8836/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.06.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Untätigkeit der Justiz in sämtlichen Rakhat Aliyev und seine Mittäter betreffenden anhängigen Causen.
Weder im Auslieferungsverfahren, noch in den Ermittlungsverfahren wird zu den Straftaten Aliyevs et al. ordentlich ermittelt. Der zuständige StA Dr. Peter Seda hat sich für das Übersetzenlassen kasachischer Unterlagen (149 Seiten) über ein Jahr Zeit genommen, denn, so die zynische Erklärung Dr. Sedas: „Man kann ja nicht zaubern.“
Demzufolge wurde die Zeit von über einem Jahr zwischen der Ablehnung des ersten und dem Eingehen des zweiten Auslieferungsersuchens aus Kasachstan, innerhalb welcher nach § 64 Abs 1 Z 4 zweiter Fall StGB unstrittig eine unmittelbare Verfolgungspflicht der Republik Österreich bestand, in keinster Weise für Ermittlungen genutzt. Es findet in dieser Zeit keine einzige Vernehmung der Beschuldigten statt.
Seit August 2009 bis dato wurden fünf neue Sachverhaltsdarstellungen gegen Rakhat Aliyev et al. (insbesondere auch gegen Koshlyak) bei der StA Wien eingebracht, Aliyev wurde zu keinem dieser Vorwürfe je einvernommen.
In einer Ende August 2010 angeregten Fortführung des Ermittlungsverfahrens gegen Aliyev wegen des Verdachts der Geldwäsche wurde seit nunmehr knapp einem Jahr seitens der StA kaum ein Finger gerührt.
Die zahllosen Geldwäscheindizien und Verdachtsmeldungen involvierter Banken werden ignoriert, laut Sprecher der Zürcher Kantonalbank (deren Tochter, die Salzburger Privatinvest AG, als Aliyevs Geldwäschestelle fungierte) habe jedoch „das zuständige österreichische Bundesministerium für Inneres Aliyev entlastet“ (vgl. Schweizer
Tagesanzeiger-Artikel vom 9.9.2010), Aliyev stehe in Österreich unter Personenschutz (NZZ-Artikel vom 2.7.2010). Zuvor wurde ein auf Verdachtsanzeige der Dresdner Bank iniziiertes Geldwäsche-Verfahren gegen Aliyev 2007 eingestellt (vgl. Standard-Artikel vom 5.11.2010).
Eine Sachverhaltsdarstellung wegen dem Verdacht der Geldwäsche gegen Aliyev et al. wurde auch bei der Staatsanwaltschaft München eingebracht. Im Gegenteil zu Österreich werden auf Grundlage dieser Sachverhaltsdarstellung seit Jänner 2011 von der Staatsanwaltschaft Krefeld aktive Ermittlungen betrieben.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundsministerin für Justiz nachstehende
Anfrage