8941/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.07.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Vorläufiges Absehen vom Strafvollzug wegen Aufenthaltsverbotes
Der
„Kurier" vom 18.06.2011 berichtete:
„Berufung
17 Jahre Haft für Vergewaltiger
Die Rumänen ließen einen gefährlichen Täter rasch wieder
frei. Er kam nach Wien zurück und überfiel noch zwei Frauen.
Diesmal dürfte der gefährliche Serien-Vergewaltiger sicher verwahrt
sein. Sofern die Strafe in Österreich vollzogen wird. 17 Jahre Haft plus
Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, so lautete
am Freitag das nicht rechtskräftige Urteil im Wiener Landesgericht
für den Rumänen Doru Mitrofan. Er meldete Berufung an.
Eigentlich sollte der 42-Jährige ohnehin noch von seiner vorherigen
Verurteilung her im Gefängnis sein, aber die Justiz in seiner Heimat sah
das nicht so streng.
Platz schaffen
2004 war der damals schon Vorbestrafte in Wien wegen mehrfacher Vergewaltigung
zu acht Jahren verurteilt worden. Man wollte im Gefängnis Platz schaffen
und die Reintegration solcher Täter in die Gesellschaft fördern,
deshalb schob man den Mann zur Verbüßung der Strafe nach Rumänien
ab. Dort hätte er bis 2012 sitzen sollen. Oder eigentlich bis 2014, weil
man ihm in der Heimat noch zwei weitere Jahre wegen früherer Delikte
aufbrummte. Dann aber zeigte sich die rumänische Justiz äußerst
großzügig, schenkte ihm jeweils die Hälfte der auferlegten
Strafe und ließ ihn 2009 bereits frei.
Wenige Wochen später war Mitrofan (trotz Aufenthaltsverbots) wieder in
Wien - und im März 2010 suchte er sich sein nächstes Opfer.
Er sprang mit einer (täuschend echt aussehenden) Softgun-Pistole in den Wagen
einer Verkäuferin, die gerade ihren Arbeitsplatz verlassen hatte, und
drohte: "Wenn du etwas Blödes machst, bist du tot!"
Dann ließ er sich von der Frau auf einen Feldweg in Wien-Floridsdorf
chauffieren und malträtierte die
42-Jährige eine Stunde lang. Danach nahm er ihr noch die Brieftasche ab.
Zwei Wochen später ging der gelernte Koch am hellen Tag in ein
Papierwarengeschäft auf der Mariahilfer Straße, in dem sich gerade
nur eine Angestellte befand. Er versperrte die Tür, drängte die
Verkäuferin in den Lagerraum und herrschte die 45-Jährige an, sie
solle sich "benehmen". Dann verband er ihr Mund und Augen und
vergewaltigte die Frau.
Todesangst
"Ich habe bis zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, was Todesangst ist",
sagte das Opfer später als Zeugin.
Drei weitere Vergewaltigungsversuche scheiterten, weil die überfallenen
Frauen laut um Hilfe riefen.
Opferanwältin Eva Plaz wies der Justiz im Prozess eine Mitverantwortung
für die neuen Delikte zu: "Er wäre in Haft gewesen, wenn er
hiergeblieben wäre. Für die angeblichen Sparmaßnahmen der
Justiz, die ihn aus Kostengründen zurückgeschickt hat, zahlen jetzt
die betroffenen Frauen und ihre Familien einen enorm hohen Preis."
Folgen
Ein Opfer musste wegen der posttraumatischen Belastungsstörung den Job
aufgeben, aufs Land ziehen und ist nicht mehr in der Lage, einen Beruf
auszuüben. Allein die finanzielle Belastung dürfte über dem
Betrag liegen, den die weitere Inhaftierung des Rumänen - oder eine
therapeutische Behandlung - in einem österreichischen Gefängnis
gekostet hätte.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: