9006/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die offenkundige Unzweckmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung

 

Unter dem Schlagwort der Terrorbekämpfung kommt der Vorratsdatenspeicherung eine Schlüsselrolle zu, allerdings nur in der medialen und politischen Diskussion. Technisch gesehen eignet sich dieses Instrument lediglich zur Überwachung des unschuldigen Durchschnittsbürgers. Gegen mutmaßliche Terroristen, die Vertreter politischer Extrema oder die Betreiber bzw. Konsumenten von Pages mit kinderpornografischen Inhalten, verspricht die Vorratsdatenspeicherung keinerlei Wirksamkeit.

Der Zeitaufwand, dieser Form der Überwachung zu entgehen, liegt bei einmalig zehn Minuten, geeignete Anleitungen sind etwa auf "Youtube" unter folgenden Links zu finden http://www.youtube.com/watch?v=1maZNx_ElKQ sowie unter  http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=w6ww4sI06S4. Der Kostenpunkt für die diesen Anonymitätsgewinn liegt bei einem Euro monatlich. Es genügt, sich eines SSH-Servers zu bedienen und diesen zwischenzuschalten. Denn die Vorratsdatenspeicherung sieht lediglich vor, dass der jeweilige Provider die IP-Daten seines Kunden für sechs Monate speichert. Bei Verwendung eines SSH-Servers scheint in der Logdatei des Providers nur mehr die SSH-IP-Adresse auf. Per legem sind SSH-Provider keine Zugangsprovider und es ist ihnen untersagt, die Daten ihrer Kunden abzuspeichern. Eine Gesetzesänderung hätte, so sie nicht global erfolgen würde, wenig Aussicht auf Erfolg: Anbieter von SSH-Providern gibt es schließlich weltweit.

Die Verwendung eines jederzeit downloadbaren Programmes ermöglicht es, einen Tunnel zu dem SSH-Server zu legen, was auch potentiellen Terroristen zu einer völlig anonymen IP-Adresse verhilft. Diese ist nicht zu identifizieren und erscheint – wie oben geschildert – als einzige in den Aufzeichnungen des Zugangsproviders.

 

Dieser Abriss belegt, wie einfach es ist, die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. Dass sich potentielle Terroristen, Menschen mit pädophilen Neigungen, Vertreter extremistischer Ideologien etc. dieser einfachen Methoden - die dazu kaum Vorkenntnisse voraussetzen - nicht bedienen, ist wohl zu bezweifeln. Dann jedoch dient die Vorratsdatenspeicherung lediglich der Überwachung des unschuldigen Durchschnittsbürgers. Bespitzelung statt Terrorbekämpfung und Sicherheit.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Ist Ihnen bekannt, dass sich jeder Internetuser legal eines SSH-Servers bedienen kann?

 

2.    Ist Ihnen bekannt, dass durch die Verwendung eines solchen Servers die VDS ad absurdum geführt wird?

 

3.    Wenn ja, warum halten Sie dennoch an der umstrittenen Regelung fest?

 

4.    Wenn nein, weshalb hat das BMJ keine entsprechende Expertise eingeholt?

 

5.    Wie kann angesichts der in der Präambel erwähnten technischen Möglichkeiten sichergestellt werden, dass die VDS der Terrorbekämpfung und nicht der Bespitzelung unschuldiger Bürger dient?

 

6.    Gab es in der Vergangenheit internationale Fallbeispiele dafür, dass die VDS oder verwandte Methoden konkret halfen, terroristische Anschläge zu vereiteln?

 

7.    Wenn ja, welche?

 

8.    Wenn nein, weshalb sollte sich die VDS dann in Europa und Österreich als zweckmäßig erweisen?

 

9.    Wie hoch wird das gespeicherte Datenvolumen sein (auf Österreich bezogen)? 

 

10. Wie kann die Qualität der gespeicherten Daten (hinsichtlich ihres Informationsgehaltes) sichergestellt werden?