8924/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.06.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Kostenüberwälzung für ausgelagerte „Vertrauenspersonen“ der Botschaft auf AntragstellerInnen
Österreichische Botschaften bedienen sich in einigen Ländern für die Beglaubigung von Urkunden bzw. Echtheitsbestätigungen systematisch sogenannten „Vertrauenspersonen“. Damit wird eine Aufgabe der Botschaft, nämlich die Überbeglaubigung von Urkunden im jeweiligen Gastland an einzelne Privatpersonen ausgelagert. Wie und nach welchen Kriterien diese Personen ausgewählt werden und welche Qualifikation sie besitzen müssen ist unklar. Weiters wird das –meist im Vergleich zum Einkommen eines in diesen Ländern Antragstellenden sehr hohe Pauschalhonorar (bis zu 1200 €)- anscheinend automatisch von der Botschaft auf den Antragsteller/die Antragstellerin übergewälzt. Dies obwohl auch die Vertrauensperson nichts anderes tun kann, als die Echtheit mit besagten Gastland-Behörden zu klären.
Will beispielsweise ein pakistanischer Staatsbürger einen Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung für Österreich stellen, wird ihm mittels eines Infoblatts mitgeteilt, dass „Beglaubigungen von öffentlichen Urkunden aus dem Amtsbereich der Botschaft aufgrund des mangelhaften Urkundenwesens und der schwierigen Behördenstruktur nur mehr nach vorheriger Überprüfung durch eine Vertrauensperson der Botschaft erfolgen kann“ (Informationsblatt Österreichische Botschaft Islamabad zu Beglaubigungen von öffentlichen Urkunden). Diese Praxis samt Kostenüberwälzung bedeutet für viele AntragstellerInnen enorme finanzielle Hürden und Schulden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: