8869/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, DDr. Werner Königshofer, Carmen Gartelgruber und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Italienreise des Herrn Bundespräsidenten und bei dieser Gelegenheit getätigte Aussagen zum Thema Südtirol
Medienberichten ist zu entnehmen, dass Herr Bundespräsident Dr. Heinz Fischer an den Feierlichkeiten „150 Jahre italienische Einheit“ teilgenommen hat. Er soll auch den italienischen Präsidenten Giorgio Napolitano, sowie den Südtiroler Landeshauptmann Luis Durnwalder getroffen haben. Der Bundespräsident wird folgendermaßen zitiert: „Für mich ist der Begriff Autonomie der griechische Ausdruck für Selbstbestimmung.“, sowie im Zusammenhang mit der Begnadigung der Südtirol-Aktivisten: „Wir wissen, was in diesem Punkt möglich ist und was nicht, und was wünschenswert wäre.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. War die Teilnahme des Herrn Bundespräsidenten an der Veranstaltung "150 Jahre italienische Einheit" mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten akkordiert?
a. Wenn ja, in welcher Form?
2. War das Treffen des Herrn Bundespräsidenten mit dem italienischen Präsidenten Napolitano mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten akkordiert?
a. Wenn ja, in welcher Form?
3. Welches Ergebnis zeitigten die Gespräche mit dem italienischen Präsidenten?
4. War das Treffen des Herrn Bundespräsidenten mit dem Südtiroler Landeshauptmann Durnwalder mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten akkordiert?
a. Wenn ja, in welcher Form?
5. Welches Ergebnis zeitigend die Gespräche mit dem Südtiroler Landeshauptmann?
6. Interpretiert Sie als Außenminister den Begriff „Autonomie“ ebenfalls gleichbedeutend mit Selbstbestimmung, oder im Sinne des Völkerrechts einhergehend mit Selbstgestaltung, welche bei der Autonomie nicht gegeben ist?
7. Ist aus Ihrer Sicht das endgültige Ziel in Form der Autonomie erreicht, und wird es künftig keine weiteren Bestrebungen Österreichs hinsichtlich einer Selbstbestimmung (im Sinne des Völkerrechts) Südtirols geben?
8. Inwieweit sind die Beschlüsse von 1946 (Pariser Vertrag) für die Republik Österreich im Allgemeinen und Ihr Ressort im Speziellen bindend und verpflichtend?
9. Inwieweit sind die Beschlüsse von 1992 (Streitbeilegungserklärung) für für die Republik Österreich im Allgemeinen und Ihr Ressort im Speziellen bindend und verpflichtend?
10. Welche Repräsentanten der Republik Österreich haben außer dem Herrn Bundespräsidenten an der Veranstaltung „150 Jahre italienische Einheit“ teilgenommen?
11. Welche Repräsentanten anderer Staaten hat der Herr Bundespräsident bei dieser Gelegenheit getroffen und welchen Inhalt hatten die Gespräche?
12. Wie ist die Aussage des Herrn Bundespräsidenten bzgl. Selbstbestimmung und Autonomie zu interpretieren und inwieweit ist diese für die Republik Österreich im Allgemeinen und Ihr Ressort im Speziellen von Relevanz?
13. Hat es bezüglich der Begnadigungen Gespräche mit Ihnen oder Vertretern Ihres Ressorts gegeben, in welchen die im Zitat des Herrn Bundespräsidenten angesprochenen „Möglichkeiten“ diskutiert wurden?
a. Wenn ja, was ist dann Ihrer Ansicht nach in dieser Frage möglich und was nicht?