8975/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend die Schädigung der Anleger durch die Untätigkeit der Bundes-Wertpapieraufsicht im Fall Auer-Welsbach

 

 

Wolfgang Auer-Welsbach wurde wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Untreue, betrügerischer Krida, Bilanzfälschung und Beweismittelfälschung zu acht Jahren Haft verurteilt. Er schädigte 12.500 Anleger und richtete dadurch einen Schaden von geschätzten 450 Millionen Euro an. Der Verbleib eines Großteils der Gelder ist bisher weitgehend ungeklärt. Doch dieser enorme Schaden hätte – wäre der Wille vorhanden gewesen - vermieden werden können.

Die zuständige Bundes-Wertpapierbehörde stellte bereits in einem Bericht aus dem Jahr 2001 Verdachtsmomente fest. Wie aus dem Akt mit der Bezeichnung AZ 14ST67/10V hervorgeht, wurden diese zwar festgestellt – von Ermittlungen wurde jedoch unverständlicherweise und zum Schaden tausender Anleger abgeraten. Der entsprechende Bericht wurde schubladisiert. Rainer Wolfbauer, Leiter der Rechtsabteilung der BWA, war dafür verantwortlich. Er soll Michael Hysek und Thomas Goldmann, die damaligen Chefs der Behörde, von der Einleitung von Ermittlungen abgeraten haben und das, obwohl zum damaligen Zeitpunkt Indizien auf Bilanzfälschung evident waren.

In der Anzeige gegen Josef Ehrenböck, den Wirtschaftsprüfer der "AvW Invest AG" ist von erheblichen Ungereimtheiten die Rede. "Die AvW-Prüfberichte seit 2000 weisen nicht nur ein äusserlich (sic!) gleich gelagertes Erscheinungsbild, sondern auch inhaltlich Jahr für Jahr eine gewisse Konsistenz und Deckungsgleichheit auf", steht darin zu lesen. Die zuständigen Entscheidungsträger müssen – gelinge formuliert – beide Augen zugedrückt haben. 12.500 Geschädigte blieben auf der Strecke. Im Fall eines Einschreitens der Bundes-Wertpapieraufsicht hätte dieser Schaden zum großen Teil abgewendet werden können.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende


 

ANFRAGE

 

1.  Wie können Sie erklären, dass trotz bereits 2001 vorliegender konkreter Verdachtsmomente keine Ermittlungen gegen die "AvW Invest AG" aufgenommen wurden?

2.  Wie war die diesbezügliche Entscheidungskette gestaltet?

3.  Wie viele Personen besaßen Ende 2001 Genussscheine der "AvW Invest AG" sowie "AvW Gruppe AG" und welchen Wert hatten diese zum damaligen Zeitpunkt (aufgeschlüsselt nach AvW Invest AG und AvW Gruppe AG)?

4.  Wie viele Personen besaßen zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens gegen Wolfgang Auer-Welsbach Genussscheine der "AvW Invest AG" sowie "AvW Gruppe AG" und welchen Wert hatten diese zum damaligen Zeitpunkt (aufgeschlüsselt nach AvW Invest AG und AvW Gruppe AG)?