8884/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesminister für Inneres

betreffend Befragung eines verdächtigen Bundesheeroffiziers in der Causa “Kampusch“

 

 

Im Zuge der Ermittlungen im Fall Kampusch steht aufgrund der Rufdatenrückerfassung ein pensionierter Oberst des Bundesheeres unter dem Verdacht mit Kinderpornos zu tun zu haben.

Dieser Oberst trat unter dem Pseudonym „Be kind slow“ auf Internet-Sex-Plattformen auf und war unter diesem „Namen“ im Handy von Ernst H. gespeichert. Die Ermittlungen wiesen einen regen Telefonkontakt der beiden Männer nach. Die Telefonate folgten einem immer wiederkehrenden Muster: Nach den erfolgten Gesprächen mit „Be kind slow“ kontaktierte Ernst H. die Telefonnummer der Besitzerin eines Pornoladens. Das Muster funktionierte auch in die andere Richtung. Nachdem Ernst H. mit der Besitzerin des Pornogeschäfts gesprochen hatte, kontaktierte er den Offizier.

Nachdem Natascha Kampusch geflüchtet war, endeten diese Telefonate schlagartig.

 

Mit Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft Wien vom 7. November 2008 war die formlose Wiederaufnahme der Ermittlungen zum sog. „Fall Kampusch“ angeordnet worden, nachdem von ministerieller Ebene interveniert worden war (Kontakt Fekter-Berger). Grundlage dieses Ermittlungsauftrages waren die Ergebnisse der Rufdatenrückerfassung, die von der sog. „Evaluierungs“- bzw. „Adamovich“-Kommission initiiert worden waren.

 

Zur Befragung der in dieser Rufdatenrückerfassung verdächtigen Personen wurde von der Staatsanwaltschaft mit den Kampusch-Ermittlern ein Vernehmungsplan erstellt. Die Befragung des fraglichen Beamten mit dem Pseudonym „Be kind slow“ war für den 8. Oktober 2009 anberaumt. Laut Zeitungsberichten wurde die Befragung auch an diesem Tag durchgeführt.

Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch bereits am 10. September 2009 – ca. einen Monat vor der Befragung des Verdächtigen – das Verfahren eingestellt.

 

 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.    Aufgrund welcher Erkenntnisse wurde das Verfahren gegen den Beamten am 10. September 2009 – einen Monat vor der geplanten Befragung – eingestellt?

2.    Sind die Zeitungsberichte richtig, in welchen behauptet wird, dass der Vernehmungsplan eingehalten und die Befragung des Beamten am 8. Oktober 2009 durchgeführt wurde?

3.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4.    Wurde der Fernsprechteilnehmer „Be kind slow“ (=pensionierter Bundesheeroffizier) am 8. Oktober 2009 als Beschuldigter, als Verdächtiger oder als bloße Auskunftsperson vernommen?

5.    Wenn „Be kind slow“ (nach der Aktenlage namentlich bekannt) als Beschuldigter vernommen wurde, aus welchem Grund kam die Befragung dennoch zustande, obwohl das Verfahren bereits eingestellt war?