8906/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.06.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Missbrauch von Notzeichen
Das Bundesgesetz vom 24. Mai 1929 gegen den Missbrauch von Notzeichen StF: BGBl. Nr. 181/1929 abgeändert durch BGBl. Nr. 422/1974 besagt:
"§ 1. Wer vorsätzlich ein in den Verkehrsvorschriften festgesetztes Notzeichen missbraucht oder durch eine falsche Notmeldung den Dienst der Feuerwehr oder eine andere der Rettung bei Unfällen dienende Einrichtung in Anspruch nimmt, wird, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut."
Ooe.orf.at berichtete dazu am 3.3.2011:
"Ärzte
beklagen Ansturm auf Notrufnummer
Oberösterreichs Hausärzte schlagen Alarm. Die
Ärztenotrufnummer 141, die für akute Notfälle gedacht ist, werde
in letzter Zeit immer häufiger von Patienten gewählt, die nicht
schwer erkrankt sind.
Mit System nicht vertraut
Besonders ausländische Mitbürger würden die Nummer
wählen, weil sie das Notrufsystem aus ihrer Heimat nicht kennen.
Der Allgemeinmediziner und Kurienobmann der niedergelassenen
Ärzte in Oberösterreich, Oskar Schweninger, betreibt eine Praxis in
Wels und ist mit der Problematik vertraut, da in der Stadt der Migrantenanteil
sehr hoch sei.
Anrufe bei Erkältungen
Viele Bürger aus dem ehemaligen Jugoslawien oder der
Türkei würden zu jeder Tages- und Nachtzeit die Ärztenotrufnummer
141 wählen, auch bei vergleichsweise geringen Gesundheitsproblemen, wie
etwa Erkältungen oder Rückenschmerzen. (...)"
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage