8812/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.06.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Gefährdung des Briefgeheimnisses und der Sicherheit durch freien Zugang zum „Post-Zentralschlüssel“ (BG-Schlüssel)
Die freie Verfügbarkeit des BG-Schlüssels (sog. „Post-Schlüssel“, mit dem Haustore und Hausbrieffachanlagen geöffnet werden können) stellt zunehmend ein Problem dar. Seit er anders als früher nicht mehr geschützt ist, kann dieser Schlüssel für wenige Euro ganz legal bei Schlüsseldiensten oder im Internet beschafft werden. Missbrauch ist damit Tür und Tor geöffnet, so wird Kriminellen auf diesem Weg der einfache und rasche Zutritt zu den zahlreichen mit diesem Schlüssel zugänglichen Wohnanlagen und zum Inhalt der zahlreichen „alten“ HBFA’s ermöglicht.
Gerade in den letzten Wochen und Monaten zeigte sich anhand einer Vorfallshäufung, dass dies nicht nur Einbruchsdiebstahlsdelikten Vorschub leistet, sondern auch für die Wahrung des Post- und Briefgeheimnisses ein großes Risiko ist. Denn der Post-Schlüssel dient auch systematisch Verstößen gegen §118 StGB, indem der „freie Zutritt“ zu Wohnhäusern und Hausbrieffachanlagen genutzt wird, um systematisch zB Zusendungen mit Kreditkarten oder PIN-Codes aus versperrten Hausbrieffächern zu entwenden und diese hernach betrügerisch zu verwenden.
Ein teilweise diesem Thema gewidmeter oppositioneller Entschließungsantrag kam am 5.11.2009 im Innenausschuss des Nationalrats zur Sprache. Dieser Antrag zielte auf einen (wieder) beschränkten Zugang zu so genannten "Post-Schlüsseln": Derartige BG-Schlüssel sollten nur an verlässliche Personen verkauft werden dürfen, die einen tatsächlichen Bedarf hinsichtlich des Zugangs zu Wohnhausanlagen nachweisen können.
Wie bei Oppositionsanträgen unabhängig von Inhalt und Substanz üblich wurde auch dieser Entschließungsantrag mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit vertagt. Eine Abgeordnete der SPÖ begründete die Vertagung dieses Antrags hinsichtlich der Schlüssel-Problematik damit, dass „derzeit ein Postmarktgesetz in Verhandlung ist, mit dem diese Frage eventuell gelöst wird“.
Wie die Häufung entsprechender Fälle in letzter Zeit belegt, hat das auch in vielerlei sonstiger Hinsicht schwer missglückte Postmarktgesetz dieses Problem sichtlich nicht gelöst. Es stellt sich daher – auch für besorgte BürgerInnen, deren entsprechende Schreiben an das BMVIT nicht oder nur sehr schleppend beantwortet werden - die Frage anderweitiger wirksamer Maßnahmen, um dem für Briefgeheimnis und Sicherheit bedrohlichen Missbrauch der Post-Zentralschlüssel Einhalt zu gebieten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: