8874/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Klonfleisch

 

Laut einem Bericht auf ORF.at vom 29.03.2011 wird der Verkauf von „Klonfleisch“ nicht gekennzeichnet. Das bedeutet, dass Fleisch und Milch von Nachfahren geklonter Tiere auch künftig ohne Kennzeichnung in Supermärkten in der EU verkauft werden. Diesbezügliche Gespräche zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission über neue Regeln für diese Produkte sind gescheitert. Derzeit werden geklonte Tiere nicht zu Lebensmitteln verarbeitet, aber in Zukunft können Produkte von Klontiernachfahren in den Handel kommen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Sollen die Produkte von Klontiernachfahren für die Konsumenten ersichtlich gekennzeichnet werden?

2.    Wenn ja, wie?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Sollen Produkte von Klontiernachfahren in Österreich vertrieben werden?

5.    Gedenken Sie etwas zu unternehmen damit das Angebot von Produkten von Klontiernachfahren verhindert wird?

6.    Wenn ja, was?

7.    Wenn nein, warum nicht?