8921/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.06.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend ISpoofcard
Laut der Internetseite www.spoofcard.com können Inhaber von Smartphones mit den Betriebssystemen Android, Blackberry, IOS, Windows Mobile und Palm Pre das Programm ISpoofcard.com installieren.
Das Programm ISpoofcard.com ermöglicht es dem Benutzer mit gefälschten Telefonnummern zu telefonieren. Beispiel: Der Inhaber des Smartphones ruft seine Mutter an. Doch durch das Programm ISpoofcard.com erscheint bei ihr auf dem Display nicht die Nummer des Sohnes, sondern zum Beispiel jene der Tochter.
Weder durch die Rufdatenerfassung noch für den Angerufenen ist es nachvollziehbar, von wem er wirklich angerufen wurde. „Spoofing“ kann also Schaden anrichten. Durch die Nutzung dieses Programms könnte jemand auch zu sensiblen Daten einer anderen Person kommen. In Deutschland ist es jedenfalls verboten, eine andere Kennung anzeigen zu lassen, als die eigene Nummer.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
ANFRAGE
1. Ist Ihnen der Sachverhalt bekannt?
2. Ist das Telefonieren mit gefälschter Telefonnummer in Österreich verboten?
3. Wenn ja, gibt es Fälle in Österreich wo das Programm ISpoofcard.com verwendet bzw. angezeigt wurde?
4. Wenn nein, gibt es von Ihrer Seite Überlegungen dieses zu verbieten?