8987/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Winter, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend die Veröffentlichung der Teiletappenpläne gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

 

Am 16. März 2011 haben Sie die parlamentarische Anfrage der Kollegin Jarmer "Was hat Sie dazu bewogen, keinen Teiletappenplan zu erstellen und fristgerecht kundzutun?" unter anderem folgendermaßen beantwortet: "Da sich die Anzahl der Verwaltungsgebäude nach Abschluss der Strukturreform im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport verringern wird und auch die künftige Dislokation der Zentralstelle derzeit noch nicht endgültig feststeht, wurde vorerst von der Erstellung und Kundmachung eines Teiletappenplanes Abstand genommen."

Dies stimmt verwunderlich, da Sie in Ihrer Anfragebeantwortung vom 25. Oktober 2010 zum Thema Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz die Frage, ob Sie die Barrierefreiheit in Ihrem Zuständigkeitsbereich fristgerecht herstellen können, mit ja beantworteten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.      Bedeutet das Wort "vorerst" in Ihrer Anfragebeantwortung, dass Sie die Absicht haben, nachträglich Teiletappenpläne zu erstellen und damit eine Fristverlängerung über das Jahr 2015 hinaus zu erreichen?

 

2.      Wenn ja, wie konnten Sie dann noch Ende Oktober 2010 die Frage nach fristgerechter Herstellung der Barrierefreiheit mit ja beantworten, wenn Sie aus oben genannten Gründen nicht in der Lage waren, bis 31.12.2010 Teiletappenpläne zu erstellen?