9000/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.07.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend von der IGGiÖ eingesetzte Fachinspektoren für den islamischen Religionsunterricht
Vor kurzem trat Ahmet Hamidi als Vizepräsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) von diesem Amt zurück. Anlass des Rücktritts war eine allgemeine öffentliche Empörung, nachdem Herr Hamidi Sport als für Frauen ungesund bezeichnet haben soll. Der "Kurier" berichtete zu der Angelegenheit wie folgt:
"Der Vizepräsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGG) gab Dienstagabend bei einer Diskussion in Wiener Neustadt (NÖ) seine Ansichten zum Thema Frauen und Sport zum Besten - sehr eigenwillige Ansichten.
Auf die
Frage aus dem Publikum, wie er zu Schwimmunterricht für muslimische
Mädchen stehe, meinte Hamidi: 'Zu viel Sport ist für den weiblichen
Organismus nicht gut, das ist eindeutig bewiesen. Männer können
schließlich auch nicht schwanger werden...'"
(http://kurier.at/nachrichten/3916612.php,
6. Juli 2011)
Diese Ansicht, die von Herrn Hamidi später relativiert und von der Ärztekammer bestritten worden ist, hat zwar zum Rücktritt Herrn Hamidis als Vizepräsident der IGGiÖ geführt, nicht jedoch zu seinem Rücktritt als Fachinspektor für den islamischen Religionsunterricht. Die Präsidentin des Stadtschulrats für Wien äußerte sich in dem Zusammenhang:
"Wenn die Aussagen so gefallen sind, hat das ohne Frage disziplinarrechtliche Konsequenzen", droht Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl." (http://kurier.at/nachrichten/3916612.php, 6. Juli 2011)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende
Anfrage
1. Ist eine – wie von der Präsidentin des Stadtschulrats für Wien Dr. Brandsteidl angekündigte – Prüfung, inwiefern die Aussagen Herrn Hamidis tatsächlich in der besagten Form gefallen sind, bereits erfolgt?
2. Falls nein, warum nicht bzw. wird dies noch nachgeholt?
3. Falls ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
4. Welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen wurden aus dem Ergebnis gezogen?
5. Wie viele Fachinspektoren für den islamischen Religionsunterricht sind zur Zeit bundeweit im Einsatz?
6. Für wie viele Schulen sind diese Fachinspektoren jeweils bzw. insgesamt zuständig?