8932/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend bevorschusste Umsatzsteuer von Sachverständigenbüros

 

 

Einen wesentlichen Umsatzbestandteil von hauptamtlichen Sachverständigenbüros stellen behördliche Aufträge von zum Beispiel Bezirks- oder Landesgerichten dar. Die Rechnungslegung dieser Gerichtsgutachten erfolgt nach dem Gebühren-Anspruchsgesetz. Der Zahlungsweg ist überwiegend vom Aktenlauf abhängig und hat somit einen überaus langen Weg, wobei ohne rechtskräftigen Beschluss nicht bekannt ist, durch wen eine Zahlung zu erfolgen hat. Obwohl Zahlungsfristen von mehr als zwei Jahren keine Ausnahmefälle sind, müssen die Sachverständigenbüros die Umsatzsteuer nach längstens 45 Tagen nach Rechnungslegung aus dem Betriebskapital bevorschussen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Ist Ihnen diese Problematik bekannt?

2.    Wie viele Sachverständige sind von dieser Problematik betroffen?

3.    Wie hoch wäre der jährliche steuerliche Verlust, würden behördliche Gutachten umsatzsteuerbefreit werden?

4.    Was werden Sie unternehmen um diese finanzielle Benachteiligung von Sachverständigenbüros zu beenden?