8900/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Josef Bucher

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Probleme bei der Rückzahlung der Bankenhilfe

 

Zeitungsberichten ist zu entnehmen, dass die Erste Group – trotz mehrerer Anläufe – Probleme hat, die Bankenhilfe an das Finanzministerium zurückzuzahlen. Nach den Berichten ziehen sich die Verhandlungen seit mehreren Monaten, da ständig neue Forderungen an die Erste Bank gestellt würden. Es besteht der Eindruck, dass das Finanzministerium mit allen Mitteln versucht, vorzeitige Rückzahlungen aufgrund der dadurch wegfallenden Dividendenzahlungen hinauszuzögern. Unter diesem Blickwinkel stellt sich die Frage, warum die Bundesregierung überhaupt den Banken nachträglich die vorzeitige Rückzahlung in Tranchen (vgl. dazu BGBl. I Nr. 152/2009) ermöglicht hat und warum die Rückzahlungsmodalitäten nicht geregelt worden sind.      

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1.

Wann bzw. wie oft ist die Erste Group mit dem Ziel der Rückzahlung von Partizipationskapital an das Finanzministerium herangetreten? (Bitte einzeln aufgegliedert)

 

2.

In welcher konkreten Form ist die Erste Group an das Finanzministerium herangetreten und wie hat das Finanzministerium reagiert? (Bitte einzeln aufgegliedert)

 

3.

Gab es ein „offizielles Ansuchen“ (Zitat: Ministeriumssprecher Harald Waiglein) der Erste Group?

 

4.

Was wird im Finanzministerium unter einem „offiziellen Ansuchen“ verstanden?

 

5.

Wie unterscheidet sich ein „offizielles Ansuchen“ von dem bisherigen Ansuchen der Ersten Group?

 

6.

Woraus ergibt sich die Anforderung nach einem „offiziellen Ansuchen“ der Ersten-Group?

 

7.

Gibt es gesetzliche Regelungen, die die Rückzahlung von Partizipationskapital abschließend  regeln bzw. zwingende Anforderungen normieren, die es einzuhalten gilt?

 

8.

Wenn nein, warum hat man zwar im Rahmen der mit Regierungsmehrheit beschlossenen Gesetzesänderung - BGBl. I Nr. 152/2009 - die vorzeitige Rückzahlung in Tranchen ermöglicht, nicht aber (abschließende) Regelungen betreffend der konkreten Rückzahlungsmodalitäten eingeführt?

 

9.

Woran scheiterte bzw. scheitert die Rückzahlung des Partizipationskapitals durch die Erste Group konkret?

 

10.

Welche konkreten Anforderungen wurden bisher wann genau von welcher staatlichen Institution gegenüber der Ersten Group gestellt?

 

11.

Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen, etc. Grundlagen basieren die gestellten Anforderungen?

 

12.

Ist es auszuschließen, dass das Finanzministerium die vorzeitige(n) Rückzahlung(en) aufgrund der dadurch wegfallenden Dividendenzahlungen verzögert?

 

13.

Aus welchen konkreten Gründen wurde die nur mit Regierungsstimmen beschlossene vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit in Tranchen - BGBl. I Nr. 152/2009 - eingeführt bzw. hat man die damit verbundenen Dividendenausfälle unter dem Blickwinkel der Aussage des Finanzministers Pröll, wonach das Bankenrettungspaket ein Geschäft für den Staat sei, bedacht?

 

14.

Wäre eine vorzeitige Rückzahlung des Partizipationskapitals auch ohne die Gesetzesänderung - BGBl. I Nr. 152/2009 - möglich gewesen?

 

15.

Welcher Rückzahlungszeitpunkt ist bei Vertragsschluss im Vertrag zwischen der Ersten Group und dem Finanzministerium bzw. dem österreichischen Staat hinsichtlich des erhaltenden Partizipationskapitals vereinbart worden bzw. welche Vertragslaufzeit ergab sich aus den damals geltenden gesetzlichen Regelungen? 

 

16.

Wie viel Dividendeneinnahmen würde der österreichische Staat insgesamt erzielen, wenn die Rückzahlung erst am Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgen würde?

 

17.

Wie viele (juristische) Mitarbeiter sind an der „Milliarden-Rückzahlungstransaktion“ beteiligt?

 

18.

Wie viele externe Berater sind an der Rückzahlungstransaktion beteiligt?

 

19.

Wie viele Arbeitsstunden hat diese Rückzahlungstransaktion bisher verursacht? 

 

20.

Welche Kosten hat diese Rückzahlungstransaktion bisher verursacht? 

 

21.

Ist im Falle einer (tranchenmäßigen) Rückzahlung des Partizipationskapitals für die rückzahlende Erste Group möglich, wiederum Partizipationskapital in Anspruch zu nehmen bzw. welche diesbezüglichen Vereinbarungen sind geplant?