8866/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnikmaterialien) für 2010“

 

Mit der AB 6522/XXIV.GP vom 14.12.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

„Wie bereits in den Beantwortungen der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2648/J vom 8. Juli 2009 und weiterer Voranfragen ausgeführt, ist einleitend zu erwähnen, dass im Zuge der Zollabfertigung von den Zollorganen neben dem Zollrecht nur jene Vorschriften vollzogen werden, die den Zollorganen gesetzlich auch übertragen wurden. Die Zollorgane waren im Jahr 2009 nicht mit der Vollziehung des Pyrotechnikgesetzes betraut. Diese Aufgabe wurde gemäß § 34 Pyrotechnikgesetz 1974 vom Bundesministerium für Inneres wahrgenommen. Erst seit dem Jahr 2010 haben die Zollbehörden an der Vollziehung des neuen Pyrotechnik-gesetzes 2010 mitzuwirken“.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele Importeure aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. Drittstaaten führten 2010 Importe nach Österreich durch (Aufschlüsselung auf Staaten)?

 

2.      Wie viele Tonnen pyrotechnischer Artikel (z. B. Feuerwerkskörper) wurden nach den vorliegenden Meldungen im Jahr 2010 nach Österreich insgesamt importiert?

 

3.      Wie viele davon kamen aus EU-Staaten (Aufschlüsselung auf Länder)?

 

4.      Wie viele davon kamen aus Drittstaaten (Aufschlüsselung auf Länder)?

 

5.      Wie viele dieser Importe aus Drittstaaten wurden im Jahr 2010 durch Behörden des BMF kontrolliert (Aufschlüsselung auf Tonnen)?

 

6.      Wie viele und konkret welche Beanstandungen gab es durch die zuständigen Behörden des BMF 2010 bei der Einfuhr von pyrotechnischen Artikeln aus Drittstaaten (ersuche um Aufschlüsselung auf Produkte und Herkunftsländer)?

 

7.      Wie viele Importeure waren davon betroffen?

 

8.      Aus welchen Ländern stammten diese pyrotechnischen Produkte?

 

9.      Welche Mengen wurden dabei 2010 kontrolliert?

 

10.  Welche Mengen mussten 2010 beschlagnahmt bzw. vernichtet werden  (Aufschlüsselung auf jeweilige Menge und Herkunft)?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden diese vorgenommen?

 

11.  Wurden durch die zuständigen Behörden Ihres BM den Importeuren nach derartigen Kontrollen 2010 nachträglich Auflagen vorgeschrieben?
Wenn ja, welche?

 

12.  In welcher Form wurden im diesem Jahr die Kontrollen durchgeführt (z.B. Kontrolle der Importpapiere, Kontrolle der Produkte auf Kennzeichnung, Probenziehungen)?


13.  Wurden bei der Einfuhrkontrolle von pyrotechnischen Artikeln bzw. Feuerwerkskörpern durch die zuständigen Behörden des BMF Proben gezogen, um die Einhaltung zollrechtlicher Bestimmungen oder die Zusammensetzung der Feuerwerkskörper bzw. die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes zu überprüfen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, wie viele und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen?
Wenn ja, welche Anstalt führte diese Untersuchungen durch?

 

14.  Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten derzeit für die Einfuhr von Pyrotechnikmaterialien (z.B. Feuerwerkskörper aus Drittstaaten)?
Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Chemikalien, die für die Herstellung von Feuerwerkskörpern bestimmt sind?
Sind Änderungen geplant?

 

15.  Wie funktionierte die Mitwirkung der Zollbehörden an der Vollziehung des neuen Pyrotechnikgesetzes 2010?
Welche konkreten Erfahrungswerte liegen vor?