8932/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.07.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend bevorschusste Umsatzsteuer von Sachverständigenbüros
Einen wesentlichen Umsatzbestandteil von hauptamtlichen Sachverständigenbüros stellen behördliche Aufträge von zum Beispiel Bezirks- oder Landesgerichten dar. Die Rechnungslegung dieser Gerichtsgutachten erfolgt nach dem Gebühren-Anspruchsgesetz. Der Zahlungsweg ist überwiegend vom Aktenlauf abhängig und hat somit einen überaus langen Weg, wobei ohne rechtskräftigen Beschluss nicht bekannt ist, durch wen eine Zahlung zu erfolgen hat. Obwohl Zahlungsfristen von mehr als zwei Jahren keine Ausnahmefälle sind, müssen die Sachverständigenbüros die Umsatzsteuer nach längstens 45 Tagen nach Rechnungslegung aus dem Betriebskapital bevorschussen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen diese Problematik bekannt?
2. Wie viele Sachverständige sind von dieser Problematik betroffen?
3. Wie hoch wäre der jährliche steuerliche Verlust, würden behördliche Gutachten umsatzsteuerbefreit werden?
4. Was werden Sie unternehmen um diese finanzielle Benachteiligung von Sachverständigenbüros zu beenden?