8958/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Hagen
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Gewerbeausübung des Bewachungsgewerbes durch ausländische
Firmen
Immer wieder kommt es zu Beschwerden darüber, dass ausländische Firmen – vorwiegend aus der Bundesrepublik Deutschland – in Österreich Tätigkeiten des Bewachungsgewerbes übernehmen, ohne über die entsprechenden Voraussetzungen zu verfügen.
Besonders häufig werden so genannte „Doormen“ oder „Event Security“ eingesetzt, die vor Lokalen oder bei Veranstaltungen als Sicherheitskräfte fungieren, die bei Firmen beschäftigt sind, die in Österreich keine Gewerbeberechtigung haben.
Es ist ein regelrechter Schwarzmarkt entstanden. Da diese Unternehmen in Österreich keine Abgaben entrichten, erleiden die heimischen Betriebe empfindliche Nachteile bei der Preisgestaltung. Außerdem sind Fragen der Haftung, wenn es zu Körperverletzungen oder Sachschäden kommt, völlig ungeklärt und ist der Geschädigte auf einen mühsamen Rechtsweg angewiesen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
ANFRAGE: