8882/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Susanne Winter
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Einreiseverbot für den Hassprediger Pierre Vogel
Der islamische Hassprediger Pierre Vogel, alias Abu Hamza, aus Köln darf auf Grund einer Einreisesperre - welche aus Staatsschutzgründen erlassen wurde - nicht in die Schweiz einreisen.
Grund für das Erlassen des Verbots durch die Schweizer Behörden war die Absicht Vogels, zur Teilnahme an einer islamistischen Demonstration in die Schweiz einzureisen.
Das Schweizer Bundesamt für Migration begründete sein Vorgehen mit Artikel 67 des Ausländergesetzes. Dieser erlaubt die Verhängung von Einreiseverboten gegenüber Ausländern, wenn diese gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstoßen haben oder diese gefährden. Jonas Montani, Sprecher des Bundesamtes für Migration (BFM), bestätigte, dass Vogel aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht in die Schweiz einreisen darf. Das BFM habe gemeinsam mit der Fremdenpolizei der Stadt Bern eine Lagebeurteilung vorgenommen und sich gestützt auf diese Lagebeurteilung sowie auf geltendes Recht für eine Einreisesperre entschieden, sagte Montani.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Besteht in Österreich ein Einreiseverbot für den Hassprediger Pierre Vogel?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn nein, wird ein derartiges Verbot erwogen?
4. Wenn ja, seit wann besteht dieses Verbot?
5. Hat sich Piere Vogel in den letzten Jahren in Österreich aufgehalten?
6. Wenn ja, wie oft ist Piere Vogel in den letzten 3 Jahren nach Österreich eingereist?
7. Welche Möglichkeiten bestehen für den Staat Österreich, EU-Bürger – welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Österreich gefährden - die Einreise zu verwehren?