8903/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.06.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Bundeszuschuss Kinderbetreuung

 

Für den Ausbau der Kinderbetreuung stellte der Bund zwischen den Jahren 2008 und 2010 jährlich 15 Mio Euro zur Verfügung. Zusätzliche 5 Mio Euro investierte der Bund zwischen 2008 und 2010 in die Sprachförderung. Im Rahmen einer 15a-Vereinbarung einigte man sich mit den Ländern, dass diese die insgesamt 20 Mio Euro verdoppeln.

 

Für jeden neuen Betreuungsplatz wurden (je nach Ausmaß der Betreuungsstunden) zwischen 1.500 und 4.000 Euro bereitgestellt, wenn das Bundesland mitfinanziert hat.

 

Die Regierung setzte es sich zum Ziel, die Bereuungsquote der unter 3-Jährigen bis 2010 auf 33% zu erhöhen, um dem Barcelona Ziel der EU zu entsprechen. Ausgangspunkt der 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung war eine Betreuungsquote der unter 3-Jährigen bei 10,8%.

 

Wenngleich das Barcelona Ziel bei den unter 3-Jährigen (33%) 2010 nicht erreicht werden konnte, so wird angesichts der aktuellen Kindertagesheimstatistik für 2010/2011 sichtbar, dass die Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden  beim Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen immerhin langsam Wirkung zeigen. Sowohl die Zahl der 3-5-Jährigen Kinder als auch die Anzahl der unter 3-Jährigen hat im Vorjahresvergleich wieder zugenommen.

 

Laut 7014/AB XXIV.GP wurden im Rahmen des Kinderbetreuungs-Ausbauprogramms (2008-2010) insgesamt 17.621 neue Betreuungsplätze geschaffen. Seit der Anfragebeantwortung vom 17. Februar 2011 hatten die Länder bis 30. Juni 2011 Zeit, die widmungsgemäße Verwendung des Zweckzuschusses nachzuweisen. Somit liegen nun auch Zahlen über die Verwendung der Mittel im Jahr 2010 vor.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 


ANFRAGE:

 

1. Wurde der gesamte Bundeszuschuss (45 Mio) zum Ausbau von Kinderbetreuung zwischen 2008-2010 von den Bundesländern in Anspruch genommen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesland)?

2. Wurde der gesamte Bundeszuschuss (15 Mio) zur Finanzierung von Maßnahmen zur sprachlichen Frühförderung zwischen 2008-2010 von den Bundesländern in Anspruch genommen (aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesland)?

3. Was passiert jeweils mit den Mitteln, die bis 30. Juni 2011 nicht abgerechnet wurden?

4. Wie viele Betreuungsplätze wurden in den Jahren 2007/2008, 2009/2010, 2010/2011 für unter 3-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?

5. Wie viele Betreuungsplätze wurden in den Jahren 2007/2008, 2009/2010, 2010/2011 für unter 3-6-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?

6. Wie viele 5-Jährige  Kinder hatten pro Bundesland und Jahr (2008-2010) einen festgestellten sprachlichen Förderbedarf (in Zahlen sowie Prozentsatz an Anzahl aller 5-Jährigen)?

7. Wie viele 5-Jährige Kinder erhielten pro Bundesland und Jahr (2008-2010) gezielte sprachliche Förderung?

8. Hat sich der sprachliche Förderbedarf zwischen 2008 und 2010 verändert?

9. Ist ein Jahr sprachliche Frühförderung vor der Einschulung nach Ergebnissen der Evaluation ausreichend, um Kindern mit sprachlichen Defiziten einen guten Schulstart zu ermöglichen?

10. Wie viele Tagesmütter und Tagesväter konnten mit Unterstützung des Bundes zwischen 2008 und 2010 in den einzelnen Bundesländern ausgebildet werden?

11. Wie vielen Tagesmüttern und Tagesvätern wurde zwischen 2008 und 2010 eine Betreuungsbewilligung erteilt?

12. Gemäß Protokollanmerkung zum Ministerrat vom 30.November 2010 wurde eine Evaluation der Verwendung der Bundesmittel zum Ausbau der Kinderbetreuung vereinbart. Wurde die Evaluation bereits in Auftrag gegeben?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Wenn nein, wann wird die Evaluation in Auftrag gegeben?

15. Wer wird mit der Evaluationsstudie beauftragt?

16. Wann ist mit den Ergebnissen der Evaluation zu rechnen?

17. In welcher Form werden die Ergebnisse der Evaluation veröffentlicht?

18. Wie lautet der konkrete Arbeitsauftrag zur Evaluierung? Nach welchen Kriterien soll evaluiert werden?


19. Soll ihm Rahmen der Evaluation, wie im Familienausschuss am 15.12.2010 angekündigt, eine Bedarfserhebung an weiteren Kinderbetreuungsplätzen stattfinden?

20. Wenn ja, wie wird diese Bedarfserhebung vorgenommen?

21. In welcher Form werden die Länder in die Evaluation einbezogen?

22. Wann starten die Gespräche mit den Ländern über die Fortsetzung des Bundeszuschusses ab 2011?

23. Ist es ihr Ziel die Vergabe des Bundeszuschusses 2011-2014 an die Länder an einheitliche Qualitätskriterien zu knüpfen, die in der 15a-Vereinbarung festgehalten werden?

24. Zwischen 2008 und 2010 unterstützte der Bund die Sprachförderung im Kindergarten im Ausmaß von 5 Mio Euro jährlich. Wird die Förderung der Sprachförderung fortgesetzt?

25. Wenn ja, in welcher Höhe?

26. Wenn nein, warum stoppen Sie die finanzielle Unterstützung der Sprachförderung?

27. Der Bundeszuschuss soll 2011 eine Höhe von 10 Mio betragen, zwischen 2012 und 2014 werden jährlich 15 Mio von Bundeseite an die Länder verteilt. Welche Betreuungsquote der unter 3-Jährigen werden Sie bis 2014 erreichen?

28. Österreich hat das Erreichen des Barcelona-Ziels bei den unter 3-Jährigen (33% bis 2010) im Rahmen der EU-Strategie 2020 zehn Jahre nach hinten verschoben. Wie stehen Sie zu diesem Vorgehen?

29. Gemäß des Regierungsübereinkommens (S.146)  folgt die Regierung dem Ziel ein flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuung zu schaffen. Ab welcher Betreuungsquote bei unter 3-Jährigen würden Sie von einem Erreichen des Ziels sprechen?