8874/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Klonfleisch
Laut einem Bericht auf ORF.at vom 29.03.2011 wird der Verkauf von „Klonfleisch“ nicht gekennzeichnet. Das bedeutet, dass Fleisch und Milch von Nachfahren geklonter Tiere auch künftig ohne Kennzeichnung in Supermärkten in der EU verkauft werden. Diesbezügliche Gespräche zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission über neue Regeln für diese Produkte sind gescheitert. Derzeit werden geklonte Tiere nicht zu Lebensmitteln verarbeitet, aber in Zukunft können Produkte von Klontiernachfahren in den Handel kommen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1. Sollen die Produkte von Klontiernachfahren für die Konsumenten ersichtlich gekennzeichnet werden?
2. Wenn ja, wie?
3.
Wenn
nein, warum nicht?
4.
Sollen
Produkte von Klontiernachfahren in Österreich vertrieben werden?
5. Gedenken Sie etwas zu unternehmen damit das Angebot von Produkten von Klontiernachfahren verhindert wird?
6. Wenn ja, was?
7. Wenn nein, warum nicht?