8960/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Anerkennung der Wirtschaftstrainerinnen und -trainer als eigener Beruf
Trainerinnen und Trainer in der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung leisten täglich wertvolle und nachhaltige Arbeit. Diese Arbeit erfordert viel Erfahrung, Know-how und laufende Weiterbildung.
Die Annahme (basierend auf einem Preisdumping hervorgerufen durch öffentliche Aufträge), dass die Trainingstätigkeit regelmäßig Dienstnehmereigenschaft hat und deshalb der Pflichtversicherung der GKK unterliegt wird von den betroffenen Trainerinnen und Trainern als geschäftsschädigend und einkommensmindernd wahrgenommen.
Trainerinnen und Trainer sind gerne selbstständig und unternehmerisch tätig. Sie arbeiten für unterschiedliche Auftraggeber, müssen um ihre Aufträge kämpfen und sind den gleichen Anforderungen wie Unternehmerinnen und Unternehmer in anderen Branchen ausgesetzt. Sie wählen daher bewusst zwischen unternehmerischen Freiheiten und den Sicherheiten von angestellten Dienstverhältnissen.
Die häufig im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge durchgeführten Dumpingausschreibungen bewirken, dass Trainerinnen und Trainer zu Stundensätzen arbeiten müssen, die weit unter den Honoraren vergleichbarer Leistungen liegen. Dies führt einerseits zur Ausbeutung dieser Berufsgruppe, andererseits zu einem Qualitätsverlust.
Die Vertretung unternehmerisch tätiger Menschen in Österreich ist die Wirtschaftskammer, und diese wird von den Trainerinnen und Trainern aufgefordert eine Lösung für diejenigen, die von ihr vertreten sein wollen, herbeizuführen. Aus diesem Grund stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachfolgende
ANFRAGE
1. Wie ist die Vertretung der Trainerinnen und Trainer in der Wirtschaftskammer aktuell geregelt?
2. Soll die Anerkennung der Trainingstätigkeit als eigenständiges Gewerbe in der Wirtschaftskammer erfolgen? Wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
3. Ab welchem Zeitpunkt soll für Trainerinnen und Trainer keine Zwangsversicherung bei der Gebietskrankenkasse mehr erforderlich sein?