9000/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2011
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend  von  der  IGGiÖ eingesetzte  Fachinspektoren  für den  islamischen Religionsunterricht

 

 

Vor kurzem trat Ahmet Hamidi als Vizepräsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) von diesem Amt zurück.  Anlass  des Rücktritts war eine allgemeine öffentliche Empörung,  nachdem Herr   Hamidi Sport als für Frauen ungesund bezeichnet haben soll. Der "Kurier" berichtete zu der Angelegenheit wie folgt:

 

"Der Vizepräsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGG) gab Dienstagabend bei einer Diskussion in Wiener Neustadt (NÖ) seine Ansichten zum Thema Frauen und Sport zum Besten - sehr eigenwillige Ansichten.

 

Auf die Frage aus dem Publikum, wie er zu Schwimmunterricht für muslimische Mädchen stehe, meinte Hamidi: 'Zu viel Sport ist für den weiblichen Organismus nicht gut, das ist eindeutig bewiesen. Männer können schließlich auch nicht schwanger werden...'"
(http://kurier.at/nachrichten/3916612.php, 6. Juli 2011)

 

Diese Ansicht, die von Herrn Hamidi später relativiert und von der Ärztekammer bestritten worden ist, hat zwar zum Rücktritt Herrn Hamidis als Vizepräsident der IGGiÖ geführt, nicht jedoch zu seinem Rücktritt als Fachinspektor für den islamischen Religionsunterricht. Die Präsidentin des Stadtschulrats für Wien äußerte sich in dem Zusammenhang:


 

"Wenn die Aussagen so gefallen sind, hat das ohne Frage disziplinarrechtliche Konsequenzen", droht Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl." (http://kurier.at/nachrichten/3916612.php, 6. Juli 2011)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage

 

1.     Ist eine – wie von der Präsidentin des Stadtschulrats für Wien Dr. Brandsteidl angekündigte – Prüfung, inwiefern die Aussagen Herrn Hamidis tatsächlich in der besagten Form gefallen sind, bereits erfolgt?

2.     Falls nein, warum nicht bzw. wird dies noch nachgeholt?

3.     Falls ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?

4.     Welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen wurden aus dem Ergebnis gezogen?

5.     Wie viele Fachinspektoren für den islamischen Religionsunterricht sind zur Zeit bundeweit im Einsatz?

6.     Für wie viele Schulen sind diese Fachinspektoren jeweils bzw. insgesamt zuständig?