz des Thomas GAB      .


Aufgrund einer Anzeige des Erben                wegen Diebstahl, Einbruchsdieb- stahl und Urkundenunterdrückung  (Zahl der Staatsanwaltschaft: 3 UT 122/2010) nah- men Kriminalbeamte des Landeskriminalamtes Niederösterreich die Ermittlungen nach dem gestohlenen Sparvermögen und den trotz gerichtlicher Aufsicht offensichtlich ge- stohlenen Sparbüchern auf. Die ermittelnden Beamten stießen schnell an ihre Grenzen, da seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes in Krems an der Donau die vom Opfer beantragten Beschlüsse nicht erteilt wurden.

Nachdem das Landeskriminalamt die Ermittlungen nicht mehr fortsetzen konnte, stellte der  Erbe  in Eigenregie Ermittlungen an.  Dabei stellte sich heraus, dass  Thomas  GAB    bereits vor seiner Erkrankung Opfer eines versuchten schweren Raubes durch mehrere Täter geworden ist, wobei es dem mutmaßlichen Täter bereits damals um die Sparbücher ging. Diesen Sachverhalt zeigte der Erbe bei der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau am 23. November 2010 an. Die Staatsanwaltschaft leitete weder Erhe- bungen ein, noch befragte sie Zeugen. Die Staatsanwaltschaft ließ keine Spuren sichern und unternahm überhaupt nichts zur Aufklärung der Tat. Soweit bekannt ist, wurde nicht einmal ein Akt zum schweren Raub durch vorerst unbekannte Täter angelegt und auch keine Aufträge an die Kriminalpolizei erteilt.

Da dieser Umstand höchst aufklärungsbedürftig ist, stellen die unterfertigten Abgeordne- ten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage

1.              Weshalb trat die Staatsanwaltschaft St. Pölten die Ermittlungssache nach Krems
ab, obwohl das Bezirksgericht Tulln für die Erbschaftsabwicklung zuständig ist?

2.      Warum interessiert einen Leiter eines Ermittlungsverfahrens, wie es der Staats- anwalt gemäß der Strafprozessordnung ist, ein schweres Delikt, wie ein versuch-
ter schwerer Raub,
überhaupt nicht?

3.      Wieso wird der angezeigte Sachverhalt nicht zur Kenntnis genommen und kein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

4.    Warum wurden keine Erhebungen durch die Kriminalpolizei beauftragt?


5.         Warum wurden die im Antrag ausgeführten Spuren, wie DNA und Fingerspuren, nicht gesichert?

6.         Besteht nicht mehr das Recht auf Aufklärung einer gegen einen alten, an De-
menz erkrankten Mann begangenen Tat (versuchter schwerer Raub)? Sollte hier
nicht ein besonderer Schutz durch die öffentliche Hand bestehen, wenn jemand hilflos ist?

7.         Warum stellt ein Staatsanwalt eine Hypothese auf, um einem Erben die Rolle des Opfers abzuerkennen, obwohl es dazu keine diesbezügliche Judikatur gibt, an-
statt an der Aufkl
ärung einer schweren Straftat zu arbeiten?

8.         Dient das Verhalten der Staatsanwaltschaft und des Landesgerichtes in Krems
an der Donau dazu, aufgetretene Fehler innerhalb der Justiz (ungesichertes
Bankschließfach, Ungereimtheiten in der Anzahl der Sparbücher etc.) durch Blo-
ckade des Landeskriminalamtes an der Aufklärung und Ausforschung der Täter
zu hindern, damit bei einer öffentlichen Verhandlung die Fehler nicht publik wer-
den?

9.         Welche Maßnahmen werden seitens des BMJ gesetzt, um eine Aufklärung über
die exakte Anzahl und den Verbleib der Sparbücher zu erhalten?

10.     Welche Maßnahmen werden seitens des BMJ gesetzt, um die Angelegenheit
restlos aufzukl
ären?