8925/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.06.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend den möglichen Abrechnungsmissbrauch bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Events

 

 

Die deutsche Zeitung „Welt am Sonntag“ berichtete am 29. Mai 2011 in einem Artikel mit dem Titel „Sex-Partys auf Kosten der Steuerzahler“  über die in Deutschland angeblich durchaus übliche Praxis Bordellbesuche über Firmenspesen abzurechnen, um dadurch den Gewinn und somit die Steuerlast des Unternehmens zu verringern. Im konkreten Fall wurde über eine Veranstaltung einer deutschen Versicherung für ihre Vertriebsmitarbeiter in Budapest berichtet, bei der Prostituierte anwesend waren. Diese Veranstaltung sei dann in voller Höhe als Betriebsausgabe behandelt worden.

 

In diesem Zeitungsartikel wird ein deutscher Steuerfahnder zitiert, der  meint, dass steuerlich nicht absetzbare Zusatzleistungen zu den Nächtigungskosten oft in einem erhöhten Zimmerpreis versteckt wären und es keine Chance gäbe, dies aufzudecken.  Andere Quellen in diesem Artikel sprechen davon, dass Event-Agenturen das Ausstellen fingierter Rechnungen über „14 Flaschen Champagner und einen Hummer“  anbieten würden. Grundsätzlich sei es jedoch Steuerbetrug, wenn ein Unternehmen mit der Bitte um eine Rechnung ohne verräterische Einzelposten an eine Eventagentur herantritt.

 

In Österreich zählen die Kosten für den Besuch von Vergnügungsetablissements, Casinos, etc. zu den steuerlich zur Gänze nicht abzugsfähigen Bewirtungs-aufwendungen. Bewirtungsspesen, die (nahezu) keine Repräsentationskomponente aufweisen, zählen hingegen zu den komplett abzugsfähigen Bewirtungskosten. Es stellt sich nun natürlich die Frage, ob die oben beschriebene und in Deutschland offensichtlich verbreitete Praxis der Ausstellung fingierter Rechnungen für Events auch in Österreich eine durchaus übliche Praxis darstellt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1.   Hat es in Österreich bisher schon Fälle gegeben, in denen fingierte Abrechnungen über Bewirtungs-, Nächtigungs- oder Eventkosten in Zusammenhang mit Sexualdienstleistungen bei der Steuerprüfung entdeckt wurden? Falls ja, wie häufig ist dies der Fall?
  2.   Werden Rechnungen über Bewirtungs- und Nächtigungskosten oder Events bei Steuerprüfungen im Hinblick auf die Plausibilität ihrer Höhe überprüft?
  3.   Falls ja, bei welchem Anteil der Unternehmensprüfungen durch die Finanz werden 2010 fingierte  Rechnungen von Unternehmen über Bewirtungs- und Nächtigungskosten oder Events aufgedeckt? Wie viele davon standen im Zusammenhang mit Sexualdienstleistungen?
  4.   Falls im Zusammenhang mit Sexualdienstleistungen noch nie fingierte Abrechnungen über Bewirtungs-, Nächtigungs- oder Eventkosten von der Finanz entdeckt wurden, können Sie ausschließen, dass diese in Deutschland übliche Praxis in Österreich nicht existiert?
  5.   Werden Rechnungen über Bewirtungs- oder Übernachts- bzw. Eventkosten, die  von einer Firma kommen, die mit anderen Niederlassungen im Bereich der Prostitution oder des Glücksspiels aktiv ist,  im Rahmen von Steuerprüfungen genauer überprüft?
  6.   Welche konkreten Techniken gibt es um Steuerbetrug, basierend auf fingierten Rechnungen, aufzudecken?