8823/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Doppler, Vock

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Verbot von Greifvogelschauen

 

 

Salzburg.orf.at berichtete am 17.5.2011:

"Greifvogelschauen gegen Gesetz? Anzeigen

Für die Tierschützer von Vier Pfoten verstoßen Greifvogelschauen gegen das Tierschutzgesetz. Sie haben deshalb österreichweit an die 30 Veranstalter angezeigt - unter anderem auch auf der Burg Hohenwerfen im Pongau.

Falknerei "immerhin UNESCO-Kulturerbe"

Die Anzeigen gegen den Falkner auf Hohenwerfen und einen zweiten in Werfenweng trafen am Montag bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann (Pongau) ein. Amtstierarzt Christian Simmerstatter hat bereits den Auftrag, die Haltung der Vögel zu überprüfen.

Josef Hiebeler, der die Falknerei auf der Burg Hohenwerfen seit 17 Jahren betreibt, sieht "der Sache sehr gelassen entgegen. Man muss immerhin bedenken: Das waren auch nicht die dümmsten Leute, und das ging durch große Gremien. Immerhin hat Österreich es geschafft, die Falknerei als UNESCO-Kulturerbe durchzubringen. Und ich denke, das war ein ganz wichtiger Schritt - mit der Hofreitschule zusammen. Und die Vier Pfoten haben auch die Hofreitschule schon angegriffen."

"Es gab früher auch Tradtion der Tanzbären"

Greifvögel sind Wildtiere - und Dressuren sowie Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen oder Varietes sind laut Tierschutzgesetz verboten, betont dagegen Johanna Stadler-Wolffersgrün von Vier Pfoten.

"Wir respektieren freilich Traditionen. Aber wir respektieren Traditionen dort nicht, wo Tiere gequält werden oder Menschen gequält werden", sagt Stadler-Wolffersgrün. "Es gab früher auch die Tradition der Tanzbären. Und das Leid der Greifvögel bei Flugschauen ist mit dem der Tanzbären hundertprozentig vergleichbar. Niemand in Österreich würde sich heute noch eine Tanzbärenvorführung anschauen. Und auch das wurde abgeschafft."

Zudem hätten Greifvögel auch keine Mimik, "wo man sagt - oh, dem geht's schlecht", ergänzt Stadler-Wolffersgrün.

Raubvögel "sind domestizierte Tiere"

Den Vergleich mit Tanzbären weist Falkner Hiebeler zurück: "Ich kann einem Vogel nicht mit Zwang etwas abverlangen. Gesetzlich sind sie natürlich Wildtiere. Aber es sind domestizierte Tiere. Wenn ich heute in zehnter, zwölfter, fünfzehnter Generation Falken züchte, dann kann ich nicht mehr von Wildvogel reden. Das gehört revidiert. Das ist einfach falsch."

Hiebeler hat nach eigenen Angaben mindestens hundert Adler und andere Greifvögel gezüchtet - es gäbe sie also ohne die Falknerei gar nicht.

Ombudsmann: Kein Anlass für Änderung

Der Salzburger Tierschutzombudsmann Alexander Geyrhofer betont, dass Unterbringung, Versorgung und Verpflegung der Tiere dem Tierschutzgesetz entsprechen müssen - dann seien Greifvogelschauen ausdrücklich nicht verboten.

Geyrhofer sieht auch keinen Anlass für eine Gesetzesänderung. Er unterscheidet zwischen stationären Greifvogelschauen - wie auf Hohenwerfen - und mobilen, die durch die häufigen Transporte für die Vögel stressiger und daher eher abzulehnen seien.

"Nicht gravierend, wenn Bedingungen passen"

Mit dem Traditionsargument ist Geyrhofer vorsichtig: "Unter dem Deckmantel Traditionen ist vieles möglich, ist aber dann von meiner Seite aus nicht zu akzeptieren, wenn durch Traditionen Tierleid entsteht, wo Tieren ungerechtfertigt Leiden, Schmerzen, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden."

Bei der Falknerei, "wenn sie richtig durchgeführt wird, wenn die Rahmenbedingungen passen, sehe ich das eigentlich nicht so gravierend"."

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Verstoßen die Veranstalter von Greifvogelschauen gegen das Tierschutzgesetz?

2.    Wenn ja, wie ist das mit einem UNESCO-Kulturerbe vereinbar?

3.    Was werden Sie unternehmen, um die Tradition der Falknerei in Österreich zu schützen?