8972/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Hausarzt des Entführers Wolfgang Priklopil

 

Mit Kaufvertrag vom 4. März 1998 erwarb Herr Dr. Peter H. gemeinsam mit seiner Gattin - welche angeblich Lehrerin sein soll - eine Wohnung in der Bergsteiggasse 54 im 17. Wiener Gemeindebezirk. Verkäufer war der Freund und Geschäftspartner des Entführers der Natascha Kampusch Herr Ernst H..

 

Bei Herrn Dr. Peter H. soll es sich um den Hausarzt des Entführers Wolfgang Priklopil handeln.

 

Weiters antwortet Natascha Kampusch in einer Befragung am 2. September 2006 wie folgt:

 

„Frage:  Wie Sie bereits in einem Vorgespräch erwähnt haben, mussten Sie mit Wolfgang Priklopil bei verschiedenen Anlässen das Haus verlassen. Wo waren Sie?"

Antwort: „Ich war in Wien in der Hollergasse, Bergsteiggasse, Strahlenergasse."

 

 

Da in der Bergsteiggasse 54 der Entführer nicht als Eigentümer aufscheint, sondern nur der Arzt, der Geschäftspartner und die Schwester des Geschäftspartners sowie deren minderjährige Tochter richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

Wurde Dr. Peter H. ausdrücklich befragt, ob er Natascha Kampusch gekannt hat?

Wenn ja, wann und von wem?

Wenn nein, warum nicht?

 

Wurde Dr. Peter H. zur Person des Geschäftsfreundes Ernst H. befragt?

Wenn ja, wann und von wem?

Wenn nein, warum nicht?

 

Wurde Natascha Kampusch befragt, mit wem sie in der Bergsteiggasse 54 war und wen sie besucht hat?