8929/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.06.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Wilderer in Österreich – Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie Gerichtsverfahren nach §§ 137 – 141 StGB“
Mit der AB 6251/XXIV.GP vom 7.11.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zu einer ähnlich lautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele
Fälle von Wilderei (§§ 137-141) wurden im Jahr 2010 bei den
Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften
angezeigt (Aufschlüsselung der Delikte auf zuständige Gerichte)?
Wie viele Personen waren jeweils daran beteiligt?
2. Wie viele Anzeigen davon betrafen den Eingriff in ein fremdes Jagdrecht, wie viele davon den Eingriff in ein fremdes Fischereirecht (Aufschlüsselung der Anzeigen auf zuständige Gerichte)?
3. Wie viele Anzeigen betrafen Personen, die die Jagdprüfung abgeschlossen hatten (Jäger)?
4. In wie vielen Fällen wurde in diesem Zusammenhang auch Gewaltanwendung bzw. Körperverletzung nach § 140 StGB angezeigt (Aufschlüsselung auf zuständige Gerichte)?
5.
In wie
vielen Fällen wurden in diesem Zusammenhang auch Sachbeschädigungen
angezeigt
(Aufschlüsselung auf zuständige Gerichte)?
6. In wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige nach § 141 StGB (Entwendung)?
7. Wie viele gerichtliche Strafverfahren gegen wie viele Personen nach (§§ 137-141 StGB) wurden im Jahr 2010 geführt (Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf zuständige Gerichte)?
8.
Wie viele
dieser Strafanzeigen wurden zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung der einzelnen
Delikte auf zuständige Gerichte)?
9.
Wie viele dieser Verfahren
wurden eingestellt?
Wie wurde dies jeweils begründet
(Aufschlüsselung der einzelnen Delikte auf zuständige Gerichte)?
10.
Zu wie
vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesem Jahr?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung der einzelnen
Delikte auf zuständige Gerichte)?
11.
In wie
vielen Fällen wurden die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Wie viele und welche Diversionsanbote wurden jeweils konkret gemacht
(Aufschlüsselung der einzelnen
Delikte auf zuständige Gerichte)?
12.
Wie viele
Strafverfahren aufgrund von Anzeigen nach §§ 137-141 StGB waren bis 31.12.2010 noch nicht
rechtskräftig entschieden?
Wie ist nun jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung auf
zuständige Gerichte)?