8925/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.06.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend den möglichen Abrechnungsmissbrauch bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Events
Die deutsche Zeitung „Welt am Sonntag“ berichtete am 29. Mai 2011 in einem Artikel mit dem Titel „Sex-Partys auf Kosten der Steuerzahler“ über die in Deutschland angeblich durchaus übliche Praxis Bordellbesuche über Firmenspesen abzurechnen, um dadurch den Gewinn und somit die Steuerlast des Unternehmens zu verringern. Im konkreten Fall wurde über eine Veranstaltung einer deutschen Versicherung für ihre Vertriebsmitarbeiter in Budapest berichtet, bei der Prostituierte anwesend waren. Diese Veranstaltung sei dann in voller Höhe als Betriebsausgabe behandelt worden.
In diesem Zeitungsartikel wird ein deutscher Steuerfahnder zitiert, der meint, dass steuerlich nicht absetzbare Zusatzleistungen zu den Nächtigungskosten oft in einem erhöhten Zimmerpreis versteckt wären und es keine Chance gäbe, dies aufzudecken. Andere Quellen in diesem Artikel sprechen davon, dass Event-Agenturen das Ausstellen fingierter Rechnungen über „14 Flaschen Champagner und einen Hummer“ anbieten würden. Grundsätzlich sei es jedoch Steuerbetrug, wenn ein Unternehmen mit der Bitte um eine Rechnung ohne verräterische Einzelposten an eine Eventagentur herantritt.
In Österreich zählen die Kosten für den Besuch von Vergnügungsetablissements, Casinos, etc. zu den steuerlich zur Gänze nicht abzugsfähigen Bewirtungs-aufwendungen. Bewirtungsspesen, die (nahezu) keine Repräsentationskomponente aufweisen, zählen hingegen zu den komplett abzugsfähigen Bewirtungskosten. Es stellt sich nun natürlich die Frage, ob die oben beschriebene und in Deutschland offensichtlich verbreitete Praxis der Ausstellung fingierter Rechnungen für Events auch in Österreich eine durchaus übliche Praxis darstellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: