8941/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2011
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Vorläufiges Absehen vom Strafvollzug wegen Aufenthaltsverbotes

 

 

Der „Kurier" vom 18.06.2011 berichtete:
„Berufung
17 Jahre Haft für Vergewaltiger
Die Rumänen ließen einen gefährlichen Täter rasch wieder frei. Er kam nach Wien zurück und überfiel noch zwei Frauen.
Diesmal dürfte der gefährliche Serien-Vergewaltiger sicher verwahrt sein. Sofern die Strafe in Österreich vollzogen wird. 17 Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, so lautete am Freitag das nicht rechtskräftige Urteil im Wiener Landesgericht für den Rumänen Doru Mitrofan. Er meldete Berufung an.
Eigentlich sollte der 42-Jährige ohnehin noch von seiner vorherigen Verurteilung her im Gefängnis sein, aber die Justiz in seiner Heimat sah das nicht so streng.
Platz schaffen
2004 war der damals schon Vorbestrafte in Wien wegen mehrfacher Vergewaltigung zu acht Jahren verurteilt worden. Man wollte im Gefängnis Platz schaffen und die Reintegration solcher Täter in die Gesellschaft fördern, deshalb schob man den Mann zur Verbüßung der Strafe nach Rumänien ab. Dort hätte er bis 2012 sitzen sollen. Oder eigentlich bis 2014, weil man ihm in der Heimat noch zwei weitere Jahre wegen früherer Delikte aufbrummte. Dann aber zeigte sich die rumänische Justiz äußerst großzügig, schenkte ihm jeweils die Hälfte der auferlegten Strafe und ließ ihn 2009 bereits frei.
Wenige Wochen später war Mitrofan (trotz Aufenthaltsverbots) wieder in Wien - und im März 2010 suchte er sich sein nächstes Opfer.
Er sprang mit einer (täuschend echt aussehenden) Softgun-Pistole in den Wagen einer Verkäuferin, die gerade ihren Arbeitsplatz verlassen hatte, und drohte: "Wenn du etwas Blödes machst, bist du tot!"
Dann ließ er sich von der Frau auf einen Feldweg in Wien-Floridsdorf chauffieren und malträtierte die
42-Jährige eine Stunde lang. Danach nahm er ihr noch die Brieftasche ab.
Zwei Wochen später ging der gelernte Koch am hellen Tag in ein Papierwarengeschäft auf der Mariahilfer Straße, in dem sich gerade nur eine Angestellte befand. Er versperrte die Tür, drängte die Verkäuferin in den Lagerraum und herrschte die 45-Jährige an, sie solle sich "benehmen". Dann verband er ihr Mund und Augen und vergewaltigte die Frau.
Todesangst
"Ich habe bis zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, was Todesangst ist", sagte das Opfer später als Zeugin.
Drei weitere Vergewaltigungsversuche scheiterten, weil die überfallenen Frauen laut um Hilfe riefen.
Opferanwältin Eva Plaz wies der Justiz im Prozess eine Mitverantwortung für die neuen Delikte zu: "Er wäre in Haft gewesen, wenn er hiergeblieben wäre. Für die angeblichen Sparmaßnahmen der Justiz, die ihn aus Kostengründen zurückgeschickt hat, zahlen jetzt die betroffenen Frauen und ihre Familien einen enorm hohen Preis."
Folgen

Ein Opfer musste wegen der posttraumatischen Belastungsstörung den Job aufgeben, aufs Land ziehen und ist nicht mehr in der Lage, einen Beruf auszuüben. Allein die finanzielle Belastung dürfte über dem Betrag liegen, den die weitere Inhaftierung des Rumänen - oder eine therapeutische Behandlung - in einem österreichischen Gefängnis gekostet hätte.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

  1. Wie werden Sie auf dieses Problem reagieren?
  2. Werden Sie der Bundesministerin für Justiz eine Änderung des § 133a StVG vorschlagen?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wenn ja, wann?
  5. Wenn ja, in welchem Umfang?
  6. Wie viele Täter, die bereits auf Grund von § 133a StVG abgeschoben wurden, wurden seit 2008 trotz Aufenthaltsverbot wieder in Österreich aufgegriffen?
  7. Wie viele Täter, die bereits auf Grund von § 133a StVG abgeschoben wurden, wurden seit 2008 wieder in Österreich als ermittelte Tatverdächtige aufgegriffen?
  8. Welche Delikte haben diese Personen begangen?