8976/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mario Kunasek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Wehrpolitischer Status der Offiziersgesellschaft
Der Status als wehrpolitisch relevanter Verein wurde der Österreichischen Offiziersgesellschaft (ÖOG) unverständlicher Weise aberkannt. Interessanter Weise wurde dieser Status lediglich dem Dachverband der Österreichischen Offiziersgesellschaft aberkannt. Die Landesorganisationen gilt nach wie vor als wehrpolitisch relevanter Verein.
Diese Aberkennung hat zur Folge, dass der Dachverband der ÖOG die Heeresinfrastruktur (Seminarräume, Heeresdruckerei, usw.) nicht mehr nützen kann. In ihrem Ministerium wird dieser Schritt mit dem zerrütteten Verhältnis zwischen ihrem Ressort und der ÖOG begründet.
Verwunderlich ist, dass es noch am 12. Mai 2011 im "Der Standard" hieß, dass Sie auf Deeskalation mit der ÖOG setzen und, dass das Gerücht, wonach der Offiziersgesellschaft der Status als wehrpolitisch relevanter Verein aberkannt werden könnte, zurückgewiesen wurde. Es wurde darüber hinaus nicht einmal ausgeschlossen, dass ihr Ministerium einen neuen Vertreter in den ÖOG-Vorstand entsenden wolle.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
1. Welche Voraussetzungen muss eine Organisation erfüllen, um als „wehrpolitisch relevanter Verein“ zu gelten?
2. Worin liegt die Bedeutung eines „wehrpolitisch relevanten Vereins“?
3. Welche „Vorteile“ genießen „wehrpolitisch relevante Vereine“?
4. Warum wurde dem Dachverband der ÖÖG der Status als „wehrpolitisch relevanter Verein“ aberkannt?
5. Welche Folgen knüpfen sich an diese Aberkennung?
6. Warum wurde lediglich dem Dachverband der ÖOG der Status als „wehrpolitisch relevanter Verein“ aberkannt und nicht den Landesorganisationen?
7. Ist diese Aberkennung eine Reaktion auf die Kritik der ÖOG an den jüngsten Entwicklungen, die sich nicht mit den wehr- und sicherheitspolitischen Verständnis der Mitglieder der ÖOG in ihrer besonderen Verbundenheit zur Republik Österreich decken?
8. Wie sieht die weitere Zusammenarbeit mit dem Dachverband der ÖOG seitens ihres Ministeriums aus?