8867/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Strafverfahren -  Sozialbetrug im Jahr 2010“

 

Mit der AB 5568/XXIV.GP wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier und Genossinnen zur ähnlich lautenden parlamentarischen Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für 2010 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.      Zu wie vielen Strafanzeigen wegen § 153c, § 153d und § 153e kam es durch Private, Interessenvertretungen, Behörden oder Kriminalpolizei im Jahr 2010 (Aufschlüsselung auf Delikte sowie nach Landesgerichte bzw. StA)?

 

2.      Wie viele Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt bzw. Verfahren eingestellt?
Wie viele wurden diversionell erledigt?

 

3.      Wie viele Personen wurden im Jahr 2010 in diesem Zusammenhang wegen Sozialbetrugs in U-Haft genommen?

 

4.      Wie sieht für dieses Jahr die Verurteilungs- und Sanktionsstatistik insgesamt aus?

 

5.      Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach § 153c, § 153d und § 153e kam es im Jahr 2010?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?

 

6.      Wie viele Verfahren waren mit 31.12.2010 noch nicht rechtskräftig entschieden?

 

7.      In wie vielen Fällen wurden 2010 dazu diversionsrechtliche Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?

 

8.      Zu wie vielen Anklagen kam es? Welche Urteile wurden gefällt?

 

9.      Wie erklärt das Ressort die ständige Abnahme von rechtskräftigen Verurteilungen in den letzten Jahren, obwohl die Strafanzeigen jährlich zunehmen?

 

10.  Wie erklärt das Ressort die enorme hohe Anzahl von bedingten Verurteilungen bei Sozialversicherungsbetrug (§ 153c StGB), bei Nichtabführen von Zuschlägen (§ 153d StGB) und bei „Organisierter Schwarzarbeit (§ 153e StGB) seit 2005?

 

11.  Welche strafrechtlichen Möglichkeiten sehen sie gegenüber Strohmännern, die kurz nach Unterfertigung des Notariatsaktes wieder ins Ausland zurückkehren oder überhaupt mit gefälschten Pässen unter falschem Namen tätig und somit nicht greifbar sind?

 

12.  Welche rechtlichen Möglichkeiten sehen sie gegenüber Rechtsberatern (Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte), die durch ihre Leistungen (Beratung, Firmengründungen etc.) Sozialbetrug im Sinne des Sozialbetrugsgesetzes überhaupt erst ermöglichen?