8835/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2011
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A  N  F  R  A  G  E

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermöglichung des Absetzen des Herrn Aliyevs nach Malta durch Behördenuntätigkeit

 

Nachdem die Ehefrauen der zwei verschwundenen Manager der kasachischen Nurbank seit August 2009 offensiv gegen die Untätigkeit der österreichischen Justiz im Fall Aliyev in Wien protestiert hatten und mehrmals bei der Staatsanwaltschaft Wien angeregt hatten, Aliyev wegen Fluchtgefahr in Haft zu nehmen, begannen diese Proteste eine breite Wirkung in der Öffentlichkeit zu zeigen. Daraufhin erklärte Aliyev öffentlich, Österreich nunmehr verlassen zu wollen. Trotz dieser Ankündigung wurde nichts unternommen. Zu diesem Zeitpunk musste sein österreichischer Aufenthaltstitel zumindest einmal verlängert worden sein (dieser gilt nur für 12 Monate), dies ungeachtet einer mittlerweile rechtskräftigen Verurteilung im Heimatland. Wie es dazu kommen konnte, ist nicht bekannt.

 

Aliyev selbst gibt an, seit Anfang 2010 nicht mehr in Österreich gewesen zu sein, dies stimmt nachweislich nicht. Das BVT wusste jedenfalls über Aliyevs Aufenthaltsort und seine Österreichbesuche Bescheid. Am 8.1.2010 war ein BVT-Beamter in Arnoldstein an der italienischen Grenze bei der Einvernahme von Aliyev zu einem von ihm selbst eingeleiteten Verfahren gegen einen seiner Mitstreiter anwesend.

 

Dass sich Aliyev nunmehr in Malta aufhält, ist spätestens seit dem 24.8.2010 aufgrund von Interpol-Anfragen aktenkundig.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundsministerin für Justiz nachstehende

 


Anfrage

  1. Die – breit angekündigte - Ausreise Aliyevs hat das Auslieferungsverfahren gegen ihn vereitelt. Wie konnte es dazu kommen, dass trotz deren öffentlicher Ankündigung nichts gegen die Ausreise Aliyevs unternommen wurde, dies ungeachtet der offensichtlich bestehenden Fluchtgefahr und des zur Verhängung der Auslieferungshaft jedenfalls ausreichenden Tatverdachts?

 

  1. Was gedenken Sie angesichts der klaren Rechtswidrigkeit des Unterlassens verfahrensabsichernder Maßnahmen und dem damit bestehenden Verdacht auf Amtsmissbrauch zu tun?

 

  1. Wussten Sie, dass das BVT offenbar bestens über die nach wie vor stattgefundenen Ein- und Ausreisen Aliyevs in das Bundesgebiet informiert war?

 

  1. Warum wurden diese amtskundigen Aufenthalte Aliyevs auf dem Bundesgebiet nicht zu dessen Festnahme  und Verhängung der Auslieferungshaft genutzt?

 

  1. Wenn Aliyev bereits seit über einem Jahr Österreich verlassen hat, wieso ist dann das Auslieferungsverfahren gegen ihm nicht abgebrochen worden? Oder gibt es vielmehr ausreichende Gründe zur Annahme (oder gar gesichertes Wissen darüber), dass sich Aliyev immer noch zumindest zeitweise in Österreich aufhält?

 

6.        Was gedenken Sie gegen die Untätigkeit der StA im anhängigen Fälschungsverfahren zu tun?