8967/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2011
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Bestandsgarantie für Tabakwarenautomaten

 

 

Gemäß § 36 Abs. 8 Tabakmonopolgesetz sind Tabaktrafikanten berechtigt, für den Verkauf von Tabakerzeugnissen Tabakwarenautomaten zu verwenden. Diese Tabakwarenautomaten können entweder im Geschäftslokal, am Geschäftslokal oder an anderen Standorten aufgestellt werden.

 

Darüber hinaus haben auch Gastronomen als qualifizierte Wiederverkäufer von Tabakwaren gemäß § 40 Tabakmonopolgesetz, die Möglichkeit, Tabakwarenautomaten einzusetzen.

 

Am 10.06.2011 stellte die Grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig die Forderung auf, die Tabakwarenautomaten in Österreich generell zu verbieten. Sollte diese Forderung umgesetzt werden, dann wären die Arbeitsplätze der rund 7.000 österreichischen Trafikanten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter massiv gefährdet.

 

Es gibt nun die begründete Befürchtung bei den österreichischen Trafikanten, dass die Grünen in den Bundesländern Wien und Oberösterreich bzw. auch in Städten wie Graz, wo sie in Regierungsverantwortung stehen, dieses Verbot durchsetzen wollen.

 

Für die österreichischen Trafikanten ist es daher von entscheidender Bedeutung, dass es von Seiten der ressortzuständigen Bundesministerien eine Bestandsgarantie für die Tabakwarenautomaten gibt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende


 

Anfrage

 

1.    Wie viele Tabakwarenautomaten gibt es in Österreich gemäß § 36 Abs. 8 Tabakmonopolgesetz?

 

2.    Wie teilen sich diese Tabakwarenautomaten auf die einzelnen Bundesländer und Bezirke auf?

 

3.    Wie viele Tabakwarenautomaten befinden sich in oder an Tabaktrafiklokalen?

 

4.    Wie viele Tabakwarenautomaten befinden sich an anderen Standorten?

 

5.     Wie teilen sich diese Tabakwarenautomaten „im oder am Trafiklokal bzw. an einem anderen Standort“ auf die einzelnen Bundesländer und Bezirke auf?

 

6.    Wie viel Tabakwarenumsatz wird in Österreich jährlich über Tabakwarenautomaten gemäß § 36 Abs. 8 Tabakmonopolgesetz gemacht?

 

7.    Wie viel Tabakwarenumsatz macht ein Trafikant jährlich in Österreich über Tabakwarenautomaten?

 

8.    Wie viele Trafikstandorte wären bei einem völligen Verbot der Tabakwarenautomaten in ihrer Existenz gefährdet?

 

9.    Sind Sie als für das Tabakmonopol zuständige Bundesministerin für Finanzen bereit, eine politisch und rechtlich verbindliche Bestandsgarantie für die Tabakwarenautomaten abzugeben?